2004-219
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Christine Mangold: Neues Beurteilungssystem an den Baselbieter Primarschulen
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Autor/in:
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Christine Mangold, FDP
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Eingereicht am:
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9. September 2004
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Nr.:
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2004-219
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Der bz vom 11. August 2004 kann entnommen werden, dass Noten ab August 2004 nur noch Nebensache sind. Mit dem neuen Beurteilungssystem gibt es nur noch einmal jährlich im Sommer ein Zeugnis - benotet werden noch die Fächer Deutsch, Mathematik sowie Mensch und Umwelt.
Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
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1.
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Das neue Beurteilungssystem bringt wesentliche Veränderungen für die Baselbieter Primarschulen. Die Verordnung wurde deshalb nicht nur vom RR erarbeitet und verabschiedet, sondern auch noch vom Bildungsrat durch Mehrheitsbeschluss genehmigt.
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BG § 89 Abs. a. "Landrat" besagt folgendes: "er genehmigt die Zielsetzungen von Bildungskonzepten, welche Inhalt und Gliederung des kant. Bildungssystems oder den bisherigen Bildungsauftrag einzelner Schularten grundlegend ändern".
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Ist der RR nicht auch der Meinung, dass dieses neue Beurteilungssystem eine grundlegende Änderung im kant. Bildungssystem darstellt?
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Warum wurde diese Konzeptänderung also nicht dem LR zur Genehmigung vorgelegt?
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2.
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Dass Lehrer und Lehrerinnen mit den Eltern im Gespräch sein müssen ist unbestritten - ein ausführliches Gespräch ist deshalb immer zu begrüssen. Welcher Stellenwert kommt aber diesem ausführliche Gespräch zu, wenn Eltern gegen den Übertrittsentscheid in die Sekundarstufe I Beschwerde erheben?
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Die Kriterien, nach welchen die Übertritte von der 5. Klasse in die drei Niveaus der Sekundarstufe I vorgenommen werden, sind in den §§ 18 und 20 definiert. Eine allfällige Beschwerde der Eltern gegen den Übertrittsentscheid richtet sich alsdann gegen das gesamte Übertrittsverfahren, also auch gegen den Entscheid, der zur Übertrittsprüfung führte.
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Welche Kriterien kommen also zum Tragen, wenn die Eltern gegen den Übertrittsentscheid des Amtes für Volksschulen Beschwerde erheben? Ist nur das Ergebnis der Übertrittsprüfung oder auch das ausführliche Gespräch nach dem 1. Semester der 5. Klasse massgebend? Da im 1. Semester der 5. Klasse kein Zeugnis ausgehändigt wird, werden die Noten des Sommerzeugnisses der 4. Klasse miteinbezogen?
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3.
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Ist es richtig, dass das neue Beurteilungssystem zu einem späteren Zeitpunkt auch auf der Sekundarstufe I angewendet werden soll? Welches Vorgehen hat der RR für diese Konzeptänderung geplant?
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Ich danke dem RR für die Beantwortung meiner obigen Fragen.
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