2004-56
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Bericht der Petitionskommission an den Landrat über die Eingabe der Schülerorganisationen der Baselbieter Gymnasien betreffend Anmelde- und Prüfungsgebühren sowie betreffend Turnstunden
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vom:
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4. März 2004
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Nr.:
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2004-056
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Bemerkungen:
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1. Die Eingabe
Am 13. November 2003 haben die Schülerorganisationen der Baselbieter Gymnasien eine Eingabe mit 3'195 Unterschriften an den Landrat eingereicht, welche die folgenden zwei Forderungen beinhaltet:
Auf die vorgesehenen Sparmassnahmen an den Baselbieter Gymnasien, die Einführung von Anmelde- und Prüfungsgebühren im Betrag von Fr. 500.- und die Streichung der dritten Turnstunde, sei zu verzichten.
2. Vorgehen der Kommission
Die Petitionskommission hat bei der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion eine Stellungnahme eingeholt, in ihrer Sitzung vom 17. Februar die Petenten angehört und die Eingabe beraten.
3. Anhörung der Petenten
Die Schülerorganisationen der Baselbieter Gymnasien liessen sich durch die Herren Gino Günzburger (Gymnasium Liestal) und Markus Schmassmann (Gymnasium Oberwil) vertreten.
Sie räumten ein, dass die zweite Forderung der Eingabe natürlich hinfällig geworden sei, nachdem der Landrat entschieden habe, die dritte Turnstunde an den Gymnasien sei beizubehalten. Grundsätzlich könnten die Schülerorganisationen einsehen, dass seitens des Staates ein Spardruck da sei. Deshalb hätten sie auch geprüft, welche Sparmassnahmen seitens der Schülerschaft ertragen werden können und welche nicht. Nicht gespart werden dürfe aus ihrer Sicht an der Qualität der Bildung und somit auch nicht bei der Anzahl der erteilten Stunden, ganz gleichgültig welches Schulfach es treffen würde. Ebenso sei bei den Lehrerlöhnen keine Sparmöglichkeit auszumachen, da auch dies einen unmittelbaren Einfluss auf die Qualität der Ausbildung hätte. Ein gewisses Sparpotential sei bei der Verwaltung und Schuladministration wie auch bei der Anschaffung weniger luxuriöser technischer Geräte in den Schulen auszumachen. Anmeldungs- und Prüfungsgebühren lehnen die Schülerorganisationen jedoch ab. Dabei gehe es einerseits um eine bildungspolitische Grundsatzfrage, andererseits aber auch um die Frage, welche Kosten den Schülerinnen und Schülern, bzw. ihren Eltern, aufgebürdet werden könnten. Die Petenten vertreten den Grundsatz, dass bei der Bildung keine qualitativen Abstriche gemacht werden dürften, und dass die Bildung für die Auszubildenden auch nicht verteuert werden dürfe. Ziehe man in Betracht, dass bei den 5 - 10 % der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die die Schule nicht mit der Matur beenden, ein Sparpotential vorhanden wäre, so würden die Schülerorganisationen die Einführung einer Eintrittsprüfung den Gebühren vorziehen.
Zum zweiten: Für Schulmaterialien würden in der Zeit bis zur Matur Kosten in der Grösse von Fr. 1'000.- bis 1'500.- anfallen, und derselbe Betrag sei auch für Exkursionen und Bildungsreisen zu veranschlagen. Kämen nun weitere Fr. 500.- hinzu, wäre die gymnasiale Bildung nicht mehr für alle erschwinglich. Es müsste ein Stipendien- und Darlehensfonds eingerichtet werde. Dies wiederum wäre auch mit Aufwand verbunden, so dass am Ende gar kein Spareffekt erzielt werden könne.
4. Stellungnahme der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Die Stellungnahme der BKSD ist in lakonischer Kürze ausgefallen und kann deshalb im vollen Wortlaut wiedergegeben werden:
«Die Eingabe richtet sich gegen die im Rahmen der Sparbemühungen vorgeschlagenen Massnahmen der BKSD. Dass man da anderer Ansicht sein kann, steht für uns ausser Frage. Im Rahmen der Diskussion um die Budgetpostulate hat der Landrat entschieden, dass die BKSD in Sachen Gebühren an den Gymnasien eine Vorlage an den Landrat zu unterbreiten habe.
Der Adressat der Petition ist also der Landrat, nicht die BKSD.»
5. Beratung in der Kommission
Es zeigte sich gleich zu Beginn, dass die Kommissionsmitglieder eine Debatte über die Eingabe als solche nicht führen konnten, ohne den eigenen Standpunkt in der Frage der Schulgebühren an den Gymnasien einzubringen und so gewissermassen die dem Landrat bevorstehenden Debatte zu dieser Sache vorwegzunehmen. So waren auch die Fronten im Nu abgeschritten.
Dem Landrat die Ablehnung der Eingabe zu beantragen, wurde wie folgt begründet:
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Aus Gründen der Opfersymmetrie müsse auch in der Bildung gespart werden. Auch die Jungen müssten lernen zu verzichten.
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Der Spardruck sei da, das müssten auch die Jungen spüren.
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Die Gebühren in der vorgesehenen Höhe seien zumutbar.
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Mit der Beibehaltung der dritten Turnstunde hätten die Petenten bereits einen Teilerfolg errungen.
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Die Frage der Gebühren an den Gymnasien werde im Landrat ohnehin beraten werden müssen. Deshalb könnte die Eingabe eigentlich zurückgezogen werden, bzw. man könne sie getrost zur Ablehnung empfehlen.
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Es handle sich hier um eine bildungspolitische Grundsatzfrage. Das Gymnasium sei Teil der Volksschule, und diese habe grundsätzlich kostenlos zu sein.
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Die Durchbrechung des Rechts auf kostenlosen Schulbesuch könnte Nachwirkungen auf andere Schulen des Kantons haben.
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Mit der Einführung von Schulgebühren an den Gymnasien stünde der Kanton Basel-Landschaft schweizweit als Sonderfall da. Das laufe der Forderung nach einer Harmonisierung im Schulwesen zuwider.
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Die erzielten Einsparungen seien bescheiden. Bei einem Bestand von rund 3'200 Gymnasiastinnen und Gymnasiasten seien Mehreinnahmen von höchstens Fr. 500'000.- pro Jahr zu erzielen.
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Es sei den Schülerinnen und Schülern zu zeigen, dass man ihre Anliegen ernst nehme. Dadurch würden sie ermutigt, sich weiterhin politisch zu beteiligen.
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6. Antrag der Petitionskommission
Die Petitionskommission beantragt dem Landrat mit 4 zu 3 Stimmen, die Eingabe sei abzulehnen.
Pratteln, 4. März 2004
Für die Petitionskommission:
Robert Ziegler, Präsident
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