2004-205
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Motion von Jürg Wiedemann: Regierung strebt zehnjähriges Moratorium für Mobilfunkanlagen an
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Autor/in:
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Jürg Widemann, Grüne (15 MitunterzeichnerInnen)
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Eingereicht am:
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9. September 2004
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Nr.:
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2004-205
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In Birsfeiden, flächenmässig die kleinste Gemeinde in Baselland, sind (Stand: 22.08.04) sieben Mobilfunkanlagen in Betrieb: zwei Anlagen an der Langenhagstrasse und je eine an der Waldeckstrasse, der Birseckstrasse, der Hauptstrasse, der Schulstrasse und Am Stausee. Für fünf weitere Mobilfunkanlagen sind Baugesuche hängig. Dieser krasse Fall von Antennenwildwuchs bewirkt unter einem grossen Teil der Bevölkerung nicht nur Angst vor möglichen gesundheitlichen Schäden, sondern auch eine grosse Verärgerung und Unzufriedenheit. In vielen anderen Baselbieter Gemeinden ist die Antennendichte und die damit verbundene Belastung für die Einwohnerinnen und Einwohner ähnlich hoch.
Die Ängste in der Bevölkerung sind begründet: Eine wachsende Zahl von Menschen reagiert auf Mobilfunkstrahlung mit Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Unwohlsein und Konzentrationsstörungen. Auch neurovegetative Störungen und eine Schwächung des Immunsystems treten auf. Betreffend Gefahrenpotential hält der RR in der Beantwortung der Interpellation 2003-318 fest: «Wie (..) ausgeführt wurde, ist die Wissenschaft heute weder in der Lage, die Unschädlichkeit noch die Schädlichkeit von Mobilfunkwellen auch bei niedriger Strahlenbelastungzu beweisen. Wir haben es mit einem unbekannten Risiko zu tun. »
Wir dürfen den Kopf nicht in den Sand stecken und uns hinter der eidgenössischen Gesetzgebung verstecken. Einen derart massiven Antennenwildwuchs müssen wir verhindern, weil das Risiko von gesundheitlichen Schäden vorhanden und durch verschiedene Studien auch belegt ist. Ich bitte den Regierungsrat, die Ängste der Bevölkerung ernst zu nehmen und gemäss den Interessen der Bevölkerung zu handeln.
Mobilfunkanlagen müssen auf das absolut Notwendige reduziert werden. Insbesondere ist die optimale Koordination und die gemeinsame Nutzung von Antennenanlagen durch verschiedene Mobilfunkbetreiber durchzusetzen. Ein zehnjähriges Moratorium für neue Anlagen macht Sinn und ermöglicht der Wissenschaft, das von Mobilfunkwellen ausgehende Gefahrenpotential zu erforschen. Die Gesundheit der Bevölkerung hat in jedem Fall Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkbetreiber.
Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Vorlage zuhanden des Landrates auszuarbeiten, mit der die Kantonsverfassung in folgendem Sinne geändert wird: Der Regierungsrat ist verpflichtet, während den nächsten zehn Jahren nach In-Kraft-Treten dieser Verfassungsänderung, sämtliche rechtlichen Schritte auszunützen sowie diejenigen Massnahmen zu ergreifen, die den Bau von neuen sowie den Ausbau von bestehenden Mobilfunkanlagen verhindern.
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