Mitbericht Nr. 2004-182 an den Landrat
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Mitbericht Nr. 2004-182 an den Landrat |
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| Mitbericht der: | Bau- und Planungskommission | |
| vom: | 2. August 2005 | |
| zur Vorlage Nr.: | 2004-182_bpk | |
| Titel des Berichts: | Kantonsgerichtsgebäude Liestal/Strafjustizzentrum Muttenz; Projektierungskredit | |
| Bemerkungen: | Verlauf dieses Geschäfts |
1. Ausgangslage
Im Jahre 2001 hat die Bau- und Planungskommission zusammen mit dem Gemeinderat Muttenz im Zusammenhang mit dem Erwerb der Parzelle mit Personalgebäude der SBB beim Bahnhof Muttenz einen Augenschein vorgenommen. Die Liegenschaft sollte erworben, das bestehende Gebäude abgebrochen und das Justizzentrum Muttenz geplant werden. Am 21. November 2001 stimmte der Landrat dem Kauf und dem Projektierungskredit zu. Die Liegenschaft wurde aus Preisgründen noch im Jahre 2001 käuflich erworben.
Im Jahre 2002 ordnete die Regierung eine «Generelle Neubeurteilung» an; in der Folge wurde die Planung sistiert. Seither steht das Gebäude mehrheitlich leer und ist ungenutzt. Vom bewilligten Projektierungskredit in der Höhe von 1'570'000 Franken wurden rund 60'000 Franken beansprucht.
Nach der «Neubeurteilung» der Liegenschaften der Gerichte wurde eine neue Vorlage (2004/182) erarbeitet. Diese beinhaltet einen neuen Projektierungskredit für das Strafjustizzentrum in Muttenz und einen Projektierungskredit für ein neues Kantonsgericht in Liestal.
2. Kommissionsberatung
Die Bau- und Planungskommission behandelte das Geschäft an ihren Sitzungen vom 16. Dezember 2004, 27. Januar 2005 und 3. März 2005 sowie in einer gemeinsamen Sitzung mit der federführenden Justiz- und Polizeikommission am 2. Juni 2005. Die BPK selbst wurde von Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel, Kantonsgerichtspräsident Dr. Peter Meier, Justizverwalter Martin Leber sowie der Kantonsarchitektin Marie-Theres Caratsch und deren Stellenvertreterin Roya Blaser beraten. An der zweiten Sitzung der BPK nahmen der Generalsekretär der BUD, Pascal Payllier, sowie der Leiter der Abteilung Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, Gerhard Mann, beratend teil. An der gemeinsamen Sitzung mit der JPK begleiteten Frau Regierungsrätin Sabine Pegoraro und der Generalsekretär der JPMD, Stephan Mathis, die Beratungen.
Eintreten war nicht bestritten.
3. Detailberatung
Der Bau- und Planungskommission wurde die Vorlage 2004/279 insbesondere von Kantonsarchitektin Marie-Theres Caratsch und Kantonsgerichtspräsident Dr. Peter Meier kompetent erläutert. Beim Zentrum in Muttenz handelt es sich, wie bereits erwähnt, um eine Neuauflage, und beim Kantonsgericht in Liestal um eine komplett neue Planung.
In den Diskussionen wurden im Speziellen die Frage von einem Standort für beide Zwecke, aber auch der Flächenbedarf, die Anzahl Parkplätze, die generelle Justizreform, die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt, wo Baselland Gefängnisplätze gemietet hat, sowie Fragen der Submission und des Architekturwettbewerbes aufgeworfen und beantwortet.
Die Frage der Raumnutzung in der zwischenzeitlich ausgezogenen Kantonsbibliothek brachte die Kommission dazu, eine Etappierung ins Auge zu fassen. Das Hochbauamt verfasste dazu ein Positionspapier.
In einem ersten Schritt soll bloss der Projektierungskredit für das Justizzentrum Muttenz bewilligt werden. Während der kommenden Monate soll weiter geprüft werden, ob die Bezirksgerichte zusammengelegt werden können. Würde das Bezirksgericht Liestal aus dem Gebäude am Bahnhof ausziehen, könnte dieses später zu einem reinen Kantonsgerichtsgebäude umgebaut werden, so dass ein Neubau nicht mehr unbedingt nötig wäre.
In einer separaten Vorlage wird der sofortige Umbau der ehemaligen Bibliothek zu einem weiteren Gerichtssaal in Liestal im Landrat behandelt (diese Vorlage 2005/178 liegt zwischenzeitlich vor). Mit diesem Umbau können die schlimmsten Platzprobleme kurzfristig gelöst werden.
Bis im Jahre 2007 sollten sich alle diese offenen (v.a. Standort-)Fragen gelöst haben.
Diese grundsätzlichen Überlegungen wurden sowohl in der JPK als auch in der BPK einstimmig gutgeheissen.
4. Anträge zum Landratsbeschluss
Aufgrund dieser neuen Situation wurden die Anträge 2-4 abgeändert. Der Landratsbeschluss umfasst neu die folgenden 6 Anträge:
| 1. | Dem Bedarf für eine Kantonsgerichtsgebäude in Liestal sowie dem Bedarf und Konzept für ein Strafjustizzentrum in Muttenz wird zugestimmt. |
| 2. | Für die Projektierung des Strafjustizzentrums Muttenz bis und mit Baukreditvorlage wird ein Verpflichtungskredit von CHF 2'650'000.- zu Lasten des Kontos 2320.503.30-253 bewilligt. |
| 3. | Der Projektierungskredit für das Kantonsgerichtsgebäude von CHF 1'100'000.- zu Lasten des Kontos 2320.503.30-254 wird zurückgewiesen. |
| 4. | Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Kantonsgericht bis spätestens 2007 dem Landrat eine Vorlage für ein Kantonsgerichtsgebäude in Liestal (Neu- oder Umbau) vorzulegen. Mit dieser neuen Vorlage wird das Postulat 2003/134 der Justiz- und Polizeikommission «Raumkonzept für die Justiz / Projekt für ein Gerichtsgebäude» abgeschrieben. |
| 5. | Der Verpflichtungskredit der Erwerbs- und Projektierungsvorlage 2001/088 Justizzentrum Muttenz wird kassiert und abgerechnet. |
| 6. | Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung. |
Die Bau- und Planungskommission stimmt den Anträgen 1 und 2 mit 10:0 Stimmen bei einer Enthaltung, den Anträgen 3 bis 6 einstimmig zu.
Liestal, 2. August 2005
Namens der Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Peter Holinger
Beilagen:
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Bericht der Justiz- und Polizeikommission
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Landratsbeschluss
[PDF] betreffend Kantonsgerichtsgebäude Liestal und Strafjustizzentrum Muttenz, Projektierungskredit
(Entwurf)
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