2004-83 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Rechtsgültigkeit der formulierten Verfassungsinitiative zur Reduktion der Regelungsdichte und zum Abbau der administrativen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); KMU-Förderungsinitiative
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vom:
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23. März 2004
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Nr.:
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2004-083
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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1. Ausgangslage
Am 4. November 2003 wurde die am 18. September 2003 im Amtsblatt veröffentlichte Verfassungsinitiative der Landeskanzlei eingereicht.
Der Regierungsrat unterbreitet formulierte Verfassungsinitiativen gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (1) innert drei Monaten seit der amtlichen Bekanntgabe dem Landrat zum Beschluss über die Rechtsgültigkeit des Zustandekommens.
2. Inhalt und Wortlaut
Die Initiative verlangt vom Kanton zur Förderung von KMU Massnahmen, die sowohl die Regelungsdichte als auch die administrativen Hürden minimieren soll. Nach dem Willen der Initianten - wie er im Übrigen auch in der gleichnamigen Gesetzesinitiative zum Ausdruck kommt - sollen sich diese Massnahmen sowohl auf neue als auch auf bestehende Erlasse beziehen.
Der genaue Wortlaut des Initiativtextes ist im Anhang aufgeführt.
3. Formelle Gültigkeit
Mit Datum vom 8. Januar 2004 veröffentlichte die Landeskanzlei im Amtsblatt das Zustandekommen dieser Verfassungsinitiative mit gültigen 5'767 Unterschriften. Gestützt auf die Kantonsverfassung (2) sind für das Zustandekommen von formulierten oder nicht formulierten Verfassungsinitiativen mindestens 1'500 gültige Unterschriften erforderlich.
Die formulierte Verfassungsinitiative gilt damit formell als gültig zu Stande gekommen.
4. Prüfung der Rechtsgültigkeit
Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion als federführende Direktion für die Behandlung der vorliegenden Initiative hat den Rechtsdienst des Regierungsrates mit der Abklärung deren Rechtsgültigkeit beauftragt. Zusammenfassend gelangt dieser mit seiner Beurteilung vom 26. Januar 2004 (3) zu folgenden Schlussfolgerungen:
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Der formulierten Verfassungsinitiative kann die formelle und materielle Rechtmässigkeit zugesprochen werden.
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Sie erfüllt sämtliche formellen Voraussetzungen (Einheit der Form, Einheit der Materie) und weist keinen (offensichtlichen) rechtswidrigen oder unmöglichen Inhalt auf.
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Sämtliche Bestimmungen des Initiativtextes stehen mit dem höherrangigen Recht im Einklang.
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5. Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat gestützt auf die vorgehenden Ausführungen,
- die formulierte Verfassungsinitiative (KMU-Förderungsinitiative) gültig zu erklären.
Liestal, 23. März 2004
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Straumann
der 2. Landschreiber: Achermann
Beilagen:
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Bericht des Rechtsdienstes des Regierungsrates
[PDF] betreffend Abklärung der Rechtsgültigkeit der formulierten Verfassungsinitiative (KMU-Förderungsinitiative) vom 26. Januar 2004
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Fussnoten:
3 Beilage zur Landratsvorlage; Bericht des Rechtdienstes des Regierungsrates vom 26. Januar 2004