2004-161

Das neue Bildungsgesetz vereinigt alle Schülerinnen und Schüler unter einem Dach, verlangt neue Lehr- und Lernformen, verspricht individuelle Förderung, institutionalisiert die Schulsozialarbeit usw. Für die Realisierung der Ziele des neuen Bildungsgesetzes sind bauliche Anpassungen der bestehenden Schulhäuser notwendig.

Die Verordnung über das Raumprogramm für Sekundarschulanlagen (648.11) wurde das letzte Mal per 1. Januar 1994 revidiert. Sie wurde den neuen Gegebenheiten bis zum heutigen Zeitpunkt nicht angepasst, was die Verhandlungen zwischen den Sekundarschulen und der Schulbaukommission unnötig erschwert. Diese Kommission hat auch einen moderat veränderten Vorschlag zu dieser Verordnung vorgelegt.


Wir bitten die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:


Back to Top