2004-143
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Juliana Nufer: Behörden bremsen nicht nur die Biker sondern auch die Kletterer und OL-Läufer aus
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Autor/in:
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Juliana Nufer, FDP
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Eingereicht am:
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10. Juni 2004
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Nr.:
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2004-143
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Ausgangslage
Aus BAZ-Artikel v. 7.6.2004 war zu entnehmen, dass wiederum ein geplanter Anlass, diesmal von Mountainbikern, infolge "Auflagen" einzelner Gemeinden nicht durchgeführt werden kann.
Vor ein paar Wochen haben wir das Gleiche bei den Orientierungsläufern erlebt und die Kletterer bekunden ebenfalls ihre liebe Mühe mit den Behörden. Dies obgleich beide Organisationen bereits riesige Anstrengungen unternehmen um der beanspruchten Natur den notwendigen Schutz zu gewährleisten.
Hier stellt sich nun die Frage, was ist los mit den Behörden?
Geht es hier um Naturschutz ? oder haben wir es hier mit Territorialkämpfen zu tun? oder gar mit Machtgehabe?
In allen drei Fällen ist klar wer den Kürzeren ziehen wird, nämlich die Sportler.
Sind die Sportler nicht auch ein Teil der Bevölkerung, welche den Wald nutzen dürfen und erwiesenermassen gerade dadurch auch für Schutzanliegen sensibilisiert werden?
Auf Bundesebene wird zur Zeit am Waldgesetz gearbeitet.
Auf Kantonsebene haben wir einen Runden Tisch "Sport und Natur" eingesetzt.
Trotzdem immer wieder diese Meldungen.
Aus BAZ-Artikel v. 7.6.2004 war zu entnehmen, dass wiederum ein geplanter Anlass, diesmal von Mountainbikern, infolge "Auflagen" einzelner Gemeinden nicht durchgeführt werden kann.
Vor ein paar Wochen haben wir das Gleiche bei den Orientierungsläufern erlebt und die Kletterer bekunden ebenfalls ihre liebe Mühe mit den Behörden. Dies obgleich beide Organisationen bereits riesige Anstrengungen unternehmen um der beanspruchten Natur den notwendigen Schutz zu gewährleisten.
Hier stellt sich nun die Frage, was ist los mit den Behörden?
Geht es hier um Naturschutz ? oder haben wir es hier mit Territorialkämpfen zu tun? oder gar mit Machtgehabe?
In allen drei Fällen ist klar wer den Kürzeren ziehen wird, nämlich die Sportler.
Sind die Sportler nicht auch ein Teil der Bevölkerung, welche den Wald nutzen dürfen und erwiesenermassen gerade dadurch auch für Schutzanliegen sensibilisiert werden?
Auf Bundesebene wird zur Zeit am Waldgesetz gearbeitet.
Auf Kantonsebene haben wir einen Runden Tisch "Sport und Natur" eingesetzt.
Trotzdem immer wieder diese Meldungen.
Fragen:
Aus den Sportlerkreisen stellen sich nun folgende Fragen an den Regierungsrat:
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1.
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Welches waren die Gründe für den Abbruch der Verhandlungen betr. dem Mountainbikerennen?
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2.
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War genügend Kompromissbereitschaft vorhanden?
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3.
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Wurde das Gespräch seitens der Behörden, im Sinne einer Mediation, gesucht?
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4.
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Welche Rolle spielte das Amt für Raumplanung, bzw. Natur und Landschaft?
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5.
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Hat die von Gesetzes wegen zuständige Bewilligungsbehörde, nämlich das Forstamt, seine federführende Rolle wahrgenommen?
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6.
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Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um das zunehmend negative Bild (negative Schlagzeilen in den Medien!) des Kantons Basel-Landschaft in Sachen Sport, Breitensport/Leistungssport, wieder los zu werden?
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7.
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Ist der "Runde Tisch" Sport und Natur gut genug? Wird ihm die korrekte Bedeutung (Teilnehmende, Fristen, Verbindlichkeiten) beigemessen?
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8.
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Gibt es eine wirkliche Anlaufstelle im Kanton, welche eine Triage der gemachten Gesuche erstellt und die Verhältnismässigkeit und die eventuelle Willkür der einzelnen Absagen hinterfragt?
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9.
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Wird bei der Überarbeitung des Waldgesetzes das Thema "Veranstaltungen im Wald" in Bezug auf Sportanlässe aufgenommen und mit den Sportverbänden diskutiert? Dazu gehört auch die Neuinterpretation der bereits im WaG(Waldgesetz) festgehaltenen Gleichwertigkeit der Waldfunktionen (Schutz, Nutz und Wohlfahrt).
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10.
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Was können die Sportler tun um eine positive Grundstimmung bei den Bewilligungsinstanzen zu erreichen?
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11.
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Gibt es im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren von Anlässen einen Unterschied zwischen Wanderern, Jägern, Reitern, Schulen/Sportamt und den Mountainbikern, OL-Läufern und Kletterern?
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12.
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Gibt es Richtlinien nach denen Gemeinden oder Behörden über die Bewilligung eines Anlasses befinden können ?
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Für die schriftliche Beantwortung der Fragen danken wir dem Regierungsrat im voraus.
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