2004-206
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Motion von Etienne Moret: Kurzfristiger Ausschluss von Schülerinnen und Schulern
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Autor/in:
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Etienne Morel, Grüne
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Eingereicht am:
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9. September 2004
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Nr.:
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2004-206
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Immer wieder kommt es vor, dass Schülerinnen und Schüler durch massives und wiederholtes Fehlverhalten (Gewalt, Mobbing, massives Stören usw.) sowohl das Klassenklima als auch einen qualifizierten Unterricht verunmöglichen und damit die soziale und intellektuelle Entwicklung der ganzen Klasse gefährden.
Die Lehrkräfte haben gegen massiv fehlbare Schülerinnen und Schüler wenig Handlungsmöglichkeiten und können sich abzeichnende Probleme weder wirkungsvoll noch ausreichend schnell in den Griff bekommen. Die im Bildungsgesetz vorgesehenen Disziplinarmassnahmen genügen nicht, oder dauern wegen des langen Instanzenweges nicht selten Wochen bis Monate, in der sowohl die Mitschülerinnen und Mitschüler als auch die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte leiden.
Als letztes Mittel soll ein Klassenkonvent (alle in der betroffenen Klasse unterrichtenden Lehrpersonen) zum Schutze der Mitschülerinnen und Mitschüler und eines regulären Schulbetriebes schwierige Schülerinnen und Schüler aus disziplinarischen Gründen kurzfristig, bis maximal 7 Tage (5 Schultage) aus dem Schulunterricht ausschliessen können.
Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Vorlage zuhanden des Landrates auszuarbeiten, mit der das Bildungsgesetz (§ 90) in folgendem Sinne geändert wird:
Begehen Schülerinnen und Schüler wiederholt schwerwiegende Vergehen gegen Ordnung und Disziplin in der Art, dass ein regulärer Unterricht praktisch verunmöglicht wird oder Mitschülerinnen und Mitschüler leiden, so können sie durch einen einstimmigen Entscheid des Klassenkonventes für maximal 7 Tage (5 Schultage) kurzfristig aus dem Unterricht ausgeschlossen werden. Für diese Zeit soll der betroffene Schüler oder die betroffene Schülerin mit einem zu bestimmenden Programm (analog Kanton Solothurn) beschäftigt werden.
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