2004-160 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Beantwortung der Interpellation 2004/160 von Landrat Peter Zwick, Münchenstein, vom 24. Juni 2004 betreffend "Ist Klettern im Kanton Baselland in Zukunft noch möglich?"
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vom:
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14. September 2004
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Nr.:
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2004-160
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 24. Juni 2004 reichte Landrat Peter Zwick, Münchenstein, die Interpellation betreffend "Ist Klettern im Kanton Baselland in Zukunft noch möglich?" mit folgendem Wortlaut ein:
"Wer im Kanton Baselland klettern will, hat es nicht leicht. Diese Sportart, die sich in letzter Zeit wachsender Beliebtheit erfreut, sieht sich zusehends eingeengt. Anderseits wird der Schweizerische Alpenclub SAC für seine Bemühungen gelobt, im Rahmen seines Kinderbergsteigens der Jugend eine sinnvolle Freizeitbetätigung zu eröffnen und gleichzeitig verantwortungsvoll auszuüben. Es scheint, als hätten gewisse übereifrige Naturschutzkreise nie genug der Einschränkungen und möchten am liebsten jede Wand und jede Fluh mit einem Kletterverbot belegen (wahrscheinlich auch am liebsten alle Orientierungsläufer, Walker, Biker und Wanderer aus der freien Landschaft verbannen ... ), um eine angeblich bedrohte einmalige Flora und Fauna zu schützen. Dabei haben die Kletterer, die den Naturschutzgedanken ebenfalls ernst nehmen, schon längst erhebliche Einschränkungen akzeptiert, haben die im sogenannten "Felsinventar Basler Jura" differenziert vorgeschlagenen Massnahmen anerkannt, um einen nachhaltigen Schutz der Natur zu gewährleisten. Sie haben trotz zunehmender Attraktivität von sich aus einer Selbstbeschränkung, ja sogar einem "Rückbau" zugunsten der Natur zugestimmt.
Mir ist keine andere Sportart bekannt, die das bis anhin getan hätte. Im Jahre 2002 sind die Kletterer denn auch mit dem "Prix Wilderness" für diese Haltung ausgezeichnet worden. Aber das alles genügt offenbar noch nicht. Man denkt laut darüber nach, kleine, wenig begangene Flühe zu sperren, bei grösseren, häufiger besuchten Flühen weitere Einschränkungen vorzunehmen. Es seien rigorosere Massnahmen notwendig als sie das Felsinventar D. Knecht 1999 vorgeschlagen hat. Begründung: Jurafelsen seien von Grund auf schützenswert. Man müsse sie deshalb zu Naturschutzgebieten erklären und damit einhergehend "Schutzmassnahmen" definieren. Betroffen wäre damit oft und in erster Linie der Klettersport. In den Felsen gibt es aber trotz weiterer, durch den Kanton in Auftrag gegebenen Gutachten, keine Schäden, die nachweisbar auf die Kletterei zurückzuführen sind. Es ist deshalb eine allzu simple Annahme, dass man Naturschutz betreibt, wenn man Klettern verbietet. Ebenso ist die Begründung "ln Naturschutzgebieten muss die Kletterei wegen höherer Interessen eingeschränkt oder verboten werden" so nicht haltbar. Aus meiner Sicht bewertet der Naturschutz den Klettersport einseitig und generell als "Naturbelaster' und ignoriert alle anderen, positiven Faktoren für die Gesellschaft.
Ich bitte den Regierungsrat, mir folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
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1.
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Stimmt es, dass zusätzlich zum Felsinventar, das Fr. 100'000 gekostet hat, weitere Studien und Expertisen vom Kanton für teures Geld in Auftrag geben werden? Wenn ja, wer und/oder was veranlasst den Kanton zu weiteren Studien?
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2.
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Ist es richtig, dass ein "Runder Tisch Sport und Natur' unter der Leitung des Kantons besteht? Was ist die Aufgabe dieses "Runden Tisches" und welches ist der Stand seiner allfälligen Arbeiten?
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3.
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Besteht eine Übersicht über Schutzgebiete oder schützenswerte Gebiete und welches sind die entsprechenden Kriterien und Definitionen?
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4.
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Besteht aus der Sicht der Regierung ein Konflikt mit den Kletterern, und wenn ja, gibt es eine Auslegeordnung und gibt es Lösungsansätze?
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5.
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Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass die Sportart Klettern, ob innerhalb oder ausserhalb des Alpinismus, eine Sportart ist, die es - wie jede Sportart - als sinnvolle Freizeitbetätigung namentlich der Jugend zu fördern gilt, und die nur insoweit einzuschränken ist, als sie nachweislich und erheblich die Natur belastet?"
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Der Regierungsrat nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die "Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie" (FFH), welche die rechtliche Basis des EU-Naturschutz-programmes "Natura 2000" bilden, bezeichnen die "natürlichen und naturnahen Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation", die "Kalkschutthalden der kollinen bis montanen Stufe" sowie die zugehörigen Wald-Gesellschaften als im Gesamteuropäischen Rahmen zu schützende Lebensräume. Die Felsflühe des Basler Juras sind somit schutzwürdige Lebensräume von europäischer Bedeutung! Dies dokumentiert klar und aus unabhängiger Sicht den herausragenden Naturwert der Felsbiotope unserer Gegend, weil sie in der mitteleuropäischen Kulturlandschaft letzte, unberührte Biotop-Inseln bilden mit einer vielfältigen, spezialisierten und wissenschaftlich bedeutsamen Fauna und Flora. Als Hauptgefährdungsfaktoren für die Kalkfelsen nennt das Handbuch zur Umsetzung der FFH-Richtlinien des deutschen Bundesamtes für Naturschutz den Gesteinsabbau und die Freizeitnutzung (Klettern). Für unsere Gegend gilt als weiterer Bedrohungsfaktor die zunehmende Verwaldung.
Im Basler Jura hat das Klettern Tradition. Felsen wurden früher üblicherweise von der ortsansässigen Jugend beklettert. In bescheidenem Rahmen hielten sich auch die frühen Erschliessungen von Felsgebieten für die Kletterei zwischen 1910 und 1960, weshalb der Konflikt zwischen Kletterei und Naturschutz vernachlässigbar war. Erst seit 1980 verzeichnet die Felskletterei gemäss "Felsinventar Basler Jura" in unserer Region - gemessen an der Anzahl neuer Kletterrouten pro Jahr - ein exponentielles Wachstum. Auch die Anzahl der jährlich neu erschlossenen Felsgebiete nahm um ein Mehrfaches zu: im Zeitraum von 1960-1979 waren es insgesamt 6 neue Felsgebiete, zwischen 1980 und 1999 deren 28 (also rund fünf mal mehr). Das Felsinventar weist für 1999 insgesamt 45 Klettergebiete aus, mit total 1'866 befestigten Routen und einer Gesamtlänge von 33,473 km.
Der Landrat war sich der hohen Schutzwürdigkeit der Baselbieter Kalk-Felsen schon vor 24 Jahren bewusst, denn am 23. Oktober 1980 beschloss er die Verordnung über den Regionalplan Landschaft, welcher über 90% der grösseren Felsgebiete im Kanton als Naturschutzgebiete ausweist (ohne Bezirk Laufen). In der Folge erarbeiteten die Gemeinden ihre Zonenvorschriften Landschaft und legten in den kommunalen Landschaftsplänen - den Vorgaben des Regionalplanes gemäss - die Naturschutzzonen rechtsverbindlich fest. Der Schutz der Baselbieter Felsstandorte entspringt also nicht der Ideologie "gewisser übereifriger Naturschutzkreise", sondern den rechtsverbindlichen Vorgaben des Landrates.
Die heutige Konflikt-Situation ist entstanden, weil während der vergangenen 20 Jahre ein Erschliessungsboom in den nur in begrenzter Anzahl und Fläche vorhandenden Fels-Biotopen stattfand. Diese Erschliessungswelle erfolgte zudem losgelöst vom ordentlichen Planungsprozess und ohne Absprache mit Behörden und Waldeigentümern (v.a. Bürgergemeinden). So wurden in diversen Naturschutzgebieten zahlreiche Kletterrouten ohne Bewilligung - und somit klar wider-rechtlich - installiert. Grundsätzlich ist es daher begrüssenswert, wenn sich die Kletterverbände heute Selbstbeschränkung auferlegen. Dabei ist allerdings entscheidend, dass sich die erforderlichen Schutzmassnahmen sowohl an den naturschutzfachlichen Erfordernissen, als auch an den raumplanungs-, forst- und naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen orientieren. Dies ist jedoch im von den Kletterverbänden erarbeiteten Felsinventar nicht geschehen. Deshalb werden die anstehenden Konflikte zur Zeit mit allen Betroffenen und unter Federführung der kantonalen Naturschutzfachstelle bei der Aufnahme von Waldgebieten ins "Inventar der geschützten Naturobjekten des Kantons Basel-Landschaft" gemäss kantonalem Natur- und Landschaftsschutzgesetz aufgearbeitet, sowie vom Forstamt beider Basel im Rahmen der laufenden Verfahren von Waldentwicklungsplänen.
Die mit der Interpellation gestellten Fragen beantwortet der Regierungsrat wie folgt:
Frage 1: Stimmt es, dass zusätzlich zum Felsinventar, das Fr. 100'000 gekostet hat, weitere Studien und Expertisen vom Kanton für teures Geld in Auftrag geben werden? Wenn ja, wer und/oder was veranlasst den Kanton zu weiteren Studien?
Die Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung hat das Institut für Natur-, Landschafts- und Umweltschutz der Universität Basel (NLU) mit zusätzlichen Expertisen beauftragt (Inventarisationen, Massnahmenvorschläge etc.). Die Kosten betrugen 2002 CHF 11'997.- und 2003 CHF 14'397.-. Im Budget 2004 ist ein Betrag von CHF 14'000.- ausgewiesen. Auslösend für diese Expertisen waren die beiden Entscheide des damaligen kantonalen Verfassungsgerichtes bezüglich eines Kletter- bzw. OL-Verbotes vom 10. Januar 2001 bzw. 30. Mai 2001. Darin wird die grosse Bedeutung einer sorgfältigen Interessenabwägung duch die Behörden hervorgehoben. Das "Fels-Inventar Basler Jura" von 1999 ist für diesen Zweck zu unpräzise, weshalb zusätzliche Erhebungen erforderlich wurden.
Frage 2: Ist es richtig, dass ein "Runder Tisch Sport und Natur" unter der Leitung des Kantons besteht? Was ist die Aufgabe dieses "Runden Tisches" und welches ist der Stand seiner allfälligen Arbeiten?
Die Diskussionsplattform "Runder Tisch" gibt es seit zwei Jahren. Sie setzt sich aus Vetretern und Vertreterinnen folgender Behörden und Verbände zusammen: Landrätliche Gruppe Sport, IG Klettern Basler Jura, SAC Schweiz, OL-Verband Nordwestschweiz, IG MTB Schweiz, IG Baselbieter Sportverbände, Pro Natura BL, Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband, Basellandschaftlicher Jagdschutzverein, Waldwirtschaftsverband beider Basel, Wanderwege beider Basel, Baselland Tourismus, Ressort Sport Basel, Sportamt BL, Forstamt beider Basel und Amt für Raumplanung. Die Federführung liegt beim Amt für Raumplanung. Jährlich finden mindestens zwei Zusammenkünfte statt. Ziel dieser Treffen ist der regelmässige Informationsaustausch, die Koordination der Sporttätigkeiten in der Natur sowie die Thematisierung und Diskussion von aktuellen Konflikten. Dieser Dialog ist wertvoll und dient der Lösungsfindung. Konkret wurden bisher vom Amt für Raumplanung ein kantonaler Übersichtsplan "Freizeitnutzung und Naturschutz" erarbeitet und von der IG Klettern Basler Jura wurde eine Einstufung der Baselbieter Klettergebiete nach ihrer Bedeutung vorgenommen. Diese Grundlagen zeigen nicht nur Konfliktgebiete auf, sondern sie dienen gleichzeitig auch der Lösungsfindung.
Frage 3: Besteht eine Übersicht über Schutzgebiete oder schützenswerte Gebiete und welches sind die entsprechenden Kriterien und Definitionen?
Die Übersicht über bestehende Schutzgebiete und schutzwürdige Biotope von regionaler (=kantonaler) Bedeutung wurde im Rahmen der Vorarbeiten für den kantonalen Richtplan er-arbeitet. In diesem Übersichtsplan sind die Naturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung enthalten. Grundlage für die Einstufung der Naturobjekte bildeten die verschiedenen kantonalen Naturinventare, die Bundesinventare sowie das vom Bund verlangte Waldreservatskonzept. Die kantonalen Naturinventare waren seinerzeit vom Landrat beschlossen worden (Ornithologisches Inventar beider Basel, Reptilien-Inventar beider Basel und Waldinventar). Der Übersichtsplan wurde den Teilnehmern/innen des Runden Tisches abgegeben.
Frage 4: Besteht aus der Sicht der Regierung ein Konflikt mit den Kletterern, und wenn ja, gibt es eine Auslegeordnung und gibt es Lösungsansätze?
Es bestehen in der Tat unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Kletterfelsen wie und zu welcher Jahreszeit für das Klettern weiterhin zugänglich sein sollen und welche aus Natur-schutzgründen für das Klettern ganz zu sperren sind. Es gibt aber auch Lösungsansätze. Unter Federführung der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung werden seit dem 30. Oktober 2001 systematisch sämtliche Baselbieter Klettergebiete im Bereich des Gempenpla-teaus sowie des Bezirkes Laufen begangen. An diesen Begehungen, an denen vor Ort die Kon-fliktpunkte zur Diskussion gestellt werden, nehmen sämtliche Interessenvertreter und -vertreterin-nen teil (Waldeigentümer, Kletterverbände, Naturschutzverbände) sowie Vertreter der betroffenen kantonalen Behörden (Forstamt beider Basel sowie Abteilung Natur und Landschaft). Zusätzliche Sitzungen und Begehungen fanden letztes Jahr im Rahmen der Erarbeitung des Waldentwicklungsplanes für das Forstrevier Angenstein statt. An diesen Sitzungen waren auch die Gemeindebehörden der betreffenden Gemeinden vertreten. Vorgesehen sind noch zwei ganztägige Begehungen von Felsgebieten. Anschliessend wird - wie mit den Kletterverbänden vereinbart - die Auslegeordnung im Sinne einer Gesamtschau vorgenommen. Die danach noch verbleibenden Konfliktfälle werden abschliessend mit den Waldeigentümern bereinigt. Eine einvernehmliche Lösung, welche allen Beteiligten (auch den Waldeigentümern) gerecht wird, kann nur im Dialog gefunden werden.
Frage 5: Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass die Sportart Klettern, ob innerhalb oder ausserhalb des Alpinismus, eine Sportart ist, die es - wie jede Sportart - als sinnvolle Freizeitbetätigung namentlich der Jugend zu fördern gilt, und die nur insoweit einzuschränken ist, als sie nachweislich und erheblich die Natur belastet?
Klettern ist eine Sportart, welche nicht nur den gesamten Körper beansprucht, sondern welche auch eine direkte persönliche Beziehung zur Natur ermöglicht. Klettern ist zudem eine unter den Kindern und Jugendlichen überaus beliebte Freizeitbeschäftigung. Dies unterstreichen die stets ausgebuchten Kletterangebote in den Feriensportwochen des Sportamtes mit aller Deutlichkeit. Trotzdem kann sich eine moderne, breite Jugendförderung schwerpunktmässig nicht alleine auf den Klettersport konzentrieren. Jugenförderung geschieht in unserer Gesellschaft in vielfältiger Art - nicht nur im Sport, sondern auch in zahlreichen kulturellen Bereichen - und im Naturschutz. Wesentlich ist, dass die "Kletter-Jugend" für die Wahrnehmung des Naturerlebnisses sensibilisiert wird. Dass auch die Kletterei die Natur erheblich belasten kann, ist wissenschaftlich klar erwiesen. Wer sich aber viel in der Natur aufhält und die Natur liebt, hat ein eigenes Interesse am Naturschutz und akzeptiert Massnahmen, welche nachweislich zum Wohl der Natur dienen. Im Dialog ist daher ein Weg zu entwickeln, der beide Anliegen berücksichtigt.
Liestal, 14. September 2004
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin
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