2004-131 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Beantwortung der Interpellation 2004/131 von Landrat Willy Grollimund betreffend Giftiges Jakobskreuzkraut
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vom:
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17. August 2004
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Nr.:
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2004-131
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 27. Mai 2004 reichte Landrat Willy Grollimund die Interpellation 2004/131 zur Problematik des Giftigen Jakobskreuzkrautes ein. Der Interpellant führt im Wesentlichen an:
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Das giftige Jakobs-Kreuzkraut habe sich in den letzten Jahren in unserer Gegend stark verbreitet;
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die Pflanze könne zu schweren Vergiftungen bis zum Tod von Nutztieren führen;
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der Kanton Basel-Landschaft stehe als Eigentümer grosser Flächen des bevorzugten Bodens des Jakobs-Kreuzkrautes in hoher Verantwortung;
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die Pflanze solle auf geeignete Weise bekämpft werden.
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ob dieser sich der Problematik bewusst sei;
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wie der Regierungsrat die weitere Ausbreitung des Krautes zu unterbinden oder zu reduzieren gedenke;
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ob Gemeinden, Bahnbetreiber und Private zur Mithilfe bei der Bekämpfung angehalten würden, und ob die Bevölkerung über die Gefährlichkeit des Jakobskreuzkrautes informiert und aufgeklärt werde.
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Der Regierungsrat hat diese Fragen eingehend geprüft und verschiedenen Fachpersonen innerhalb und ausserhalb der Verwaltung sowie in anderen Kantonen kontaktiert. Er kommt darauf gestützt zu folgendem Ergebnis:
1. Biologie und Verbreitung des Jakobskreuzkrautes
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Das Jakobskreuzkraut ist eine 2-jährige Halbrosettenpflanze. Sie überwintert im Rosettenstadium, bevor sie im zweiten Jahr Blühtriebe bildet. Nach der Blüte stirbt die Pflanze ab. Bereits die übliche Nutzung einer extensiv oder wenig intensiv genutzten Mähwiese verhindert also, dass Samen gebildet werden.
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Die Verbreitung des Jakobskreuzkrautes (Senecio jacobaea) in der Region Basel ist aufgrund einer langjährigen Detailkartierung sämtlicher Pflanzenarten sehr gut bekannt (Brodtbeck, Th. et al.: Flora von Basel und Umgebung 1980 - 1996, Mitt. Natf. Ges. beider Basel, Liestal 1999).
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Die Pflanze ist demnach im ganzen Gebiet einigermassen stetig vorhanden, jedoch nur selten in grösseren Beständen. Auch in typischen Weidegebieten tritt die Pflanze in aller Regel solitär, d.h. nicht in Gruppen auf.
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Das Jakobskreuzkraut ist nur in mageren, lückigen Wies- und Weidebeständen sowie auf Ruderalflächen konkurrenzfähig. Die Pflanze braucht einen gewissen Lehmanteil. Auf Ökowiesen, anderen Mähwiesen oder in Kunstwiesenbeständen hat sie wenig Chance.
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Eine zunehmende Verbreitung des Jakobskreuzkrautes lässt sich in unserer Region wissenschaftlich nicht generell nachweisen. Hingegen scheint sie aufgrund der letztjährigen Trockenheit in ihrer Vitalität etwas gestärkt - vor allem auf Ruderalflächen: Als Pflanze eher offener Standorte profitiert sie von der trockenheitsbedingten Schwächung der übrigen Pflanzen.
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Die Pflanze ist also nicht virulent.
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Es gibt mehrere sehr nahe verwandte Arten, darunter vor allem das Raukenblättrige Kreuzkraut (Senecio erucifolius). Die Unterscheidung ist für Laien nicht einfach, für Fachleute jedoch bereits habituell meist eindeutig. Das Raukenblättrige Kreuzkraut ist wesentlich häufiger als das Jakobskreuzkraut.
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Nach unserer eigenen Erfahrung wird das Jakobskreuzkraut oft mit dem Raukenblättrigen Kreuzkraut oder gar mit anderen gelb blühenden Wiesenpflanzen verwechselt. Selbst in den Medien tauchen unter dem Namen Jakobskreuzkraut regelmässig falsche Abbildungen auf.
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Die Giftigkeit des Jakobskreuzkrautes ist unbestritten. Das Gift führt zu schweren Schädigungen der Leber und anderer innerer Organe bis hin zum Tod.
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Der Wirkungsmechanismus ist sehr komplex; die Auswirkungen sind kumulativ, d.h.: Bis es in der Praxis zur Toxizitätsschwelle kommt, muss ein Tier über längere Zeiträume mit Jakobskreuzkraut gefüttert werden.
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Für Vergiftungen oder Todesfälle braucht es sehr grosse Mengen:
Pferd/Rind: 5-20% des Körpergewichtes Frischpflanzen resp. 50 - 200 g Trockensubstanz pro Kilo Körpergewicht Für Schafe liegt die Letaldosis bei über 2 kg Jakobskreuzkraut pro kg Körpergewicht. |
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Im Kanton BL gibt es laut Auskunft des Kantonstierarztes I. Bloch keine dokumentierten Fälle, die auf eine Vergiftung durch Jakobskreuzkraut zurück gehen. Einen Fall mit vier toten Kühen gab es offenbar vor einem Jahr im aargauischen Fricktal, wobei der Nachweis auf monospezifische Vergiftung durch das Jakobskreuzkraut nicht erbracht werden konnte.
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Weidevieh meidet die Pflanze solange, als auf der Weide genug anderes Futter steht. Nur in überweideten Beständen wird auf das Jakobskreuzkraut ausgewichen.
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Problematisch kann Heu- oder Silagefütterung sein, wenn das Futter ungemischt verabreicht wird.
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Auch das leicht zu verwechselnde Raukenblättrige Kreuzkraut ist giftig. Jedoch nehmen die Giftstoffe im Tiermetabolismus einen etwas anderen Weg. Insbesondere ist die kumulative Wirkung weit weniger ausgeprägt. Ähnliche Auswirkungen wie vom Jakobskreuzkraut sind nicht erwiesen.
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Die Gefährdung durch das Jakobskreuzkraut wird um Potenzen überschätzt.
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Vielfach wird das Jakobskreuzkraut mit dem Raukenblättrigen Kreuzkraut oder mit anderen gelb blühenden Wiesenpflanzen verwechselt.
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Ein Gefährdungspotenzial auf Weiden entsteht nur bei Überweidung. Eine solche kann mit fachgerechtem Weideregime problemlos vermieden werden.
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Selbst bei Heu- oder Silagefütterung ist die Gefahr minim. Sie kann zusätzlich reduziert werden, indem Heu oder Silage aus Magerwiesen und -weiden abwechslungsweise mit Futter aus anderen Beständen gefüttert oder mit solchem vermischt wird.
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5. Beantwortung der Fragen
1.) Ist sich der Regierungsrat dieser Problematik bewusst und sieht er entsprechenden Handlungsbedarf?
Der Regierungsrat ist sich der Problematik des Jakobskreuzkrautes sehr wohl bewusst. Die Landwirtschaft ist seit einigen Jahren durch Fachpresse und Beratung sensibilisiert. Zur Aufklärung und Information wurden bereits 2002 Kurse am Ebenrain angeboten und Merkblätter an alle Ackerbaustellenleiter der Gemeinden verteilt.
Der Regierungsrat stellt jedoch fest, dass
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die angebliche Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes wissenschaftlich nicht erwiesen ist resp. nicht im genannten Mass zutrifft,
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im Kanton Basel-Landschaft bisher keinerlei Vergiftungen von Nutztieren aufgetreten sind, die nachweislich auf das Jakobskreuzkraut zurück zu führen sind.
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2.) Wie gedenkt der Regierungsrat und die zuständige Amtsstelle aktiv zu werden und Massnahmen zu ergreifen, um die weitere Ausbreitung des hochgiftigen Krautes zu unterbinden und reduzieren?
Im Sinne der Vorsorge wird empfohlen, vor allem Autobahnböschungen und kommunale Ruderalflächen, soweit sie nachweislich von grösseren Herden des Jakobskreuzkrautes bestanden sind, vor dem Verblühen der Pflanze zu mähen und so die Versamung zu verhindern.
Weitere Bekämpfungsmassnahmen für das Jakobskreuzkraut drängen sich zur Zeit nicht auf. Jedoch ist die Entwicklung in den nächsten Jahren zu beobachten. Dies ist wie folgt gewährleistet:
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Die kantonale Kommission für ökologischen Ausgleich, und namentlich deren botanische Expertin, hält einen ständigen Überblick über die aktuelle Verbreitung auch des Jakobskreuzkrautes inne.
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Die kantonale Naturschutzfachstelle unterhält laufende Kontakte zur Wissenschaft und verfügt über aktuelle Informationen zur Verbreitung einheimischer wie auch eingeschleppter Arten.
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Aus finanziellen Gründen vorerst zurück gestellt, mittelfristig aber vorgesehen, ist ein Projekt zur laufenden Trendüberwachung von Pflanzen- und Tierarten im Kanton Basel-Landschaft.
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3.) Werden allenfalls Gemeinden, Bahnbetreiber und Private zur Mithilfe zur Bekämpfung angehalten. Sowie die Bevölkerung über die Gefährlichkeit des Jakobskreuzkrautes informiert und aufgeklärt?
Wie erwähnt, wird die Gefährlichkeit des Jakobskreuzkrautes weit überschätzt - nicht zuletzt durch nicht durchwegs objektive Berichterstattungen in den Medien. Der Regierungsrat warnt deshalb vor einer Panik! Er sieht sich nicht veranlasst, Gemeinden, Bahnbetreiber und Private zu gross angelegten Bekämpfungsmassnahmen aufzufordern.
Jedoch wird der Regierungsrat die im Rahmen der aktuellen Interpellation gewonnenen Erkenntnisse in geeigneter Form an Landwirtschafts- und Pressekreise übermitteln.
Zusammenfassend hält der Regierungsrat fest, dass auch das Jakobskreuzkraut Teil unserer Um- und Mitwelt ist und seine spezifische Funktion im ökologischen Gefüge hat. Die Vergiftungsgefahr wird weit überschätzt und in den Medien stark übertrieben.
Bei der Frage, ob eine potenziell vergiftungsgefährliche Pflanze bekämpft werden soll, ist die Wahrscheinlichkeit einer solchen Vergiftung zu beachten. Dies sowohl absolut, als insbesondere auch im Vergleich zu anderen Vergiftungsquellen oder Todesursachen.
Vorliegend lässt sich eine allgemeine Gefährdung durch das Jakobskreuzkraut nicht erkennen. Massnahmen, insbesondere gross angelegte Bekämpfungskampagnen, drängen sich nicht auf. Sie wären im Gegenteil 'mit Kanonen auf Spatzen geschossen'.
Liestal, 17. August 2004
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin
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