2004-78 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 2004/078 der CVP/EVP-Fraktion vom 18. März 2004 betr. Sekundarschulen auf dem Weg zur Teilautonomie
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vom:
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18. Mai 2004
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Nr.:
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2004-078
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 18. März 2004 reichte die CVP/EVP-Fraktion eine Schriftliche Anfrage betr. "Sekundarschulen auf dem Weg zur Teilautonomie" mit folgendem Wortlaut ein:
Als Folge des neuen Bildungsgesetzes soll den einzelnen Sekundarschulen bzw. ihren Schulleitungen auch die gesamte Planung und Verwaltung der Budget-Konten 2527. 310.71 Lehrmittel, Unterrichtshilfen, 2527.310.73 Schulmaterialien, 2527.310.76 Verbrauchsmaterial für verschiedene Fächer übergeben werden.
Den Schulen soll künftig eine Jahrespauschale pro SchülerIn zur Verfügung stehen. Ein logischer Schritt in die richtige Richtung, der von den Schulleitungen im Prinzip begrüsst wird, obwohl er vor allem in der Umstellungsphase einen beträchtlichen Mehraufwand bringt.
Das bisherige System war kompliziert und wie sich jetzt zeigt, nicht transparent:
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1.
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Auf dem Budgetweg wurden durch die Schul- und Büromaterialverwaltung (SBMV) und die regierungsrätliche Budgetkommission für Sekundarschulen z.B. Unterrichtshilfen, Schulmaterialien und technischen Geräten pro Sekundarschule bewilligt. Material-/Handgeld für Fächer wie Hauswirtschaft, Werken, Handarbeit, Zeichnen wurde pro Kurs bzw. SchülerIn zugeteilt. (sog. "Kantonsbudget").
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2.
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Lehrmittel, die leihweise oder als Eigentum an die SchülerInnen abgegeben wurden, konnten in der benötigten Zahl bestellt werden.
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3.
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Verbrauchsmaterial (z.B. Papier, Zeichnungs- und Schreibmaterial, Fotokopien,
Druckerpatronen), Gerätemieten und -reparaturen sowie Leihgebühren für Unterrichtsmedien (DTU), mussten nicht budgetiert werden und wurden durch die SBMV "einfach" bezahlt. |
Im Februar 2004 wurden den Schulleitungen durch die SBMV das neue Pauschalsystem (Budget-/Kostenkontrolle 2004 im Materialbereich) vorgestellt, das seit anfangs Jahr 2004 in Kraft sei! Die Schulleitungen mussten gleichzeitig auch zur Kenntnis nehmen, dass der den Schulen zugesprochene Pauschalbetrag durch gesetzlich vorgeschriebene, gebundene Kosten wie Material-/Handgeld und durch von der SBMV bereits bezahlte Rechnungen für Lehrmittel, Verbrauchsmaterial, Leihgebühren usw. zu einem grösseren Teil schon aufgebraucht ist. Anschaffungen, die letztes Jahr für 2004 bewilligt wurden, können nun als Folge davon grösstenteils nicht realisiert werden . - Die Schulleitungen beklagen sich über die "rollende Einführung", die eine transparente Budget-/Kostenkontrolle 2004 im Materialberreich und die Planung 2005 sehr erschwert.
Ich bitte den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:
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1.
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Welche CHF-Beträge standen bzw. stehen unter den Budget-Konten 2527.310.71/310.73/310.76 in den Jahren 2001 bis 2004 total und pro SchülerIn der Sekundarstufe 1 zur Verfügung? Wie gross war der Anteil der Ausgaben, die ohne Budgetierung durch die einzelne Schule direkt von der SBMV bezahlt wurde?
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2.
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Welche zusätzlichen Beträge stehen total und pro SchülerIn für die neu zum Kanton gehörende Abteilung A der Sekundarschule zur Verfügung? Ab wann?
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3.
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Wie hoch sind die fixen oder gebundenen Kosten (Material-/Handgeld) pro SchülerIn in der Abteilung A, E, P? Gibt es Unterschiede wegen den unterschiedlichen Stundentafeln?
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4.
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Stimmt es, dass die Beschlüsse der Budgetkommission für Sekundarschulen betr. Bewilligung der Detailbudgets pro 2004 durch neuen Entscheide ausser Kraft gesetzt wurden? Warum wurden die Mitglieder der genanten Kommission nicht informiert?
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5.
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Wie sieht das neue Konzept im Detail aus? Was alles muss über die Pauschale von CHF 350.- pro SchülerIn bezahlt werden? Sind die Schulbücher, die den SchülerInnen leihweise oder als Eigentum abgegeben werden, auch eingeschlossen?
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6.
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Warum wurde das neue Konzept den Schulen nicht zuerst vorgestellt und dann auf Beginn einer neuen Rechnungsperiode in Kraft gesetzt?
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7.
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Wie wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die vorgesehene Pauschale pro Kalenderjahr berechnet wird, Kurs- und Schülerzahlen aber pro Schuljahr anfallen?
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8.
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Warum ist es der SBMV offenbar nicht möglich, den einzelnen Schulen eine Zusammenstellung aller Auslagen (z.B. der letzten zwei Jahre), die sie betreffen, zur Verfügung zu stellen zwecks solider Budgetierung für die Zukunft?
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Antwort des Regierungsrates
Ausgangslage
Ausgangslage für die Zuteilungen von Schülerpauschalen ist das neue Bildungsgesetz.
Als Basis diente das in diesem Bereich bewilligte Budget, welches auf einer Hochrechnung des Rechnungsabschlusses 2002 basierte.
Die Zuteilung der Schülerpauschalen erfolgte, mangels Erfahrungszahlen aus dem Niveau A, für alle drei Stufen gleichmässig.
Zugeteilt wurden die Budgetbeträge der Kontos:
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2527.310.71
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Lehrmittel, Unterrichtshilfen
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-
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2527.310.73
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Schulmaterialien
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2527.310.76
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Verbrauchsmaterial für verschiedene Fächer
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Ziel ist und war es unter anderem, während des laufenden Jahres allfällige Massnahmen ergreifen zu können, falls, wie sich in der Zwischenzeit bestätigt hat, die Annahmen im Rahmen der neuen Zusammensetzung der Schulen Korrekturen bedürfen.
Einerseits haben zum Teil Schulleitungen aussagekräftige Angaben dazu geliefert und andererseits sind verwaltungsintern Anstrengungen erfolgt, der neuen Ausgangslage Rechnung zu tragen. Auf der Basis der Jahresrechnung 2003 konnte nun eine bereinigte Kalkulation vorgenommen werden.
Klar ist nun, dass bei der Zuteilung der Mittel den unterschiedlichen Bedürfnissen von Niveau A und Niveau E/P und den seit der Budgetierung geänderten Verordnungen Rechnung zu tragen ist. Insbesondere betrifft dies die Bereiche Hauswirtschaft und Werken.
Gestützt auf die erwähnte Neuberechnung wird mit Schreiben vom 7. April 2004 von Regierungsrat Urs Wüthrich eine revidierte finanzielle Vorgabe für das Kalenderjahr 2004 in Aussicht gestellt. Die Zuteilung erfolgt nach der Behandlung der Nachtragskreditvorlage durch den Landrat im Juni 2004.
Frage 1
Welche CHF-Beträge standen bzw. stehen unter den Budget-Konten 2527.310.71/310.73/310.76 in den Jahren 2001 bis 2004 total und pro SchülerIn der Sekundarstufe 1 zur Verfügung? Wie gross war der Anteil der Ausgaben, die ohne Budgetierung durch die einzelne Schule direkt von der SBMV bezahlt wurde?
In den Kontos standen zur Verfügung
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Budget 03
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Rg. 03
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Budget 04
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4'513'500
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4'706'184
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4'794'500
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Auch die durch die SBMV direkt beglichenen resp. verrechneten Fakturen waren budgetiert.
Aufwändungen 2001 und 2002 sind als Folge von Änderungen der Buchungsgrundsätze und Systemwechsel nicht aussagekräftig auswertbar.
Frage 2
Welche zusätzlichen Beträge stehen total und pro SchülerIn für die neu zum Kanton gehörende Abteilung A der Sekundarschule zur Verfügung? Ab wann?
Für das Niveau A liegt kein zusätzlicher Ansatz zu Grunde. Es wird mit denselben Ansätzen wie für Niveau E/P gerechnet.
Die Anzahl SchülerInnen und Kurse bewirkt hingegen für das Niveau A einen höheren Finanzbedarf, welcher mit der in Aussicht gestellten Erhöhung des Kredites abgedeckt wird (Schreiben RR Urs Wüthrich vom 7.4.04).
Frage 3
Wie hoch sind die fixen oder gebundenen Kosten (Material-/Handgeld) pro SchülerIn in der Abteilung A, E, P? Gibt es Unterschiede wegen den unterschiedlichen Stundentafeln?
Es sind wie erwähnt Unterschiede im Bereich Werken und Handarbeit in den Niveaus vorhanden, welche unter anderem vom Lehrplan abhängig sind.
Die Werkengelder für Holz, Metall und Textil werden nicht pro Schüler ausbezahlt, sondern richten sich nach den gebildeten Kursen. In den Kursen sind in der Regel 13 Teilnehmer/Innen. Der Betrag wird aufgrund der im Stundenplan ausgewiesenen Anzahl Kurse zugeteilt und ist für die Fachlehrperson frei verfügbar. Lediglich im Bereich Textil wird ein Bezug ab Lager SBMV verlangt.
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(Annahme 13 Schüler pro Kurs)
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O Schüler/In
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Werken Holz
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1 Kurs 1. + 2. Klasse (2 Std.)
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Fr. 750.00
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57.69
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1 Kurs 3. + 4. Klasse (4 Std.)
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Fr. 1'500.00
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115.38
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Werken Metall
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1 Kurs 1. + 2. Klasse (2 Std.)
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Fr. 650.00
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50.00
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1 Kurs 3. + 4. Klasse (4 Std.)
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Fr. 1'300.00
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100.00
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Werken Textil
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2 Lektionen Kurs
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1 Kurs Auszahlung
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Fr. 800.00
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1 Kurs Bezug ab Lager SBMV
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Fr. 227.00
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Fr. 1'027.00
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79.00
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4 Lektionen Kurs
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1 Kurs Auszahlung
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Fr. 1'000.00
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1 Kurs Bezug ab Lager SBMV
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Fr. 287.00
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Fr. 1'287.00
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99.00
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Gelder für Werken und Gestalten
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Schüler/Innenkredit
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Fr.
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30.00
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Frage 4
Stimmt es, dass die Beschlüsse der Budgetkommission für Sekundarschulen betr. Bewilligung der Detailbudgets pro 2004 durch neue Entscheide ausser Kraft gesetzt wurden? Warum wurden die Mitglieder der genanten Kommission nicht informiert?
Die Budgetkommission hat die Gesuche als beratendes Organ aus fachlicher Sicht behandelt. Die Beschlüsse mussten deshalb auch nicht ausser Kraft gesetzt werden. Den Schulleitungen wurden in Form eines Budgetschemas an Hand der Vorgaben der Budgetkommission Richtlinien zur Verfügung gestellt.
Es ist vorgesehen, dass die Aufgabe der Budgetkommission nach wie vor in der Festlegung der Beschaffungsgrundsätze bestehen bleibt.
Frage 5
Wie sieht das neue Konzept im Detail aus? Was alles muss über die Pauschale von CHF 350.- pro SchülerIn bezahlt werden? Sind die Schulbücher, die den SchülerInnen leihweise oder als Eigentum abgegeben werden, auch eingeschlossen?
Das von der SBMV laufend nachgeführte Budgetschema beinhaltet die über die Pauschale abzuwickelnden Kosten.
Auch die Schulbücher werden über diese Pauschale resp. das Budgetvolumen der fraglichen Konten wie bisher abgebucht.
Frage 6
Warum wurde das neue Konzept den Schulen nicht zuerst vorgestellt und dann auf Beginn einer neuen Rechnungsperiode in Kraft gesetzt?
Das neue Bildungsgesetz sieht im Rahmen der Teilautonomie der Schulen die Finanzverantwortlichkeit vor. Diese sollte den Schulen nicht vorenthalten bleiben.
Einerseits beeinflusste die zeitliche Beanspruchung für die Umsetzung und andererseits die Absicht eine verwendbare Vorarbeit als Muster zu liefern den Zeitpunkt.
Den Schulleitungen wurde aber auch gleichzeitig angeboten, die Nachführung für das laufende Kalenderjahr durch die SBMV weiter führen zu lassen.
Abwicklung Kostenkontrolle
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Für die Kontrolle ist die von der SBMV anlässlich der Veranstaltungen in Gelterkinden resp. Münchenstein abgegebene Exceldatei einzusetzen.
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Weiter wurden abgegeben:
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Nachgeführte Kostenkontrolle per Übergabe
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Belege für die Kostenkontrolle
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Budgetschema (wird von der SBMV laufend nachgeführt und periodisch ersetzt)
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Muster Rechnungen (Visa, Kontierung, Nummerierung)
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Ablaufschema
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Anpassungen in der Struktur der Datei erfolgt in Absprache mit der SBMV.
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Die Rechnungen sind gemäss den zur Verfügung gestellten Weisungen und Mustern abzustempeln, zu visieren, zu nummerieren und in die Kontrolle einzutragen.
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Die Kontrolle ist laufend nachzuführen.
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Bei Führung mehrerer Kontrollen pro Schulkreis liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgabe gegenüber der SBMV gesamthaft für den ganzen Schulkreis bei der Schulleitung (nicht bei den einzelnen Schulen).
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Die Rechnungen sind speditiv in Umlauf zu setzen, damit die Zahlungsfristen eingehalten werden können.
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Die buchführenden Schulen legen eine kopierte Rechnung in chronologischer Reihenfolge in Ordnern ab.
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Die SBMV behält sich vor, periodisch ein Kopie der Kostenkontrolldatei einzufordern.
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Frage 7
Wie wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die vorgesehene Pauschale pro Kalenderjahr berechnet wird, Kurs- und Schülerzahlen aber pro Schuljahr anfallen?
Das Rechnungsjahr des Kantons und somit auch der SBMV bezieht sich auf ein Kalenderjahr. Eine Abgrenzung der einzelnen Positionen im Lehrmittel- und Materialbereich ist weder von den Schulen noch von der SBMV praktikabel. Schwankungen / Abweichungen von den zu Grunde liegenden Faktoren waren in der Vergangenheit nicht zu verzeichnen oder konnten ausgeglichen werden. Diese Voraussetzung ist nach altem und neuem System die selbe.
Frage 8
Warum ist es der SBMV offenbar nicht möglich, den einzelnen Schulen eine Zusammenstellung aller Auslagen (z.B. der letzten zwei Jahre), die sie betreffen, zur Verfügung zu stellen zwecks solider Budgetierung für die Zukunft?
Änderungen im Buchhaltungssystem und Anpassungen bei Buchungsgrundsätze lassen keine brauchbaren Aussagen zu. Die Schulen haben in den vergangenen Jahren die Bestellungen ausgelöst. Es war bislang den Schulen überlassen, inwieweit sie über die ausgelösten Bestellungen Buch führten.
Liestal, 18. Mai 2004
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Straumann
Der Landschreiber: Mundschin
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