2004-160
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Peter Zwick: Ist Klettern im Kanton Baselland in Zukunft noch möglich?
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Autor/in:
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Peter Zwick, CVP
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Eingereicht am:
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24. Juni 2004
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Nr.:
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2004-160
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Wer im Kanton Baselland klettern will, hat es nicht leicht. Diese Sportart, die sich in letzter Zeit wachsender Beliebtheit erfreut, sieht sich zusehends eingeengt. Anderseits wird der Schweizerische Alpenclub SAC für seine Bemühungen gelobt, im Rahmen seines Kinderbergsteigens der Jugend eine sinnvolle Freizeitbetätigung zu eröffnen und gleichzeitig verantwortungsvoll auszuüben. Es scheint, als hätten gewisse übereifrige Naturschutzkreise nie genug der Einschränkungen und möchten am liebsten jede Wand und jede Fluh mit einem Kletterverbot belegen (wahrscheinlich auch am liebsten alle Orientierungsläufer, Walker, Biker und Wanderer aus der freien Landschaft verbannen ... ), um eine angeblich bedrohte einmalige Flora und Fauna zu schützen. Dabei haben die Kletterer, die den Naturschutzgedanken ebenfalls ernst nehmen, schon längst erhebliche Einschränkungen akzeptiert, haben die im sogenannten "Felsinventar Basler Jura" differenziert vorgeschlagenen Massnahmen anerkannt, um einen nachhaltigen Schutz der Natur zu gewährleisten. Sie haben trotz zunehmender Attraktivität von sich aus einer Selbstbeschränkung, ja sogar einem "Rückbau" zugunsten der Natur zugestimmt. Mir ist keine andere Sportart bekannt, die das bis anhin getan hätte. Im Jahre 2002 sind die Kletterer denn auch mit dem "Prix Wilderness" für diese Haltung ausgezeichnet worden. Aber das alles genügt offenbar noch nicht. Man denkt laut darüber nach, kleine, wenig begangene Flühe zu sperren, bei grösseren, häufiger besuchten Flühen weitere Einschränkungen vorzunehmen. Es seien rigorosere Massnahmen notwendig als sie das Felsinventar D. Knecht 1999 vorgeschlagen hat. Begründung: Jurafelsen seien von Grund auf schützenswert. Man müsse sie deshalb zu Naturschutzgebieten erklären und damit einhergehend "Schutzmassnahmen" definieren. Betroffen wäre damit oft und in erster Linie der Klettersport. In den Felsen gibt es aber trotz weiterer, durch den Kanton in Auftrag gegebenen Gutachten, keine Schäden, die nachweisbar auf die Kletterei zurückzuführen sind. Es ist deshalb eine allzu simple Annahme, dass man Naturschutz betreibt, wenn man Klettern verbietet. Ebenso ist die Begründung"ln Naturschutzgebieten muss die Kletterei wegen höherer Interessen eingeschränkt oder verboten werden" so nicht haltbar. Aus meiner Sicht bewertet der Naturschutz den Klettersport einseitig und generell als "Naturbelaster' und ignoriert alle anderen, positiven Faktoren für die Gesellschaft.
Ich bitte den Regierungsrat, mir folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
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1.
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Stimmt es, dass zusätzlich zum Felsinventar, das Fr. 100'000 gekostet hat, weitere Studien und Expertisen vom Kanton für teures Geld in Auftrag geben werden? Wenn ja, wer und/oder was veranlasst den Kanton zu weiteren Studien?
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2.
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Ist es richtig, dass ein "Runder Tisch Sport und Natur' unter der Leitung des Kantons besteht? Was ist die Aufgabe dieses "Runden Tisches" und welches ist der Stand seiner allfälligen Arbeiten?
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3.
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Besteht eine Übersicht über Schutzgebiete oder schützenswerte Gebiete und welches sind die entsprechenden Kriterien und Definitionen?
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4.
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Besteht aus der Sicht der Regierung ein Konflikt mit den Kletterern, und wenn ja, gibt es eine Auslegeordnung und gibt es Lösungsansätze?
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5.
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Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass die Sportart Klettern, ob innerhalb oder ausserhalb des Alpinismus, eine Sportart ist, die es - wie jede Sportart - als sinnvolle Freizeitbetätigung namentlich der Jugend zu fördern gilt, und die nur insoweit einzuschränken ist, als sie nachweislich und erheblich die Natur belastet?
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