2004-118 (1)


Am 6. Mai 2004 hat die SVP-Fraktion eine Interpellation (LRV 2004/118) über undurchsichtiges Finanzgebaren in der BKSD mit folgendem Wortlaut eingereicht:

"Anfangs Mai 2004 ist publik geworden, dass

Wir bitten den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung nachstehender Fragen:



Der Regierungsrat beantwortet die Fragen der SVP-Fraktion wie folgt:


1. Treffen diese Aussagen zu?


Aussage a) trifft zu, Aussage b) trifft aus Sicht des Regierungsrates nicht zu. Im Rahmen der ordentlichen Rechnungsprüfung wurde der Regierungsrat bis zum heutigen Zeitpunkt von der Finanzkontrolle auf keine solche Praxis aufmerksam gemacht und geht deshalb davon aus, dass die Zahlungen der BKSD gemäss Finanzhaushaltsgesetz korrekt erfolgen.




2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Auffassung, dass diesbezügliche Aussagen erst nach Diskussion und Beschlussfassung in den zuständigen Behörden, im konkreten Fall nach entsprechender Debatte im Landrat, zulässig wären?


Anlässlich der Landratssitzung vom 24. Juni 2004 stellte der Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion im Rahmen der Beratungen über den Rechnungsabschluss 2003 auf die Ausführungen von Landrat Dieter Völlmin klar, dass die Zahlen von Seiten der BKSD nie versteckt, sondern im Budget 2004 ordentlich kommentiert wurden. Auch in der Landratsvorlage über die Subventionen der Basler sinfonietta 2005-2008 wurde darauf hingewiesen, dass für das Jahr 2003 beabsichtigt wird, einen Beitrag im Umfang von 345'000.-- Franken zu leisten. Diese Haltung hat der Vorsteher BKSD in Absprache mit dem Regierungrat vertreten und da der Landrat das Budget 2004 bewilligt hat, kann aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass der Beitrag transparent ausgewiesen und somit ordentlich ausgelöst wurde. Die entsprechenden Beschlüsse in den zuständigen Gremien waren also gefasst, als der Vorsteher BKSD diese Aeusserungen im Mai 2004 machte.




3. Hat der Regierungsrat die rechtlichen Möglichkeiten einer Rückforderung bereits geprüft oder fehlt im der politische Wille dazu?


Der Rechtsdienst des Regierungsrat ist von der landrätlichen Finanzkommission beauftragt worden, ein entsprechendes Rechtsgutachten zu erstellen. Sobald das entsprechende Gutachten vorliegt, kann der Regierungsrat über das weitere Vorgehen entscheiden.




4. Um welche konkreten Auszahlungen der BKSD und um welche Beträge handelt es sich?


5. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass die angedeutete Praxis im Widerspruch zum Finanzhaushalt-Gesetz stünde?


6. Welche Konsequenzen zieht der Regierungsrat aus der Tatsache, dass ungerechtfertigte Subventions-Auszahlungen tatsächlich stattgefunden haben?


7. Wie gedenkt der Regierungsrat sicherzustellen, dass das Finanzhaushaltgesetz in Zukunft auch in der BKSD eingehalten wird?


Dem Regierungsrat sind wie unter der Antwort zur Frage 2 aufgeführt, keine solchen Auszahlungen bekannt. Der Präsident der SVP-Fraktion hat auf Anfrage der BKSD mitgeteilt, dass sich seine Informationen auf den Zeitungsartikel vom 5. Mai 2004 in der BZ abstützen und er seine Fragestellung nicht weiter konkretisieren könne. In dem erwähnten Medienbericht wird die entsprechende Kritik ebenfalls nicht substantiert. Wie schon mit Antwort auf Frage 2 festgestellt, ist dem Regierungsrat keine solche Praxis bekannt. Er muss somit auch keine Konsequenzen ziehen. Nach seinen Informationen hält die BKSD das Finanzhaushaltsgesetz ein.


Liestal, 31. August 2004


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin


Beilage: BZ-Artikel vom 5. Mai 2004



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