2004-233 (1)


1. Ausgangslage

Die vorliegende Vorlage ist ein weiteres grosses Geschäft im Bereich ÖV-Verbesserungen in unserem Kanton.
Dank der erfolgten Verbesserungen der Infrastruktur und des Angebots findet der öffentliche Verkehr bei den Fahrgästen des Baselbiets vermehrt Zuspruch.
Im Jahr 2004 ist die Anzahl bezogener Umweltschutzabonnemente im Kanton Basel-Landschaft um 21'000 (2,6%) gestiegen, was gleichbedeutend ist mit mindestens 2'000 zusätzlichen Personen, welche den öffentlichen Verkehr regelmässig benützen.
Die BLT hat einen grossen Anteil an diesem Wachstum. Denn bei den Tramlinien der BLT ist die Anzahl beförderter Personen in den vergangenen sieben Jahren um 40 % gestiegen. Mit weiteren Zunahmen der Fahrgastfrequenzen kann gerechnet werden. Deshalb soll das Taktangebot auf den Linien 10 und 17 ab dem Jahr 2007 schrittweise ausgebaut werden.
Entsprechende Entscheide fällt der Landrat im Rahmen des nächsten Generellen Leistungsauftrages.


Aufgrund der gestiegenen Nachfrage einerseits und aufgrund des vorgerückten Alters der BLT-Tramflotte andrerseits befasst sich die BLT mit einer Neu- und Ersatzbeschaffung von Trams. Die Evaluation ist noch im Gange. Geplant ist die Beschaffung von vorerst vier Trams, welche die geplante Taktverdichtung auf den Linien 10 und 17 ermöglichen würden. Zugleich kann die BLT anhand dieser vier Fahrzeuge die Technologie der neuen Tramgeneration ausgiebig testen, bevor über die eigentliche Neu- und Ersatzbeschaffung anfangs des nächsten Jahrzehnts entschieden wird. Zu diesem Zeitpunkt wird der Grossteil der heutigen Tramflotte fast 40 Jahre alt sein. Sie soll in den Jahren 2011/12 und 2016/17 ersetzt werden.


Durch die Übernahme der Linie 11 sind die Kapazitätsreserven des erst 1994 erstellten Tramdepots Hüslimatt ausgeschöpft. Die BLT weist eine fehlende Kapazität für die benötigte Depoterweiterung mit 24 Fahrzeugen a 48 m Länge aus.
Schon heute müssen einige Tramkompositionen behelfsmässig im Freien abgestellt werden.
Dort sind sie dem Vandalismus der Sprayer ausgesetzt.
Moderne Niederflur-Trams haben die technischen Ausrüstungen vorwiegend auf dem Dach montiert. Sind die Fahrzeuge über Nacht ruhend grosser Kälte oder dem Schneefall ausgesetzt, kann die Verlässlichkeit der exponierten Ausrüstungen mit viel Elektronik und Sensoren beeinträchtigt werden. Die geänderte Anordnung der Ausrüstungen auf dem Dach (statt wie bisher unter dem Wagenboden) verlangt im Depot zudem grössere Umbauten im Unterhaltstrakt.


Mit dem 4. Generellen Leistungsauftrag wurde das Busangebot ab 2001 ausgebaut. Im gleichen Projekt hat die BLT deshalb den Mehrbedarf an zusätzlichen 12 Bus-Abstellplätzen berücksichtigt.


Die BLT hat diverse Standorte für ein neues Depot geprüft (Dreispitz Basel, Wyden Münchenstein, Schindler-Areal Pratteln). Als wirtschaftlich günstigste sowie technisch und betrieblich beste Variante hat sich die beantragte Depoterweiterung anstelle eines neuen Tramdepots erwiesen.


Das gesamte Bauvorhaben inkl. Landerwerb kostet CHF 29,3 Mio. Aufgrund der bestehenden Gesetze beteiligen sich der Bund und der Kanton Solothurn an diesen Kosten. Der Kanton Basel-Landschaft trägt mit CHF 22,2 Mio. den Hauptteil der Investitionen. In diesem Betrag inbegriffen sind totale Landkosten im Wert von CHF 9,34 Mio. Davon befindet sich Land im Wert von CHF 7,4 Mio. im treuhänderischen Liegenschaftsvermögen des Kantons (BLKB).




2. Kommissionsberatung


Die Kommission hat die Vorlage an zwei Sitzungen beraten. Am 4. November 2004 erfolgte die Vorstellung der Vorlage durch Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel und durch eine Vertretung des Amtes für Raumplanung (Herren Hans-Georg Bächtold, Hans-Christoph Bächtold und Roman Stingelin).


Die Detailberatung der Vorlage erfolgte an der zweiten Sitzung vom 18. November 2004. An der zweiten Sitzung nahm zusätzlich Herr Andreas Büttiker, Direktor BLT, teil. Die zweite Sitzung fand im Verwaltungsgebäude der BLT Baselland Transport AG, in Oberwil statt.
Anlässlich dieser Sitzung wurde die Kommission in einem kurzen Rundgang durch dasTram- und Busdepot Hüslimatt geführt.




3. Detailberatung


Die Kommission hat folgende Themenbereiche vertieft behandelt:
3.1 Die Notwendigkeit des Kapazitätsausbaus im Leimental
3.2 Die geplante Trambeschaffung
3.3 Das Projekt für das Tramdepot
3.4 Die Finanzierung


3.1 Die Notwendigkeit des Kapazitätsausbaus im Leimental


Die Fahrgastentwicklung der BLT zeigt in den vergangenen drei Jahren eine rasche Zunahme. Allein im ersten Halbjahr 2004 nutzten zusätzlich 0,5 Mio. Passagiere die Trams und Busse der BLT. Bezüglich Kapazitätsauslastung am kritischsten ist die Situation im Leimental. Dort sind die Trams der Linien 10 und 17 in den Spitzenstunden heute schon zu 80 % und mehr ausgelastet. Das führt dazu, dass nicht wenige Fahrgäste wieder aufs Auto umsteigen. Gängige Norm im öffentlichen Verkehr ist, dass bei einer Auslastung von über 60 % der Einsatz zusätzlicher Kurse in Betracht gezogen werden muss. Mit einer Taktverdichtung bei der Linie 17 auf den 7,5 Minuten-Takt ab 2007 kann die Kapazität um über 2'500 Passagiere in der Stunde gesteigert werden.


Wenn im Jahr 2012 dieser Takt auch bei der Linie 10 eingeführt werden kann, ist eine weitere Kapazitätssteigerung von rund 3'000 Fahrgästen in der Stunde möglich. Allerdings ist eine Taktverdichtung nur möglich, wenn die dazu benötigten Trams beschafft und diese im beantragten, erweiterten Tramdepot untergebracht werden können.




3.2 Die geplante Trambeschaffung


Der Beschaffungsplan der BLT zeigt auf, dass zwischen der Bestellung der Vorserie von vier Fahrzeugen im Jahr 2006 bis etwa 2015/16 total 40 Trams angeschafft werden müssen. Die Trambeschaffung muss aus zwei Gründen erfolgen: Erstens soll mit zusätzlichem Rollmaterial die gestiegene Fahrgastnachfrage bewältigt werden können. Zweitens müssen die dann bald 40 Jahre alten Fahrzeuge altershalber ersetzt werden.


Nachdem in der Trambaubranche bei den Herstellerfirmen ein grosser Abbau erfolgte, gibt es heute in Europa nur noch vier namhafte Anbieter: Alstom, Bombardier, Siemens und Stadler. Stadler ist die einzige reine Schweizer Unternehmung, welche Schienenfahrzeuge in grossen Serien herstellen kann.
Für die Trambeschaffung der BLT gibt es eine Ausschreibung nach offenem Verfahren gemäss Vorschriften der GATT/WTO. Die BLT wird alle eingehenden Offerten nach vordefinierten Eignungskriterien prüfen, wobei auch Referenzen eingeholt werden. Es wird mit einem Bestellvolumen von ca. CHF 190 Mio. gerechnet. Der Entscheid, welchem Anbieter für die Vorserie der vier Tramfahrzeuge der Vorzug gegeben wird, soll im 1. Quartal 2006 fallen. Die Beschaffung der Fahrzeuge und deren Finanzierung werden bereits nach den neuen Regeln der Bahnreform 2 des Bundes erfolgen. Die entsprechenden Beschlüsse des Bundesrates und des eidgenössischen Parlamentes zu diesem Reformwerk stehen allerdings noch aus.


Aus der Mitte der Kommission wird festgestellt, dass zwischen der Bestellung der Vorserienfahrzeuge und derjenigen der letzten Tranche 11 Jahre liegen. Damit hätten die ersten Trams, welche innert 25 Jahren abgeschrieben werden, bereits fast die halbe Lebensdauer hinter sich, bis die letzten Fahrzeuge ausgeliefert werden. Die BLT bestätigt die Abschreibungsdauer von 25 Jahren (früher 33 Jahre), die technische Lebensdauer betrage aber immerhin ungefähr 30 Jahre.
Die Frage, ob aufgrund der längeren Fahrzeuge auch die Haltestellen verlängert werden müssen, wird verneint. Die heutigen Tram-Haltestellen des Kantons weisen bereits eine Länge von 50 m auf, weshalb eine Verlängerung nicht nötig ist. Allerdings sind in Zusammenhang mit der neuen Tramgeneration an den Haltestellenkanten kleinere Anpassungsarbeiten zu verrichten. Es wird mit Anpassungskosten in Höhe von ca. CHF 1 Mio. gerechnet, welche von der BLT zu finanzieren sind.


Die Kommission ist der Frage des Vandalismus in den Trams nachgegangen. Der Direktor der BLT führt aus, dass die neuen Trams gut überschaubar, weil durchgängig sind. Sie sind mit einer Videoüberwachung ausgerüstet. Damit seien bisher sehr gute Erfahrungen gemacht worden. Seit deren Installation sei nur noch ein Fall von Vandalismus aufgetreten. Die Kosten zur Deckung der Vandalismusschäden konnten in der Folge von früher CHF 250'000 auf neu CHF 100'000 pro Jahr reduziert werden.




3.3 Das Projekt für das Tramdepot


Bei der Berechnung der benötigten Depotkapazität wurden wenige Reserven eingeplant. An die BLT werden zahlreiche Wünsche für Angebotsausbauten von Privatpersonen und Gemeinden herangetragen. Zur Abdeckung längerer neuer Tramstrecken, wie z.B. die Verlängerung der Linie 2 ins Leimental, würde die eingeplante Depotreserve nicht ausreichen. Eingerechnet in die Depotkapazität wurde die Taktverdichtung der Linien 10 und 17. Daneben wäre die BLT in der Lage, die zusätzlichen Fahrzeuge für eine Verlängerung der BLT-Linie 11 bis nach St. Louis im erweiterten Depot zu remisieren.


Die Standortfrage, ob ein neues Depot zusammen mit der BVB an einem anderen Standort erstellt werden soll oder ob ein bestehendes Depot der BVB (Wiesenplatz) mitgenutzt werden kann, wurde mit der BVB abgeklärt. Die Koordination zwischen der BLT und der BVB ist traditionell sehr gut. Es konnte aber keine befriedigende Lösung für ein gemeinsames Depot gefunden werden.
Für die Ausschreibung der Depotplanung wählte die BLT ein zweistufiges Verfahren. Nach einer offenen Ausschreibung kamen fünf Firmen in die engere Wahl. Die Firma Pro Planing schwang schliesslich oben aus, weil sie die Situation, wie die bestehenden Gebäude optimal ins gewünschte Betriebskonzept einbezogen und die Landreserve möglichst gut genutzt werden kann, am besten erfasste. Das Konzept erlaubt der BLT einen effizienten Betrieb für den Tram- und Buseinsatz.


Die Freifläche, die in der BPK ebenfalls hinterfragt wurde und die nach dem Ausbau hinter dem erweiterten Depot noch übrig bleibt, dient als strategische Landreserve für mögliche Erweiterungen. Ein Teil dieser Landreserve wird voraussichtlich für eine Unterhaltshalle benötigt, weil nach dem Rückzug von Bombardier die Grundwartung der Tramflotte nach 2007 nicht mehr wie bisher in Pratteln, sondern bei der BLT in Oberwil durchgeführt wird. Ein weiterer Teil der Landreserve wird durch Material, wie Schwellen, Schotter usw. belegt, das heute noch in Münchenstein gelagert ist.


Auf Nachfrage aus der Kommission wird bestätigt, dass das Dach des Depotgebäudes extensiv begrünt wird.


Entsprechende Beschlüsse vorausgesetzt, können die Bauarbeiten im Sommer 2005 aufgenommen werden. Die Fertigstellung ist für Ende 2006 geplant.




3.4 Die Finanzierung


Mit der Umsetzung der Bahnreform 2 des Bundes, welche ab 2007 in Kraft gesetzt werden soll, wird das heutige Finanzierungsinstrument des Bundes mittels Rahmenkrediten abgelöst. Die Bahnreform 2 sieht vor, dass der Bund künftig die Kosten für die Infrastrukturen des so genannten Grundnetzes übernehmen wird. Zum Ausgleich sollen die Kantone die Kosten für die Infrastrukturanlagen des so genannten Ergänzungsnetzes im Schienenverkehr ohne Bundeshilfe tragen. Das Schienennetz ist dem Ergänzungsnetz zugeteilt. Für die beantragte Depoterweiterung werden somit ab 2007 vom Bund keine Beiträge mehr ausgerichtet. Es liegt deshalb im Interesse der Kantone, dass beschlussreife Vorhaben noch unter der bestehenden Finanzierungsregelung beschlossen und realisiert werden können. Immerhin trägt der Bund nach bisheriger Finanzierung fast CHF 5,0 Mio. an das Vorhaben bei.


Der Kantonsrat des Kantons Solothurn wird nach Auskunft der zuständigen Amtsstelle bis spätestens Herbst 2005 über ihren Beitragsanteil von CHF 2,2 Mio. befinden. Auf Rückfrage in der BPK wird von der BLT versichert, der Kanton Solothurn habe die BLT noch nie "im Stich gelassen". Es kann auch bei diesem Projekt davon ausgegangen werden, dass der Solothurner Beitrag gesprochen wird, weil nach Bestätigung des Solothurner Vertreters im BLT-Verwaltungsrat der entsprechende Beitrag im Budget des Kantons Solothurn berücksichtigt ist.


Der Anteil des Kantons Basel-Stadt wird gemäss Staatsvertrag zwischen BS/BL vom Kanton Basel-Landschaft übernommen, weil das Territorialprinzip angewendet wird. Der Anteil des Kantons Basel-Stadt von CHF 8,1 Mio. ist im beantragten Verpflichtungskredit des Kantons in Höhe von CHF 22,2 Mio. enthalten. Die Gesamtkosten des Vorhabens sind bewusst und im Einverständnis mit der BLT als Kostendach festgelegt. Allfällige Teuerungskosten, welche über den Verpflichtungskredit hinausgehen, werden von der BLT übernommen.


Nach dem kantonalen Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs haben die Gemeinden an die Depoterweiterung keine Investitionsbeiträge zu leisten.




4. Antrag der Bau- und Planungskommission zum Landratsbeschluss


Liestal, 14. Februar 2005


Für die Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Peter Holinger



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