2004-133


1. Rücktritt von Louis Kuhn per 31. Oktober 2004

Der amtierende Ombudsman, Louis Kuhn, hat im November 2003 zu Handen des Landratspräsidenten sowie der Landrätinnen und Landräte folgende, an der Landratssitzung vom 27.11.2003 verlesene Rücktrittserklärung abgegeben:


Nach der Wahl im Frühjahr 1989 trat ich das Amt des Ombudsmans anfangs September 1989 an.


Ich hoffe, seither brauchbare Arbeit im Dienste und zum Wohle der Bevölkerung und einen Beitrag zur Entwicklung einer Rechtskultur geleistet zu haben, die bei Streitigkeiten ihr primäres Ziel in der gütlichen Einigung sieht. Auch ging es mir - neben der verwaltungsmässigen Kontrolle - darum, die Einsicht und Haltung bei der öffentlichen Hand zu stärken, dass der Staat nicht Selbstzweck ist, sondern im Dienste der Menschen steht und diese aber auch je nach ihren Möglichkeiten ihren Beitrag an die Gemeinschaft zu leisten haben.


Dem Landrat danke ich für das Vertrauen, das er mir seit bald fünfzehn Jahren durch die Abnahme meiner Einzel- und Jahresberichte entgegengebracht hat.


Ich gedenke, mein Amt per Ende Oktober 2004 niederzulegen.


Louis Kuhn, Ombudsman Baselland



2. Die Kommission

Am 11. Dezember 2003 wählte das Büro des Landrates gestützt auf § 3 des Gesetzes über den Ombudsman (OMG) folgende Personen als ordentliche Mitglieder in die dreizehnköpfige Spezialkommission Ersatzwahl Ombudsman (SKO):


Als Ersatzmitglieder sind folgende Landrätinnen und Landräte bestimmt worden:


Als Kommissionssekretär hat an den fünf ordentlichen Sitzungen Urs Troxler das Protokoll geführt. Ihm sei an dieser Stelle für seine präzise sowie originelle Protokollführung vielmals gedankt.


Die Kommission tagte in der Zeit von Februar 2004 bis und mit Juni 2004 gesamthaft acht Mal. An einer Ausschuss-Sitzung vom 5.5.2004 mit dem Präsidenten sowie Vizepräsidenten und den fünf Leadern der beteiligten Parteien wurde eine erste Vorselektion aller Bewerbungen vorgenommen. In zwei Sitzungen in der zweiten Hälfte Mai 2004 wurde das persönliche Gespräch mit gesamthaft sechs Kandidierenden geführt. Es wurden alle Personen über die laufenden Evaluationsabklärungen zur Omudsstelle informiert, wobei die meisten bereits darüber unterrichtet gewesen sind. An diesen drei letztgenannten Tagungen ist aus Diskretions- sowie Vertraulichkeitsgründen gegenüber den Kandidatinnen und Kandidaten kein Protokoll geführt worden.



3. Ausschreibung

Folgendes Inserat ist ab dem 23.3.2004 für die Stellenausschreibung lanciert worden:


Landeskanzlei


Die Spezialkommission Ersatzwahl Ombudsman (SKO) des Landrates sucht per 1. November 2004 bis zum Ende der laufenden Amtsperiode, 31. März 2006, einen Ombudsman (die Stellenausschreibung richtet sich an Persönlichkeiten beider Geschlechter).


Die Ombudsperson wird gemäss Gesetz über den Ombudsman (vgl. § 3 SGS 160) vom Landrat mit dem absoluten Mehr seiner Mitglieder gewählt.


Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen mit Schweizerbürgerrecht und Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft. Voraussetzungen für die Wahl des Ombudsman sind gemäss § 4 SGS 160, dass kein anderes öffentliches Amt , keine andere Erwerbstätigkeit und kein Verwaltungsratsmandat ausgeübt werden darf. Zudem darf auch keine leitende Stellung in einer politischen Partei eingenommen werden.


Der Aufgabenkreis umfasst im wesentlichen die Hilfe für Bürger/innen im Verkehr mit der Justiz und der Verwaltung, Überwachung der Rechtmässigkeit, Korrektheit und Zweckmässigkeit der Verwaltung in Kanton und Gemeinden sowie der Justizverfahren. Er/sie regt aber auch die Verwaltung und Justiz zu bürgerfreundlichem Verhalten an und schützt sie vor ungerechtfertigten Vorwürfen.


Gesucht wird eine integre Persönlichkeit mit reicher Erfahrung im Umgang mit Menschen. Weitere Voraussetzungen für diese Stelle sind eine rasche Auffassungsgabe, ein unbestechliches Urteilsvermögen, psychologisches und politisches Fingerspitzengefühl und gute Kenntnisse des Verwaltungs- und Justizwesens im Kanton Basel-Landschaft.


Für weitere Informationen steht Ihnen der Kommissionspräsident, Werner Rufi-Märki (Telefon Geschäft 061 402 12 10 oder E-Mail: [email protected]) gerne zur Verfügung. Diskretion bei der Bearbeitung der Bewerbungen wird zugesichert.


Kennziffer: LK 04.001. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis spätestens 30. April 2004 an: Spezialkommission Ombudsman, Präsident Landrat Werner Rufi-Märki, Kommissionspräsident, c/o Landeskanzlei, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal


Der Wortlaut des Inserates ist innerhalb der Kommission vorbesprochen worden. Das Inserat wurde ab dem 23.3.2004 auf der kantonalen Homepage für offene Stellen aufgeschaltet. Es ist am 25.3.2004 sowie 1.4.2004 im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft publiziert worden. Zudem ist das gleiche Inserat in der Basellandschaftlichen Zeitung (31.3.2004), Volksstimme (2.4.2004) und Basler Zeitung (3.4.2004) erschienen. Gesamthaft sind beim Präsidenten 56 Bewerbungen eingegangen, wovon zwei verspätet eingereicht worden sind und deshalb aus formellen Gründen nicht mehr behandelt wurden. Die Bewerbungscouverts sind aus Diskretionsgründen jeweils verschlossen vom Kommissionssekretär, Urs Troxler, an den Präsidenten überreicht oder zugestellt worden.



4. Entscheidfindung: 1. Phase (Anfragen, Bewerbungen, Ausschuss-Sitzung)

Im Sinne einer Vorbemerkung kann ausgeführt werden, dass gesamthaft rund 70 bis 80 Personen nach der Lancierung des vorgenannten Stelleninserates per Telefon, Brief oder auch E-Mail Interesse an dieser Ombudsstelle gezeigt und beim Präsidenten sowie auch Vizepräsidenten diesbezüglich nähere Auskünfte eingeholt haben.


Unter den 56 Bewerbungen fanden sich nur vier Frauen und dementsprechend 52 Männer. 49 Bewerbende haben Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft und deren sieben wohnen ausserkantonal.


Wie bereits unter der Ziffer 2 oben erwähnt wurde, hat ein Ausschuss der SKO bestehend aus sieben Personen (Präsident, Vizepräsident und 5 Parteienleader) anfangs Mai 2004 zu Handen der Gesamtkommission eine erste Vorprüfung der eingegangenen Kandidaturen vorgenommen. Dabei ist von den 54 fristgerecht eingereichten Bewerbungen eine engere Auswahl getroffen worden. Es sind in dieser Runde sämtliche Bewerbungsunterlagen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Ausschuss-Sitzung zur Einsicht sowie näheren Prüfung vorgelegt worden. Im Sinne eines Zwischenergebnisses sind noch 10 Kandidatinnen und Kandidaten in der engeren Wahl verblieben. Von den zehn Vorgeschlagenen sind 9 Juristinnen und Juristen und eine Person ist journalistisch und bankfachmännisch ausgebildet.



5. Entscheidfindung: 2. Phase (Bestimmung der Bewerbenden für Gespräch)

Anlässlich der vierten ordentlichen Sitzung vom 12.5.2004 hat die Gesamtkommission vom Präsidenten eine vertrauliche Liste der Bewerbungen erhalten. Diese Liste hat alle Kandidatinnen und Kandidaten mit einer Nummer und deren Initialen aufgeführt. Die vom Ausschuss vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sind gelb markiert worden. Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind anlässlich dieser Sitzung allen Mitgliedern der SKO zur Einsicht vorgelegen. Seitens der SKO-Mitglieder sind keine weiteren Personen in den engeren Kreis vorgeschlagen worden.


Der Ausschuss traf seine Auswahl aufgrund folgender Kriterien:


Als nächsten Schritt haben der Präsident und der Vizepräsident sämtliche zehn Kandidaturen bei den SKO-Mitgliedern vorgestellt. Anschliessend ist innerhalb der SKO darüber abgestimmt worden, welche Kandidatinnen und Kandidaten angehört werden. Dabei wurde durch offene Abstimmungen innerhalb der SKO entschieden, dass sechs Bewerbende von der Gesamtkommission angehört werden. Sie sind telefonisch vorinformiert und mit entsprechenden Schreiben eingeladen worden. Es ist auch von allen Kandidierenden eine Wohnsitzbescheinigung sowie ein aktueller eidgenössischer Strafregisterauszug (nicht älter als 1 Monat) verlangt worden.



6. Entscheidfindung: 3. Phase (zwei Vorstellungsrunden mit je 3 Personen, total 6)

Am 24.5.2004 bzw. 28.5.2004 sind jeweils 3 Kandidaten von der Gesamtkommission angehört worden. Dabei sind allen SKO-Mitgliedern die gesamten Bewerbungsunterlagen zur Einsicht sowie Berücksichtigung vorgelegen. Diese Unterlagen wurden unmittelbar zu Beginn der Sitzung vom Präsidenten in Kopie übergeben und sind jeweils nach den Vorstellungsgesprächen dem Präsidenten aus Vertraulichkeitsgründen wieder zurückgegeben worden. Die Gespräche dauerten jeweils 45 bis 60 Minuten. Dabei konnte sich jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat während maximal 10 Minuten selber vorstellen. Anschliessend stellten der Präsident sowie Vizepräsident nach einem vorbesprochenen Raster diverse Fragen an die Kandidierenden.


Darauf konnten aus dem Kreise aller SKO-Mitglieder spontan Fragen gestellt werden. Von dieser Möglichkeit wurde rege Gebrauch gemacht. Im weiteren konnte die Kandidatin bzw. der Kandidat auch Fragen an die SKO richten. Zudem teilte der Präsident den Bewerbern den zeitlichen Rahmen mit und sicherte diesen zu, bis am 4.6.2004 einen klärenden Rückbescheid über das weitere Vorgehen zu geben. Schliesslich hat der Präsident jede Kandidatin bzw. jeden Kandidaten darauf aufmerksam gemacht, dass noch durch ihn sowie den Vizepräsidenten Referenzen eingeholt werden.


Bei der Frage des Wohnsitzes ist zu erwähnen, dass eine Kandidatin noch Wohnsitz in einem anderen Kanton hatte. Sie ist darauf hingewiesen worden, dass im Falle eines Wahlvorschlages durch die SKO die Wohnsitzregelung eingehalten werden müsste. Dies hat sie auch in einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Kommission zugesichert.



7. Entscheidfindung: 4. Phase (Referenzen, definitiver Entscheid, Einerkandidatur)

Mit Bezug auf die sechs angehörten Kandidierenden haben zu Beginn der Sitzung vom 2.6.2004 der Vizepräsident und Präsident die eingeholten Referenzen mündlich dargelegt. Es wurde noch eine Liste mit den aufgeführten Referenzpersonen den SKO-Mitgliedern vorgelegt. Es sind bei den sechs verbliebenen Kandidaten ein bis maximal drei Referenzen angefragt worden. Es konnten dadurch interessante und zusätzlich sachdienliche Entscheidgrundlagen für den Wahlvorschlag eingeholt werden.


Nach eingehender Diskussion innerhalb der SKO ist vereinbart worden, dass im ersten geheimen Wahlgang nur ein Kandidat der sechs verbliebenen Personen auf den offiziellen Wahlzettel geschrieben und anschliessend je nach Ergebnis über das weitere Prozedere entschieden wird. Bei diesem ersten Wahlgang ist der Kandidat Nr. 41, Franz Bloch, mit neun Stimmen als bester Kandidat gewählt worden. Auf den Kandidaten Nr. 36 sind vier Stimmen entfallen. In einem zweiten geheimen Wahlgang wurde vereinbart, dass neu nebst dem bereits bestimmten Franz Bloch nur eine andere Person der fünf restlichen Kandidierenden aufgeschrieben werden könne. Das Ergebnis des zweiten Wahlganges hat dazu geführt, dass auf die Kandidatin Nr. 22 und den Kandidaten Nr. 36 je 6 Stimmen und den Kandidaten Nr. 46 eine Stimme entfallen sind.


Aufgrund dieses Ergebnisses wurde innerhalb der SKO die angeregte Diskussion über eine Einer- oder Zweierkandidatur geführt. Dabei wurden diverse interessante Voten vorgebracht. Ein Mitglied der Kommission hat aufgrund des Ergebnisses im zweiten Wahlgang sogar eine Dreierkandidatur vorgeschlagen. Anschliessend wurde in zwei Abstimmungsschritten entschieden.


Zweierkandidatur versus Dreierkandidatur:
://: Die Spezialkommission entscheidet sich in der Gegenüberstellung Zweierkandidatur versus Dreierkandidatur (Ordnungsantrag) mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Zweierkandidatur.


Einerkandidatur versus Zweierkandidatur:
.//: Die Spezialkommission entscheidet sich in der Gegenüberstellung Einerkandidatur versus Zweierkandidatur mit 8 gegen 4 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Einerkandidatur.


Schlussabstimmung:
://: In der offenen Schlussabstimmung entscheidet sich die Spezialkommission "Ersatzwahl Ombudsman" mit 9 Stimmen ohne Gegenstimme und 4 Enthaltungen für die Einerkandidatur Franz Bloch.


Es kann bei diesem Ergebnis zur Klarheit ausgeführt werden, dass sich die vier aufgeführten Enthaltungen nicht gegen den Kandidaten Franz Bloch richten, sondern einen Einwand zur Einerkandidatur darstellen.


Für das weitere Vorgehen wurde in der SKO vereinbart, dass der Kandidat Franz Bloch durch den Präsidenten sofort telefonisch und anschliessend schriftlich über das Ergebnis unterrichtet würde. Der Präsident hat am 2.6.2004 Franz Bloch telefonisch darüber informiert und mit Schreiben vom 3.6.2004 diese Tatsache ihm gegenüber bestätigt.


Die anderen fünf Kandidierenden sind in der gleichen Woche (KW 23) telefonisch und teilweise per E-Mail über das Resultat informiert worden. Es ist ihnen der Name von Franz Bloch vertraulich mitgeteilt worden. Es ist dabei vereinbart worden, dass keine Namen der Nichtvorgeschlagenen nach aussen bekanntgegeben werden. Von den fünf Bewerbenden haben deren vier im Falle eines allfälligen Rückzuges des Kandidaten Franz Bloch oder bei anderen Umständen bekanntgegeben, dass sie ihre Kandidatur aufrechterhalten. Der Kandidat Nr. 46 hat seine Kandidatur aufgrund der aktuellen Situation zurückgezogen. Mit Schreiben vom 5.6.2004 sind alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten über die Nichtberücksichtigung informiert und deren Bewerbungsunterlagen zur Entlastung zurückgesandt worden.


Im Zusammenhang mit der Orientierung über das Ergebnis der SKO (nach aussen) gegenüber der Öffentlichkeit ist gemeinsam festgelegt worden, dass zuerst die Fraktionspräsidenten Ende der KW 23 darüber informiert werden, damit sich der Kandidat im Hinblick auf die vorgesehene Wahlsitzung vom 24.6.2004 bei den verschiedenen Fraktionen bzw. Parteien vorstellen kann. Mit E-Mail vom 4.6.2004 sind die Fraktionspräsidenten, Rudolf Keller (SD) und auch der erste Landschreiber, Walter Mundschin, orientiert worden. Es ist dabei auf die Mitteilungssperrfrist bis am 8.6.2004 hingewiesen worden. In einem nächsten Schritt wird ab dem 9.6.2004 durch den Präsidenten auch eine Medienmitteilung erfolgen.



8. Wahlvorschlag (Herr lic.iur. Franz Bloch-Bacci)

Franz Bloch-Bacci, lic.iur., geboren am 15.4.1957, hat die Kommission durch seine ausgleichende Art, kombiniert mit ausgeprägter Sozialkompetenz beeindruckt. Er ist vor der Kommission trotz einer vorübergehenden körperlichen Einschränkung sicher und offen aufgetreten. Zudem verfügt er über gute juristische Kenntnisse. Es kommt hinzu, dass er als amtierender Statthalter von Arlesheim mit der Verwaltung und deren Abläufen im Kanton Baselland sehr vertraut ist. Er wirkt diesbezüglich auch nicht befangen und besitzt die Fähigkeit zur nötigen Distanz. In den Jahren 1993 bis 1996 ist er Präsident der SP-Sektion Aesch-Pfeffingen gewesen. Heute ist er nach wie vor SP-Mitglied, aber bekleidet keine leitende Stellung in dieser Partei. Es kommt hinzu, dass er in der Zeit von Juli 1996 bis September 2000 Gemeinderat und Mitglied der Vormundschaftsbehörde Aesch gewesen ist. Dadurch kennt er auch die kommunalen Abläufe bestens. Im weiteren ist er im Zeitraum von Oktober 1997 bis September 2000 im Landrat Baselland als SP-Vertreter aktiv gewesen. Er war unter anderem Mitglied der Justiz- und Polizeikommission. Er konnte dadurch wichtige Erfahrungen im kantonalen Parlament machen. Seine Sprachkenntnisse sind ausgezeichnet. Nebst seiner Muttersprache Deutsch hat er gute Kenntnisse in Französisch, Englisch, Italienisch und last but not least in Lateinisch. Die bei ihm angefragten Referenzpersonen haben positive Aussagen zu ihm gemacht. Er wirkt für die Übernahme dieses wichtigen kantonalen Amtes sehr motiviert. Er stellt eine valable geeignete Persönlichkeit für die Funktion des Ombudsman dar. Die SKO ist der einstimmigen Auffassung, dass Herr Bloch-Bacci als Nachfolger von Louis Kuhn die idealen Voraussetzungen für die Bekleidung dieses Amtes erfüllt. In formeller Hinsicht bestehen für ihn keine Schwierigkeiten, die Stelle ab dem 1.11.2004 anzutreten, da er eine dreimonatige Kündigungsfrist zu beachten hat. Im Falle eines definitiven Entscheides an der Landrats-Wahlsitzung vom 24.6.2004 könnte er nach seinen eigenen Aussagen den Übergang in die neue Tätigkeit bestens vorbereiten. Schliesslich verfügt der Kandidierende, Franz Bloch, über einen guten Leumund.



9. Evaluation

Mit Bezug auf die durch das Verfahrenspostulat von Februar 2004 zusätzlich aufgeworfene Frage der Evaluation der Stelle der Ombudsperson im Kanton Baselland kann ausgeführt werden, dass die SKO sich ab der Überweisung im Landrat durch diesen neuen ergänzten Auftrag für eine "Doppelspurigkeit" bei der Behandlung entschieden hat. Es ist einerseits die Ersatzwahl des Ombudsman für den Rest der laufenden Amtsperiode vorbereitet worden. Andererseits haben gleichzeitig dazu diverse Vorabklärungen im Zusammenhang mit der Evaluation dieser Stelle stattgefunden.


Dieses Evaluationsthema ist anlässlich der ordentlichen Sitzungen auch zusätzlich betrachtet worden. Im Moment ist eine schriftliche Umfrage bei allen anderen Kantonen sowie teilweise Städten mit oder ohne Ombudsperson im Gange. Die angefragten Stellen können ihre Antworten bzw. Stellungnahmen bis Ende Juni 2004 der SKO vorlegen. Eine erste Auswertung dieser Ergebnisse wird durch einen Ausschuss der SKO bis im dritten Quartal 2004 erfolgen können. Eine nächste Sitzung der Gesamtkommission zur Thematik der Evaluation wird im August 2004 stattfinden. Der Kommissionspräsident wird noch zu Handen des Büros des Landrates einen separaten Standortbericht verfassen.



10. Dank

Der Kommissionspräsident dankt an dieser Stelle allen Bewerberinnen und Bewerbern, die sich für diese kantonale Stelle der Ombudsperson und damit für das Wohlergehen unseres Staatswesens interessiert haben. Weiter gebührt dem Vizepräsidenten, Karl Willimann, und den elf weiteren Kommissionsmitgliedern sowie auch den beiden eingesprungenen Ersatzmitgliedern ein grosser Dank für die angenehme sowie konstruktive Zusammenarbeit, die Offenheit in den vielseitigen Diskussionen und die geforderte Diskretion. Zudem sei auch Urs Troxler als stets engagierten sowie unterstützenden Kommissionssekretär vielmals gedankt. Schliesslich danke ich auch dem Personalamt des Kantons Baselland für die spontane sowie sachdienliche Unterstützung beim Stelleninserat sowie in anderen wichtigen Fragen.



11. Antrag

Auf Grund der vorliegenden Ausführungen beantragen wir dem Landrat mit 9 Stimmen ohne Gegenstimme und 4 Enthaltungen:


lic.iur. Franz Bloch-Bacci, geb. 15.4.1957, Aesch BL, als Ombudsman für den Rest der laufenden Amtsperiode, d.h. vom 1.11.2004 bis 31.3.2006, zu wählen.



Oberwil, 8. Juni 2004


Namens der Spezialkommission
"Ersatzwahl Ombudsman" (SKO):
Der Präsident: Werner Rufi-Märki



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