2004-121 (1)
Bericht Nr. 2004-121 an den Landrat |
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Bericht der:
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Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
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vom:
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8. Juli 2004
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Beiträge an das Schleppschlauchverfahren der Landwirtschaft;
Beantwortung des Postulates 2002/249 von Landrat Max Ritter |
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Bemerkungen:
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1. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage
Mit Motion 2002/249 , welche am 10. April 2003 als Postulat überwiesen wurde, bezweckte Landrat Max Ritter eine verstärkte Unterstützung der Landwirtschaft für "die emissionsarme Gülleausbringtechnik": das Schleppschlauchverfahren. Die Vorlage weist speziell auf die Wirkung von Ammoniak, dessen Herkunft und den mit der Austragung von Hofdünger verbundenen Emissionen hin. Vom gesamten Stickstoffverlust in der Landwirtschaft ist die Ausbringung von Hofdünger in Form von Gülle mit 60 Prozent beteiligt. Diesen Anteil gilt es zu senken, da erhöhte Ammoniakemissionen in die Luft eine Überdüngung von Magerwiesen und Wäldern zur Folge hat.
Das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain begann 1998 mit Zustimmung der VSD die Schleppschlauchverteiler zu fördern. Unterdessen sind 14 Geräte im Einsatz. Insgesamt führen heute 40 Betriebe ihre Gülle mit einem solchen Verteiler auf einer Fläche von 1'400 ha aus, was 6% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Kantons entspricht. Die damit gemachten Erfahrungen werden als erfreulich bezeichnet. Angesichts der Ammoniakproblematik ist es erwünscht, die emissionsarme Ausbringung der Gülle weiterhin zu fördern, wie es auch der Entwurf des Luftreinhalteplanes vorsieht. Als Ziel wird deklariert, dass mindestens die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit dieser Technik zu bedienen sei, weshalb noch weitere 80 bis 100 Geräte mit finanziellen Beiträgen gefördert werden sollten. Aus verschiedenen Gründen soll jedoch der bisherige Beitrag reduziert werden. So wird für die nächsten 6 Jahre ein Totalbetrag von insgesamt 468'000 Franken ins Budget aufgenommen; 80'000 Franken sind bereits für 2004 im Konto 2240.265.60 enthalten. Dabei handelt es sich nicht um einen Verpflichtungskredit, sondern vielmehr um die Bereitschaft, jährlich ca. 13 Geräte mit maximal je 6000 Franken zu subventionieren. Die Regierung stützt sich dabei auf das Landwirtschaftsgesetz und hat zudem die Verordnung für dieses Vorhaben präzisiert.
2. Kommissionsberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 18. Juni 2004 im Beisein von Frau Generalsekretär Rosmarie Furrer beraten. Sie erachtet die beabsichtigte weitere Ausrichtung von im Vergleich zu den vergangenen Jahren etwas reduzierten Beiträgen als sinnvoll. Insbesondere werden die vorteilhaften Einflüsse des Schleppschlauchverfahrens auf die Natur anerkannt, indem das Ökosystem weniger mit Stickstoff belastet wird. Eine Optimierung der Investitionen kann damit erzielt werden, dass pro Gerät eine bediente Fläche von mindestens 100 ha als Rahmenbedingung für einen Beitrag gestellt wird. Dies führt dazu, dass sich mehrere Landwirte an einem Gerät beteiligen.
3. Antrag
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt einstimmig, das Postulat 2002/249 "Beiträge an das Schleppschlauchverfahren der Landwirtschaft" als erfüllt abzuschreiben.
Muttenz, 8. Juli 2004
Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer
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