2004-230 (1)
Bericht Nr. 2004-230 an den Landrat |
|
|
Bericht der:
|
Bau- und Planungskommission
|
|
|
vom:
|
4. Januar 2005
|
|
|
zur Vorlage Nr.:
|
||
|
Titel des Berichts:
|
Öffentliches Beschaffungswesen: Beitritt zur revidierten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 IVÖB 2
|
|
|
Bemerkungen:
|
1. Ausgangslage
Das öffentliche Beschaffungsgesetz ist ein "Dauerbrenner". In meinen vielen früheren Funktionen und auch heute noch beschäftigt mich das Thema der "öffentlichen Beschaffung" als Unternehmer intensiv.
Ich stand auch einer Arbeitsgruppe des Schweizerischen Gewerbeverbandes vor, die sich mit diesem Thema auseinandergesetzt hat. Die Arbeitsgruppe hat vor einem Jahr eine umfassende Broschüre herausgegeben.
Volkswirtschaftlich werden insgesamt unglaublich viele Arbeitsstunden und damit enorm viel Geld für das Ausarbeiten von Offerten, insbesondere für Offerten der öffentlichen Hand aufgewendet resp. ausgegeben! "Nur eine Firma kann gewinnen", die anderen arbeiten "für die Katze".
Regelungen sind gut, aber immer auch heikel.
2. Kommissionsberatung
Obschon die Vorlage sehr umfangreich ist, sie umfasst 148 Seiten, wurde sie in der Bau- und Planungskommission in nur einer Sitzung am 4. November 2004 behandelt.
Ein Schreiben des Verbands der Bauunternehmer der Region Basel an die BPK, in welchem der Verband auf die Vernehmlassung vom Mai 2004 zurückkommt, traf erst nach der Kommissionsberatung ein.
Die Kommission behandelte die Vorlage in Anwesenheit von Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider sowie Ernst Emmenegger, dem Leiter Wirtschaft und Controlling der BUD.
3. Detailberatung
In der Detailberatung nahm die Kommission davon Kenntnis, dass die IVÖB 1 erst im Jahre 2000 in Kraft gesetzt wurde und dass aktuell 15 der 26 Kantone dem IVÖB 2 bereits beigetreten sind
Von den umliegenden Kantonen sind erst Basel-Stadt und Solothurn beigetreten. Insbesondere die Situation für die Sektoren Energie, Wasserversorgung, Telekommunikation wurde in der Kommission speziell hinterfragt.
Für diese Bereiche gibt es eine sogenannte "Ausklinkklausel", wenn festgestellt wird, dass die Bedingungen für einen totalen und transparenten Wettbewerb erfüllt sind.
Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion bilden die "Schwellenwerte", bei denen einige Kommissionsmitglieder Differenzen unter den Kantonen, insbesondere bei Basel-Stadt ausmachen, womit das einheimische Gewerbe bevorzugt wird.
In einer von der Kommission verlangten Matrix wird ersichtlich, dass die Schwellenwerte nur beim freihändigen Verfahren geändert respektive angehoben werden.
4. Anträge zum Landratsbeschluss
Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 12:0 Stimmen, dass der Kanton Basel-Landschaft dem IVÖB 2 beitreten soll und der Entscheid gemäss Baselbieter Verfassung der obligatorischen oder fakultativen Volksabstimmung unterliegt.
Liestal, 4. Januar 2005
Im Namen der Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Peter Holinger
Back to Top