2004-96 (1)
Bericht Nr. 2004-096 an den Landrat |
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Bericht der:
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Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
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vom:
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7. Juli 2004
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage
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Bemerkungen:
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1. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage
Mit dem
Postulat 2003/165
"Rechtliche Regelung des 1. August", welches der Landrat am 1. April 2004 überwiesen hat, macht Rudolf Keller auf Abweichungen in der kantonalen Gesetzgebung gegenüber dem Bundesgesetz aufmerksam. So bestimmt Art. 110 Abs. 3 der Bundesverfassung:
"Der 1. August ist Bundesfeiertag. Er ist arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt und bezahlt."
Im Baselbieter Gesetz über die öffentlichen Ruhetage jedoch ist der 1. August in § 3 Abs. 3 wie folgt umschrieben:
"Dem Landrat bleibt es vorbehalten, den 1. August als Feiertag zu erklären und das Nähere zu seiner Würdigung zu bestimmen, soweit dies nicht zwingendem Bundesrecht widerspricht."
Da Bundesrecht kantonales Recht bricht, ist der 1. August als Bundesfeiertag auch im Kanton Basel-Landschaft ein freier, öffentlicher Ruhetag. Das kantonale Gesetz muss jedoch angepasst werden. Da es im Kanton Basel-Landschaft recht differenzierte Ruhetagsvorschriften gibt, gilt es nun den vom Bund als Feiertag bezeichneten 1. August entsprechend einzureihen.
2. Kommissionsberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 18. Juni 2004 im Beisein von Frau Generalsekretär Rosmarie Furrer beraten. Der Inhalt der Vorlage war absolut unbestritten.
3. Antrag
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem beiliegenden Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage zuzustimmen und das Postulat 2003/165 von Rudolf Keller als erledigt abzuschreiben.
Muttenz, 7. Juli 2004
Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer
Beilage:
Gesetz über die öffentlichen Ruhetage
[PDF]
(von der Redaktionskommission bereinigter Entwurf)
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