2004-163

Seit dem schrecklichen Attentat auf das Zuger Kantonsparlament sind auch für unsere Sitzungen neue Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden. Einfachere Schutzvarianten wurden ebenso wie grössere bauliche Massnahmen zur Diskussion gestellt und wir beschlossen, die damals getroffene Sofortmassnahme aufrecht zu erhalten. Wir alle kennen die Schleuse im ersten Stock mit den zwei Polizistinnen resp. Polizisten und schätzen ihre Arbeit sehr. Auch sind wir uns bewusst, dass vor der Sitzung der Saal durch Polizeibeamte abgesucht wird.


Nach der gewonnen Erfahrung mit diesem System bin ich überzeugt, dass wir auf den permanenten Schutz durch die zwei Angehörigen des Polizeikorps verzichten können. Zwei Polizistinnen resp. Polizisten bringen im Einsatz an der Front eine weitaus grössere Wirkung als im 1. Stock des Regierungsgebäudes. Und nur durch ein bürgernahes, transparentes Politisieren ohne Barrieren können wir uns vor der Entfremdung von unserem eigenen Volk bewahren.


Die Mechanismen zur Erkennung von Problemfällen sind innerhalb der Verwaltung eingespielt und bringen so einen wirksamen Schutz - eine absolute Sicherheit wird es nie geben.


Deshalb beantrage ich, dass das Büro des Landrates beauftragt wird, die Aufhebung der Eingangskontrolle zu veranlassen.



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