2004-202
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Motion von Regula Meschberger: Änderung des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge
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Autor/in:
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Regula Meschberger, SP (14 MitunterzeichnerInnen)
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Eingereicht am:
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9. September 2004
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Nr.:
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2004-202
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Ausgangslage
Söhne und Töchter, die alleine wohnen müssen und von ihren Eltern aus finanziellen Gründen nicht oder nicht ausreichend unterstützt werden können (z.B. weil diese von der Sozialhilfe abhängig sind), befinden sich in unserem Kanton in einer schwierigen Lage, wenn sie studieren möchten.
Das Sozialhilfegesetz sieht keine Unterstützung für Erstausbildungen durch die Sozialhilfe vor. Die betroffenen jungen Menschen haben aber Anrecht auf Stipendien und allenfalls Studiendarlehen.
Im Gesetz für Ausbildungsbeiträge sind in den §§ 10 und 11 die Höchstbeträge pro Jahr festgelegt: für Stipendien Fr. 7600.--, für Studiendarlehen Fr. 7000.--.
Für Jugendliche, die nicht zu Hause wohnen können und aus Familien kommen, die unter schwierigen finanziellen Bedingungen zurecht kommen müssen, reichen diese Beträge nicht aus. Die Familien leben häufig auf dem sozialhilferechtlichen Existenzminimum. Spezielle Ausgaben liegen nicht drin. Zudem muss für ein Studiendarlehen eine Bürgschaft geleistet werden. Dazu sind gerade diese Eltern nicht in der Lage. Viele Studiengänge lassen eine Erwerbstätigkeit nicht zu. Die Bologna-Reform wird diese Situation noch verschärfen.
Wer Kinder hat, weiss, wie teuer ein Studium ist. Da geht es nicht nur um Semester-gebühren, sondern auch um Materialkosten, Kosten für Projekte, Exkursionen, Lager und Bildungsreisen und häufig auch um Transport- und Essenskosten.
Forderung
Söhne und Töchter aus armen Familien, die nicht zu Hause wohnen können, sollen die Kosten für ihr Universitäts- oder Fachhochschulstudium oder den Besuch einer anderen weiterführenden Schule über Stipendien und allenfalls Studiendarlehen abdecken können. Es kann nicht Aufgabe der Sozialhilfe sein und ist vom Sozialhilfegesetz auch nicht vorgesehen, Erstausbildungen von jungen Menschen zu finanzieren.
Eine grosse Kostenzunahme bei den Ausbildungsbeiträgen ist nicht zu befürchten. Nur eine kleine Gruppe von jungen Menschen in unserem Kanton befindet sich in der Situation, das Studium nicht selbst oder mit Hilfe der Eltern finanzieren zu können (dazu gehören neben Sozialhilfeabhängigen zum Beispiel auch Jugendliche mit einer B-Bewilligung). Es ist aber wichtig, dass diese jungen Menschen das Recht und die Möglichkeit zu einer guten Ausbildung erhalten.
Bildung ist der wichtigste Rohstoff in unserem Land. Deshalb hat der Staat dafür zu sorgen, dass niemand von einer guten Ausbildung ausgeschlossen wird.
Das Gesetz über Ausbildungsbeiträge ist so auszugestalten, dass junge Menschen aus armen Familien, die nicht zu Hause wohnen können, für ihr Universitäts- oder Fachhochschulstudium oder den Besuch einer anderen weiterführenden Schule Stipendien und allenfalls Studiendarlehen erhalten in der Höhe sämtlicher Kosten, die durch die konkrete Ausbildung anfallen.
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