2004-224 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Beantwortung der Interpellation 2004/224 von Landrat Rudolf Keller, Frenkendorf, SD, betreffend „Weitgehende Abschaffung der Schulnoten"
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vom:
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19. Oktober 2004
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Nr.:
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2004-224
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 9. September 2004 reichte Landrat Rudolf Keller, Frenkendorf, die Interpellation betreffend „Weitgehende Abschaffung der Schulnoten" mit folgendem Wortlaut ein:
„Im Zusammenhang mit der überfallartigen weitgehenden Abschaffung von Schulnoten, stellen sich mir und vielen andern Leuten zahlreiche Fragen. Die Verunsicherung ist sehr gross. Ich bitte daher den Regierungsrat, die nachfolgenden Fragen schriftlich zu beantworten.
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1.
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Auf welcher rechtlichen Basis fundiert der Entscheid, weitgehend Schulnoten abzuschaffen?
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2.
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Wer ist für diesen Entscheid verantwortlich?
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3.
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Wurden die Lehrkräfte in diesen Entscheid einbezogen, falls ja wie und in welcher Form?
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4.
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Weshalb hat das Kantonsparlament zu einer so weitreichenden Änderung des Schulsystems nichts zu sagen?
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5.
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Für welche Schultypen und allenfalls Klassen soll dies gelten?
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6.
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Wer hat die Auswahl der Fächer, die künftig zu benoten sind, vorgenommen und wer trägt dafür die Verantwortung?
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7.
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Weshalb werden "bestimmte Fächer" benotet und andere nicht?
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8.
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Ist man sich bewusst, dass man den Lehrkräften mit den nur drei Bewertungsmöglichkeiten, die sie in den Fächern haben, welche nicht benotet, sondern beschrieben werden, jedwelche Nuancen aus der Hand nimmt, die aufzeigen können, in welche Richtung sich ein Kind schulisch entwickelt (gemeint sind damit die ursprünglichen und wertvollen Noten 2-3, 3-4, 4-5, 5-6)?
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9.
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Warum wurde die schulisch und pädagogisch wertvolle Benotung in der mitte des Schuljahres abgeschafft und durch ein (fragwürdiges) Gespräch ersetzt?
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10.
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Ist man sich bewusst, dass man mit diesem "Überfall" für sehr viel Unwillen bei der Lehrerschaft, bei Eltern und sogar Kindern sorgt?
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11.
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Findet er es nicht auch höchst fragwürdig, dass Eltern mit einer Broschüre und dann irgendwann im bereits begonnen Schuljahr mit einer billigen mündlichen Information abgespiesen werden?
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12.
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Ist man so naiv, glauben zu wollen, dass alle Eltern - ich denke da auch an viele Fremdsprachige, aber nicht nur - diese Broschüre und die neue Art Schulbewertung überhaupt verstehen werden?
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13.
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Ist die Baselbieter Regierung bereit, diesen undurchdachten Schnellschuss mit sofortiger Wirkung wieder zurückzunehmen und gemäss dem bisherigen bewährten Schulsystem im Notenbereich weiterzufahren?"
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Der Regierungsrat nimmt dazu wie folgt Stellung:
Der Regierungsrat hat die Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt am Kindergarten und an der Primarschule am 4. Mai 2004 in Kraft gesetzt. Bei der Beschlussfassung stützte er sich ab auf § 88 Buchstabe c des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002, auf die Ergebnisse der Vernehmlassung und auf die Empfehlung des Bildungsrates vom 11. Februar 2004.
Im Wesentlichen wurden folgende Neuerungen eingeführt:
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Die Beurteilung umfasst wie bisher die Leistungsbeurteilung und neu die Beurteilung des Lern- und Arbeitsverhaltens sowie des Sozialverhaltens;
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Der Beförderungsentscheid erfolgt an der Primarschule nicht mehr semesterweise, sondern nach ganzen Schuljahren (Jahrespromotion). In der Mitte jeden Schuljahres findet ein Beurteilungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten statt. Die Ergebnisse werden in einer Aktennotiz festgehalten.
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In der 1. und 2. Klasse werden die Leistungen mit Prädikaten über die Zielerreichung bewertet. Die bisherige Regelung, wonach die Lehrpersonen der 1. bis 3. Klasse der Primarschule zwischen der Beurteilung mit Noten und der Beurteilung mit einem Bericht wählen konnten, entfällt.
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Für eine Beförderung in der 3. bis 5. Klasse ist neu ein Durchschnitt der Zeugnisnoten in Deutsch, Mathematik und Mensch und Umwelt von mindestens 4,00 - und nicht wie bisher von mindestens 3,5 - erforderlich.
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Das Übertrittsverfahren von der Primarschule zur Sekundarschule wurde leicht angepasst: Im ersten Quartal der 5. Klasse werden zur besseren Abstützung des Übertrittsentscheides Orientierungsarbeiten in Deutsch und Mathematik mit einer Leistungsbeurteilung nach kantonal einheitlichen Normen eingeführt. Der Vorschlag der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers wird von der Primarschulleitung zum Zuweisungsentscheid, wenn die Erziehungsberechtigten diesen Vorschlag zum Antrag erheben. Sind sie mit dem Vorschlag der Lehrerin oder des Lehrers nicht einverstanden, haben die Schülerinnen und Schüler das gesamte Verfahren und somit die kantonale Übertrittsprüfung zu absolvieren. Der Übertrittsentscheid wird in diesem Verfahren neu durch das Amt für Volksschulen, gestützt auf den Vorschlag der Lehrerin oder des Lehrers sowie die Ergebnisse der Übertrittsprüfung, gefasst.
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Die einzelnen Fragen beantwortet der Regierungsrat wie folgt:
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1.
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Auf welcher rechtlichen Basis fundiert der Entscheid, weitgehend Schulnoten abzuschaffen?
Die Verordnung ist auf § 88 Buchstabe f des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 abgestützt. Die Schulnoten werden nicht abgeschafft. |
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2.
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Wer ist für diesen Entscheid verantwortlich?
Kompetenz und Verantwortung sind bildungsgesetzlich dem Regierungsrat zugewiesen. Der Entscheid erfolgte auf Antrag der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und auf Empfehlung des Bildungsrates. |
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3.
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Wurden die Lehrkräfte in diesen Entscheid einbezogen, falls ja wie und in welcher Form?
Die Lehrerinnen und Lehrer wurden im Frühjahr 2002 über die möglichen Neuerungen informiert und befragt. Damals befürworteten 91% eine ganzheitliche Beurteilung (Lernleistung, Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten) und 81% ein Zeugnis und ein Beurteilungsgespräch pro Jahr, 61% eine Benotung der Promotionsfächer in der 3. -5. Klasse. Bei dieser Umfrage beteiligten sich ca. 650 Lehrerinnen und Lehrer. Formell wurde eine Vernehmlassung über Revision der Verordnung vom 19. August bis 31. Oktober 2003 durchgeführt. An dieser Vernehmlassung wirkten die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer sowie die Sozialpartner mit. Der Vorstand der Konferenz der Primarlehrerinnen und Primarlehrer hat seinerseits bei den Lehrpersonen der Primarschule eine breite Umfrage zu den einzelnen Aspekten der Revision durchgeführt. |
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4.
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Weshalb hat das Kantonsparlament zu einer so weitreichenden Änderung des Schulsystems nichts zu sagen?
Die Kompetenz liegt gemäss § 88 Buchstabe f des Bildungsgesetzes vom 5. Juni 2002 beim Regierungsrat. |
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5.
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Für welche Schultypen und allenfalls Klassen soll dies gelten?
Die Verordnung regelt die Beurteilung, die Beförderung, das Zeugnis und den Übertritt für den Kindergarten und die Primarschule. |
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6.
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Wer hat die Auswahl der Fächer, die künftig zu benoten sind, vorgenommen und wer trägt dafür die Verantwortung?
Der Regierungsrat hat auf Antrag der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und auf Empfehlung des Bildungsrates die Fächer in der Verordnung bestimmt. |
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7.
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Weshalb werden "bestimmte Fächer" benotet und andere nicht?
Die Leistungsbeurteilung erfolgt in allen Fächern. In den Promotionsfächern Deutsch, Mathematik und Mensch und Umwelt werden Noten gesetzt, bei den weiteren Fächern wird mit dreistufigen Prädikaten beurteilt. Dies entspricht einer Gewichtung der Beförderungsfächer hinsichtlich Abstützung in der Anzahl der Prüfungen für den Beförderungsentscheid. Die gröbere dreistufige Beurteilung mit den Prädikaten wird ergänzt durch Rückmeldungen während des Unterrichtes und Informationen am Beurteilungsgespräch. |
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8.
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Ist man sich bewusst, dass man den Lehrkräften mit den nur drei Bewertungsmöglichkeiten, die sie in den Fächern haben, welche nicht benotet, sondern beschrieben werden, jedwelche Nuancen aus der Hand nimmt, die aufzeigen können, in welche Richtung sich ein Kind schulisch entwickelt (gemeint sind damit die ursprünglichen und wertvollen Noten 2-3, 3-4, 4-5, 5-6)?
Die Differenzierung konzentriert sich auf die Beförderungsfächer. Detaillierte Rückmeldungen werden im Unterricht zur Unterstützung des Lernprozesses gegeben. Das Beurteilungsgespräch ist ein fester Anlass, um differenziertere Rückmeldungen zu geben und eine Standortbestimmung in allen Fächern und im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten vorzunehmen. |
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9.
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Warum wurde die schulisch und pädagogisch wertvolle Benotung in der mitte des Schuljahres abgeschafft und durch ein (fragwürdiges) Gespräch ersetzt?
Die längere Beurteilungsperiode wurde für die Primarschule als bessere Voraussetzung für gut abgestützte Beförderungsentscheide angesehen. Das Gespräch soll eine differenziertere Rückmeldung in der Mitte des Schuljahres ermöglichen und den wichtigen Einbezug der Erziehungsberechtigten garantieren. |
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10.
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Ist man sich bewusst, dass man mit diesem "Überfall" für sehr viel Unwillen bei der Lehrerschaft, bei Eltern und sogar Kindern sorgt?
Es gab keinen Überfall. Ein Unwillen in der Lehrerschaft, bei Eltern und Kindern hat sich bis jetzt auf der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion nicht bemerkbar gemacht. Eine insgesamt deutlich positive Resonanz hatte der Verordnungsentwurf für die Primarschule ausgelöst. Eine spätere Auswertung der Erfahrungen mit den Veränderungen wird zu zeigen haben, ob sich die Bestimmungen der revidierten Verordnung bewährt haben. |
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11.
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Findet er es nicht auch höchst fragwürdig, dass Eltern mit einer Broschüre und dann irgendwann im bereits begonnen Schuljahr mit einer billigen mündlichen Information abgespiesen werden?
Die Information der Erziehungsberechtigten mit Hilfe einer Broschüre und persönlich durch Lehrpersonen als Fachleute für die Beurteilung ist zweckmässig. Die Fragestellung beinhaltet eine pauschale Abqualifizierung der Lehrpersonen, die vom Regierungsrat zurückgewiesen wird. |
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12.
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Ist man so naiv, glauben zu wollen, dass alle Eltern - ich denke da auch an viele Fremdsprachige, aber nicht nur - diese Broschüre und die neue Art Schulbewertung überhaupt verstehen werden?
Der Regierungsrat geht nicht davon aus, dass die Informationsschrift von allen Erziehungsberechtigten gelesen oder verstanden wird und die Erwartungen an sie allein durch deren Verteilung hinlänglich klar würden. Die Informationsschrift leistet einen Beitrag zur Information und Klärung, sichergestellt ist sie damit noch nicht. Die direkte Erläuterung durch Lehrpersonen ist unverzichtbar. Im Übrigen meint der Regierungsrat, dass Eltern in der grossen Breite das Beurteilungsverfahren verstehen können. |
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13.
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Ist die Baselbieter Regierung bereit, diesen undurchdachten Schnellschuss mit sofortiger Wirkung wieder zurückzunehmen und gemäss dem bisherigen bewährten Schulsystem im Notenbereich weiterzufahren?
Nein, die Verordnung wird nicht aufgehoben. Die Mängel der bisherigen Bestimmungen - insbesondere auch die Wahlmöglichkeiten in der 1. bis 3. Klasse der Primarschule für Noten oder Bericht - sollen nicht reinstalliert werden. Die Erfahrungen werden ausgewertet, nötigenfalls werden gezielte Anpassungen vorgenommen. |
Liestal, 19. Oktober 2004
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin
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