2004-201
Parlamentarischer Vorstoss |
|
|
Titel:
|
Interpellation von Thomas Schulte: Grosser Nutzen, grosser Schaden - wer haftet, wer zahlt?
|
|
|
Autor/in:
|
Thomas Schulte, FDP, Oberwil
|
|
|
Eingereicht am:
|
9. September 2004
|
|
|
Nr.:
|
2004-201
|
|
Leider sind während des Baus grössere Probleme aufgetreten (der Untergrund geriet unerwartet in Bewegung), es entstanden Schäden an Gebäuden, was letztendlich dazu führte, dass man vom Pressrohrvortrieb zum offenen Grabenbau umstellen musste.
Der Kanton hat sich mit den betroffenen Eigentümer auf die notwendigen Sanierungen geeinigt. Diese Behebungen der Schäden (Sanierungskosten) werden auf gegen CHF 3.5 Mio. veranschlagt.
Fragen an den Regierungsrat
Aufgrund der oben erwähnten Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen:
|
1.
|
Warum wurde, aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit beim Tunnelbau, nicht eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen?
|
|
2.
|
Wurde bei den durchgeführten Probebohrungen nicht eine Risikoabschätzung vorgenommen, welche auf diese möglichen Probleme und daraus resultierende Massnahmen hingewiesen hätte?
|
|
3.
|
Wurden bei der Vorstellung des Projektes die Eigentümer der Liegenschaften dahingehend begrüsst, damit deren Erfahrungen bezüglich Untergrunds etc. in der Risikoabschätzung einfliessen konnten?
|
|
4.
|
Rechnet der Kanton mit noch weiteren Schäden, weiche durch den Pressvortrieb entstanden sind, resp. auftreten könnten, wenn ja welche und mit welchen weiteren Kosten müsste gerechnet werden?
|
|
5.
|
Wie stellt sich die Regierung zu den im Raum stehenden Sanierungskosten in der Höhe von CHF 3.5 Mio.? Werden die Kosten durch die Bauherrschaft (Kanton), zu Lasten des Verpflichtungskredites, übernommen? Ist dazu ein Nachtragskredit notwendig?
|
|
6.
|
Was unternimmt die Regierung, damit solche Überraschungen in Zukunft nicht wieder auftreten, resp. die notwendigen finanziellen Absicherungen getroffen werden?
|
Für die schriftliche Beantwortung der Fragen danken wir dem Regierungsrat im Voraus.
Back to Top