2004-57
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Bericht der Petitionskommission an den Landrat zur Petition betreffend flankierende verkehrsberuhigende Massnahmen in Liesberg-Riederwald und Liesberg-Station zeitgleich mit der Eröffnung der Transjuranne
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vom:
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5. März 2004
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Nr.:
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2004-057
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Bemerkungen:
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1. Die Petition
Ende August 2003 wurde dem Landrat eine Petition übergeben, die von 152 Einwohnern aus Liesberg-Riederwald und Liesberg-Station unterzeichnet ist. In der Petition wird darauf hingewiesen, dass die Eröffnung der Transjuranne zu Verkehrsverlagerungen führen werde, die einen beträchtlichen Mehrverkehr auf der H18 nach sich ziehen werde. Denn dadurch entstünde eine kürzere Verbindung von Delémont nach Genf, die auch Verkehr aus dem Raum Basel anziehe. Im Jahre 2005 werde zudem in Frankreich der Autobahnabschnitt Belfort-Delle eröffnet, und bereits im Jahre 2004 stehe ein neues Teilstück Belfort-Luxeille les Bains-Epinal zur Verfügung. Beide Strassenabschnitte würden neue kürzere Verbindungen nach Paris und in die Vogesen ermöglichen, was auch zu Verkehrsverlagerungen aus dem Raum Basel und damit zu Mehrverkehr auf der H18 führen werde.
Im Hinblick auf diesen zu erwartenden Mehrverkehr richten die Petenten die folgenden Bitten an den Landrat:
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1.
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Rechtzeitig und vor Eröffnung der Transjuranne flankierende verkehrsberuhigende Massnahmen zu ergreifen.
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2.
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Zu prüfen und zu berichten, wie die Bevölkerung von Liesberg-Riederwald und Liesberg-Station vor den nachweislich schädlichen Russpartikeln, Staub, Lärm, Vibrationen usw. geschützt werden kann.
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3.
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Nachdem sich gezeigt hat, dass die eingebaute Insel auf der Höhe des Fussballplatzes keinerlei Verkehrsberuhigung gebracht hat, Tempo 50 einzuführen.
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4.
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Zur Verhinderung der Weitsicht zusätzliche Bäume zu pflanzen.
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5.
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Zu prüfen und zu berichten, in welcher Höhe an die Liegenschaftsbesitzerinnen und -be-sitzer eine finanzielle Entschädigung auszurichten ist. Da durch die Strasse eine Wertminderung der Liegenschaft bewirkt wird (Verzögerung der Fertigstellung der H18 zeitgleich der erwähnten Neuprojekte, wie dies eigentlich damals geplant war), sollte diese vom Kanton abgegolten werden.
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6.
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Die Umfahrung Liesberg-Riederwald/Lies-berg-Station in die bereits bewilligte Planung der Umfahrung Laufen/Zwingen mit einzubeziehen.
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2. Vorgehen der Kommission
Die Petitionskommission hat die Petition an ihren Sitzungen vom 16. Dezember 2003 und 17. Februar 2004 beraten. Sie hat die Petenten angehört, die Bau- und Umweltschutzdirektion um eine Stellungnahme gebeten, diese - vertreten durch Herrn Alfred Zahler - angehört und zusätzliche Stellungnahmen bei der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion betreffend Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarkontrollen wie auch beim kantonalen Lärmschutzbeauftragten betreffend die Lärmmessungen eingeholt.
3. Anhörung der Petenten
Die Petenten waren vor der Kommission durch Frau Ulrike und Herrn Fredy Schuler wie auch Frau Isabella Bührer-Keel vertreten. Diese wiesen auf die bereits bestehende enorme Lärmbelastung in den beiden Dorfteilen entlang der H18 hin. Die übersichtliche Strasse lade viele VerkehrsteilnehmerInnen zum Rasen ein. Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h werde selbst von vielen Lastfahrzeugen nicht eingehalten. Dies hätten auch Radarkontrollen belegt, bei welchen Geschwindigkeitsüberschreitungen durch 12-18 % der Fahrzeuglenker Innen (kantonaler Durchschnitt: 9 %) die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschritten. Der zunehmende Lastwagenverkehr, auch in der Nacht, erhöhe die Lärmbelastung der Anwohner. Privat vorgenommene Lärmmessungen hätten gezeigt, dass die erlaubten Grenzwerte am Tag und in der Nacht immer wieder überschritten würden. Die vom Kanton vorgenommenen Lärmmessungen seien nicht repräsentativ, da sie nicht an der Stelle vorgenommen worden seien, wo die meisten betroffenen Anwohner zuhause seien, und sie ausserdem nicht vorschriftsgemäss durchgeführt worden seien. Auch die Beschaffenheit der Strasse mit Spurrinnen und scheppernden Dolendeckeln trüge zur Lärmbelastung bei.
In Ergänzung zu den in der Petition erhobenen Forderungen schlugen die Petenten folgende Massnahmen vor:
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eine optische Strassenverengung durch Bäume,
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Einbau von Schwellen vor den Fussgängerübergängen,
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permanente Verkehrsüberwachung durch «Blechpolizisten»,
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ein allgemeines Überholverbot auf dem gesamten Strassenabschnitt.
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Mit der Aussage: «Die Transjuranne kann aufgrund der durch sie allein zu erwartenden Verkehrszunahme nicht zu Massnahmen Anlass geben», nehme die BUD die Lärmbelastung der betroffenen Bevölkerung überhaupt nicht ernst. Jeder zusätzliche Lastwagen sei für diese spürbar.
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Dass es nicht möglich sein soll, mit baulichen Massnahmen die Strasse optisch zu verengen, sei stossend, schliesslich sei erst kürzlich ein Mann auf dem Trottoir angefahren und verletzt worden.
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Wenn der Kanton nicht gewillt sei, mit einer Temporeduktion das ihm Mögliche zur Lärmbekämpfung zu unternehmen, dann vernachlässige er seine Lärmschutzaufgaben und werde folglich schadenersatzpflichtig.
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4. Stellungnahmen der zuständigen Amtsstellen
Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat zu den Forderungen der Petition wie folgt Stellung genommen:
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Dass die Eröffnung der Transjuranne zu gewissen Verkehrsverlagerungen führe, sei unbestritten. Modellberechnungen hätten ergeben, dass in Laufen bis im Jahr 2010 von einer Zunahme von 800-1'500 Mfz./Tag auszugehen sei. Die bestehende H18 vermöge diese Zunahme des Durchgangverkehrs in Liesberg problemlos zu schlucken. Daher dränge sich die Planung einer Umfahrungsstrasse hier nicht auf. Im Raum Zwingen/ Laufen sei der Durchgangsverkehr etwa doppelt so stark wie in Liesberg.
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Die Bevölkerung von Liesberg-Riederwald und Liesberg-Station könne und solle im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung vor Immissionen geschützt werden.
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Zur Forderung nach Tempo 50 verweist die BUD auf die Stellungnahme der JPMD.
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Die Übersichtlichkeit des Strassenabschnittes könne durch das Pflanzen von Bäumen nicht korrigiert werden, da die Bäume, ausserhalb der Velostreifen und Gehwege gepflanzt, keine optische Verengung der Strasse bewirken könnten. Eine grössere bauliche Umgestaltung der Strasse sei angesichts ihrer Bedeutung als Hauptverkehrsstrasse nicht angebracht. Ausserdem fehlten dazu die finanziellen Mittel.
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Die Forderung nach Entschädigung der Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer entbehre einer rechtlichen Grundlage. Dazu müsste ein enteignungsrechtlicher Tatbestand vorliegen. Es könne auch nicht von einer Verzögerung der Fertigstellung der H18 die Rede sei, da dazu im Raum Liesberg nie eine Absicht noch ein Projekt oder eine Verpflichtung bestanden habe.
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Mit einem Nachhaken beim Amt für Lärmschutz konnte die Zusage erwirkt werden, dass im Raum Liesberg im Herbst 2004 mit einer Langzeitmessung begonnen wird, die die Verkehrs- und Lärmentwicklung auf der H18 über eine längere Zeitspanne beobachten und festhalten wird.
Herr Alfred Zahler vom Tiefbauamt hat vor der Kommission die Stellungnahme der BUD vertieft begründet und insbesondere auf den Aspekt der Verhältnismässigkeit hingewiesen. Die Voraussetzungen für spezielle Massnahmen seien schlicht nicht gegeben, sonst müssten solche an unzähligen Orten im Kanton getroffen werden. Allein schon in Bubendorf oder in Liestal beim Altmarkt sei das Verkehrsaufkommen weitaus höher.
Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion hat zu den Forderungen nach einer Tempolimite von 50 km/h und «Blechpolizisten» wie folgt Stellung genommen:
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Der zur Diskussion stehende Strassenabschnitt sei im Jahre 1999 auf Begehren der Gemeinde bezüglich der Verkehrssicherheit überprüft worden. Diese habe zu einer Ausdehnung der auf 60 km/h begrenzten Strecke, zur Verlegung eines Fussgängerstreifens und zum Bau einer Mittelinsel geführt.
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Mit der Einführung der innerorts geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h seien auch Weisungen für die Belassung der Höchstgeschwindigkeit bei 60 km/h erlassen worden. Dabei seien der Ausbaugrad und das Erscheinungsbild der Strasse massgebend. Ein Gutachten sei anlässlich der Überprüfung der Verkehrssicherheit dieses Strassenabschnittes zum Ergebnis gelangt, dass in Anwendung dieser Kriterien die Begrenzung bei 60 km/h zu belassen sei. Eine Tempolimite, die in grossem Widerspruch zum Ausbaugrad der Strasse stehe, finde nicht die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer und vermindere den Beachtungsgrad.
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Auf die Errichtung fest installierter Geschwindigkeitskontrollanlagen möchte die JPMD verzichten. Die Erfahrung habe gezeigt, dass deren Standorte bald bekannt seien und viele Verkehrsteilnehmer kurz vor der Radaranlage die Geschwindigkeit drosseln würden, um danach wieder zu beschleunigen. Dieses Phänomen führe jedoch gerade zu einer Erhöhung der Lärmemissionen. Die JPMD zieht dem gegenüber mobile Kontrollen vor. Sie hat in Liesberg-Riederwald im Jahre 2003 während 39 Kontrollen (Einsatzzeit 53,4 Std.) 1'058 Übertretungen feststellen müssen. Diese hohe Übertretungsquote veranlasst die Polizei Basel-Landschaft dazu, ihre Kontrollfrequenz auf diesem Streckenabschnitt weiterzuführen.
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5. Beratung der Petitionskommission
Nach eingehender Beratung der Petition in der Kommission kommt diese zur folgenden Beurteilung:
Zu Punkt 1:
Ein Mehrverkehr durch die Eröffnung der Transjuranne wird als wahrscheinlich erachtet. Dessen Ausmass ist jedoch schwer abzuschätzen. Selbst wenn er die Prognosen der BUD übertreffen sollte, wäre noch kein Verkehrsaufkommen gegeben, das bauliche Massnahmen oder die Planung einer Umgehungsstrasse rechtfertigen würde, dies zumal im Verhältnis zu anderen Strassen im Kanton.
Zu Punkt 2:
Die Bevölkerung an der Durchgangsstrasse in Liesberg soll im gleichen Masse und auf Grund der gleichen Gesetzgebung vor den negativen Auswirkungen des Strassenverkehrs geschützt werden wie die restliche Bevölkerung. Man kann dabei auf den Luftreinhalteplan beider Basel, die Abgasbestimmungen (Euro = 0 - 4) oder die LSVA verweisen.
Zu Punkt 3:
Die Übersichtlichkeit der Strasse rechtfertigt das Belassen der Höchstgeschwindigkeit bei 60 km/h. Dass die mobilen Radarkontrollen fortgeführt werden, begrüsst die Kommission. Damit ist ein Anliegen der Petenten erfüllt.
Zu Punkt 4:
Eine optische Verengung der Strasse durch Anpflanzung von Bäumen ist nicht möglich bzw. wegen des vorhandenen Strassenprofils wirkungslos. Weitere bauliche Massnahmen wären unverhältnismässig.
Zu Punkt 5:
Für die Ausrichtung von Entschädigungen an Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer fehlt jede rechtliche Grundlage.
Zu Punkt 6:
Der Bau einer Umfahrungsstrasse in Liesberg ist weder notwendig noch in absehbarer Zeit finanzierbar.
Somit verblieb keine Forderung der Petenten, die die Kommission dem Landrat mit Antrag auf Zustimmung vorlegen könnte. Es bestand Einigkeit darüber, dass die Petition zur Ablehnung zu empfehlen sei. Uneinigkeit zeigte sich nur dahingehend, wann dies geschehen soll. Eine Kommissionsmehrheit wollte das Geschäft abschliessen, eine Minderheit damit zuwarten, bis die in Aussicht gestellten Lärmmessungen durchgeführt und ausgewertet sein würden.
6. Antrag der Petitionskommission
Mit 4 zu 3 Stimmen beschliesst die Petitionskommission, bereits jetzt dem Landrat zu beantragen, die Petition betreffend flankierende verkehrsberuhigende Massnahmen in Liesberg-Riederwald und Liesberg-Station zeitgleich mit der Eröffnung der Transjuranne sei abzulehnen.
Pratteln, 5. März 2004
Für die Petitionskommission:
Robert Ziegler, Präsident
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