2004-218
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Dieter Völlmin: "Ganzheitliche, lernzielorientierte Beurteilung"
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Autor/in:
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Dieter Völlmin, SVP
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Eingereicht am:
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9. September 2004
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Nr.:
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2004-218
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Obwohl sie unzählige Kinder, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen betrifft und mit dem Anspruch antritt, das traditionelle Bewertungssystem abzulösen, hat der Regierungsrat von einer breiteren Öffentlichkeit nahezu unbemerkt am 4. Mai 2004 eine Verordnung mit massgebenden Änderungen im traditionellen Bewertungssystem erlassen und diese bereits auf den 1. August 2004 in Kraft gesetzt. Diese Verordnung, die von einem Kulturwandel spricht, muss seit anfangs August angewendet werden. Dennoch werden die Lehrkräfte offenbar erst zur Zeit orientiert, Elternabende stehen dann kurz vor den Herbstferien bevor, wenn bereits das erste Quartal des Schuljahres vorbei ist. Ebenfalls erst nach Inkrafttreten hat das Amt für Volksschulen eine Informationsbroschüre für Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer des Kindergartens und der Primarschule publiziert, die im Verhältnis zum Verordnungstext neue Verwirrung stiftet. Konkret ist die Broschüre nur dort, wo es darum geht, Noten, wenn auch nicht gleich vollständig abzuschaffen, so doch ganz erheblich zu reduzieren oder das Semesterzeugnis abzuschaffen. Was anstelle der Noten tritt, bleibt schwammig und wird in Watte gepackt.
Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
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1.
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Kann der Regierungsrat konkret erklären, wie seit dem 1. August 2004 in den Primarschulen Leistungen der Kinder bewertet werden, so dass sie objektiv überprüft werden können?
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2.
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Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass angesichts der Beschwerdefähigkeit von Promotions- und Uebertrittsentscheiden gegenüber früher sogar erhöhte Anforderungen an die objektivierte Leistungsbeurteilung gestellt sind?
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3.
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Das neue Beurteilungssystem stellt höchste Anforderungen an Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte, wenn es nicht scheitern soll. Wie hat der Regierungsrat die Lehrpersonen
vor
Einführung des neuen Beurteilungssystems auf ihre neue Aufgaben vorbereitet? Wie hat der Regierungsrat sichergestellt, dass die Lehrpersonen den aus der Verordnung erwachsenen Anforderungen gerecht werden? Wie wird das überprüft?
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4.
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Ist sich der Regierungsrat der Tatsache bewusst, dass es teilweise bereits mit Schwierigkeiten verbunden ist, überhaupt alle Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an einem Elternabend bewegen zu können? Geht der Regierungsrat tatsächlich davon aus, die Informationsschrift des AVS
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a)
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werde von allen Erziehungsberechtigten gelesen
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b)
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werde von allen Erziehungsberechtigten, auch fremdsprachigen, verstanden und
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c)
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schaffe Klarheit darüber, was nun von den Erziehungsberechtigten im neuen System erwartet wird?
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5.
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Wurde bezüglich Reduktion der Zeugnisse und Bedeutungsverlust der Noten auch die Meinung der Schülerinnen und Schüler angemessen mitberücksichtigt? Ist man sich bewusst, dass für Kinder 1 Jahr ein sehr langer Zeitraum darstellt und deshalb Semesterzeugnisse zumindest auch positiv empfunden werden können? Ist man sich bewusst, dass Schülerinnen und Schüler ihre Leistungen selber mit von ihnen nachvollziehbaren Kriterien bewertet sehen und vergleichen möchten?
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6.
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Es fällt auf, dass in der Unterstufe der Primarschule das Prädikat "sehr gut" gestrichen wurde. Wie ist das zu verstehen? Will man gar keine sehr guten Leistungen, will man sie jedenfalls nicht fördern oder sollen sie einfach ignoriert werden?
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7.
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Stellt die unvermittelte rückwirkende Einführung des neuen Bewertungssystems letztlich nicht ein pädagogisches Experiment mit nicht absehbaren Auswirkungen auf Unterricht, Lehrpersonen und insbesondere die betroffenen Schülerinnen und Schüler dar?
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8.
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Ist der Regierungsrat bereit, die bereits angekündigte Reform über die Leistungsbewertung an der Sekundarschule 1 wenigstens so lange auszusetzen, bis auf der Stufe Kindergarten/Primarschule mit dem neuen System
positive
Erfahrungen gemacht werden und ist er bereit, wenigstens diese Reform dem Landrat gemäss § 89 Abs. a Bildungsgesetz zur Genehmigung vorzulegen? Wenn nein, warum nicht?
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