2004-217

In den Leitlinien der Behindertenhilfe des Kantons Basel-Landschaft vom Juni 2000 ist im Kapitel 7 " Aktionsprogramm" die Schaffung einer Ombudsstelle für Menschen mit einer Behinderung vorgesehen, mit der Absicht der Realisierung bis 2002.


Auf die Anfrage des damaligen Präsidenten der IGROL (IG Gleiche Rechte für Mobilitäts-behinderte) hielt die Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe, Ressort Behinderte Erwachsene, in einem Schreiben vom 10. Dezember 2002 fest, dass das Konzept für die Schaffung einer Ombudsstelle vorhanden sei und dass die Arbeiten für die notwendigen Gesetzesänderungen in Angriff genommen würden. Die Ombudsstelle für Menschen mit einer Behinderung sollte ca. Frühjahr 2003 ihre Arbeit aufnehmen können.


Jetzt, in der 2. Hälfte des Jahres 2004, ist diese Ombudsstelle immer noch nicht realisiert. Im Moment befinden wir uns in einer Situation, in der Sparen erste Priorität hat. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Ombudsstelle für Menschen mit einer Behinderung dem Rotstift zum Opfer fällt oder bereits gefallen ist.


Das allerdings wäre kurzfristiges Denken, das letztendlich mehr Kosten verursachen könnte, als eine Ombudsstelle kosten würde. Das eidgenössische Behindertengleichstellungsgesetz bringt behinderten Menschen und den gesamtschweizerisch tätigen Behindertenorganisationen ein Klagerecht bei Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung. Es muss im Interesse des Kantons liegen, Klagen möglichst zu vermeiden. Diese verursachen zuerst Kosten in der Verwaltung selbst (Jurist/innen haben sich damit auseinanderzusetzen) und schliesslich auch auf dem Gerichtsweg. Eine Ombudsstelle könnte sehr viel dazu beitragen, dass solche Kosten gar nicht erst entstehen werden.


Im Augenblick ist eine Spezialkommission des Landrates daran, die Stelle des kantonalen Ombudsmans zu evaluieren. Bekanntlich wurde Franz Bloch bis Ende der laufenden Amtsperiode gewählt. Was danach geschieht, ist im Moment noch offen.


Sollte die Regierung die Absicht haben, keine eigene Ombudsstelle für Menschen mit Behinderung einzurichten, sondern diese Aufgabe dem kantonalen Ombudsman zu übergeben, wäre diese Information für die landrätliche Spezialkommission wichtig.


Ich bitte deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:



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