2004-67
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Rita Bachmann: Übergangslösungen Sekundarschulbauten
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Autor/in:
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Rita Bachmann, CVP/EVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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18. März 2004
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Nr.:
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2004-067
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"Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat im Herbst 2003 eine Vorlage mit einer Übergangslösung für den Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des neuen Bildungsgesetzes bis zur Umsetzung einer integralen Lösung unter Einbezug der heutigen Realschulbauten vorzulegen" und
"Für Spezialfälle ist in Zusammenarbeit mit den betroffenen Standortgemeinden eine den konkreten Gegenbenheiten angemessene, zeitgerechte und flexible Lösung zu realisieren. Als Spezialfälle gelten Standorte, bei welchen seitens des Kantons neue langfristige Investitionen gefordert werden, Provisorien, Objekte mit aufgestauten Unterhaltskosten und solche mit nicht mehr benötigtem Schulraum."
Die im Schreiben vom 16. Dezember 2003 gemachten Vorschläge basieren auf dem bisherigen Finanzierungskonzept für die Sekundarschulbauten und -anlagen. Das heisst, die Bauten bleiben vorerst - mit allen Rechten und Pflichten (=z.B.Unterhaltspflicht) im Besitz der Gemeinden und der Kanton leistet wie bisher jährlich Annuitäten (Verzinsung und Amortisation der Restschuld). Alle seither gefällten Beschlüsse der Kantonalen Schulbaukommission fussten auf diesem Grundsatz.
Was fehlt - und nun am Beispiel des durch den Regierungsrat gefällten Entscheides betr. einem Provisorium im Liestaler Rotackerschulhaus dokumentiert - ist eine Übergangsregelung für den in der Zwischenzeit zusätzlich benötigten Schulraum. Mit grossem Erstaunen musste ich nun einem Artikel der Basellandschaftlichen Zeitung entnehmen, dass der Kanton selber die Finanzierung des Provisoriums für das Rotackerschulhaus übernimmt.
Ich ersuche den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
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1.
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Wann kann der Landrat mit der auf den Herbst 2003 geforderten Vorlage für Übergangslösungen rechnen?
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2.
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Wie sieht im Speziellen eine interimistische Regelung - im Sinne einer Gleichbehandlung aller Gemeinden - für Investitionen für während der Zwischenzeit benötigten Schulraum (sog. Spezialfälle) aus?
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3.
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Auf welcher Basis sollen die Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft ihre Budgets für das Jahr 2005 erstellen?
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