2004-234


Luftreinhalteplan beider Basel 2004

Die Kantone sind verpflichtet, die Wirksamkeit der lufthygienischen Massnahmen regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf die lufthygienischen Massnahmenpläne anzupassen (Art. 33 Luftreinhalte-Verordnung). Die Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe sind trotz beachtlicher Erfolge der Luftreinhaltepolitik und deutlichen Verbesserungen der Luftqualität auch am Anfang des neuen Jahrtausends nur teilweise eingehalten. Die Luftverschmutzung gefährdet weiterhin unsere Gesundheit, Wälder und empfindliche Ökosysteme. Sie führt zu Ertragseinbussen bei landwirtschaftlichen Kulturen und Schäden an Gebäuden. Diese Schadwirkungen ziehen erhebliche Kosten nach sich, die in den beiden Basel auf mehrere hundert Millionen Franken jährlich geschätzt werden. Der Luftreinhalteplan beider Basel, der 1990 als lufthygienischer Massnahmenplan verabschiedet wurde, musste deshalb nachgeführt und überarbeitet werden.


Die Aktualisierung des Luftreinhalteplans wurde als partnerschaftliches Geschäft beider Basel durchgeführt. Sie nimmt die bisherigen Massnahmen in den verschiedenen Bereichen auf, schreibt erfolgreich realisierte Massnahmen ab und postuliert neue Massnahmen gemäss dem aktuellen Stand des Wissens und der Technik. Der Entwurf des neuen Luftreinhalteplans wurde einer verwaltungsinternen und öffentlichen Vernehmlassung unterzogen. Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den neuen Luftreinhalteplan 2004 beider Basel am 6. Juli 2004 genehmigt. Der Luftreinhalteplan 2004 ist ein verwaltungsinternes Koordinationsinstrument und in dem Sinn verwaltungsverbindlich, als er die betroffenen Verwaltungsstellen an ein gemeinsam abgestimmtes Konzept zur Luftreinhaltung bindet.


Beim Verkehr wird eine umweltgerechte Optimierung des Gesamtverkehrssystems, wie sie im Verkehrsplan des Kantons Basel-Stadt und im Konzept der räumlichen Entwicklung im Kanton Basel-Landschaft skizziert ist, weitere Verbesserungen in Richtung eines umweltverträglicheren Verkehrs bringen. Eine zentrale Voraussetzung dafür ist der Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel. Der Luftreinhalteplan will das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr, die Verstetigung des motorisierten Verkehrs sowie die Förderung des Langsamverkehrs (Fussgänger, Velo) durch geeignete Strassenraumgestaltung und -organisation, Parkraumbewirtschaftung und Mobilitätsmarketing verstärken. Dringend ist auch die Entwicklung von Rahmenbedingungen, um den Verkehr von publikumsintensiven Einrichtungen (Fachmärkte, Einkaufszentren, Freizeiteinrichtungen) möglichst umweltschonend zu gestalten. Die Anstrengungen des Bundes, den Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern oder durch kombinierten Verkehr schadstoffarm zu bewältigen, müssen weiter unterstützt werden. Auch mit technischen Massnahmen können noch Reduktionspotentiale ausgeschöpft werden. Es müssen Anreizsysteme bereitgestellt werden, um dem Partikelfilter, der Entstickungstechnik und emissionsarmen Treibstoffen (Erdgas, Biogas) zum Durchbruch zu verhelfen. Dies soll durch entsprechende Anträge an den Bund und durch Steuerermässigungen durch den Kanton für emissionsarme Fahrzeuge realisiert werden. Schliesslich müssen die PM10-Emissionen des Strassen- und Schienenverkehrs, die durch Abrieb und Aufwirbelung entstehen, durch geeignete Massnahmen reduziert werden.


Im Handlungsfeld Energie bestehen bereits Synergien zwischen den kantonalen Energiepolitiken und Massnahmen zur Luftreinhaltung. Der Luftreinhaltplan legt den Schwerpunkt auf die verstärkte Förderung der rationellen Energienutzung in Gebäuden, insbesondere durch energiesparendes und ökologisches Bauen.


Im Bereich Industrie und Gewerbe stehen partnerschaftliche Vorgehensweisen im Vordergrund. In Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die betroffenen Branchen und Betriebe unterstützen, gezielte Verbesserungsmassnahmen nach dem neuesten Stand von Wissen und Technik vorzunehmen. Ein Schwerpunkt ist die Emissionsbeschränkung bei Baustellen und Bautransporten gemäss den neuen BUWAL-Richtlinien. Ausserdem ist eine weitere Reduktion der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen erforderlich. Die Wirkung der VOC-Lenkungsabgabe soll durch betriebs- oder branchenspezifische, partnerschaftlich erarbeitete Massnahmen verstärkt werden.


Bei der Landwirtschaft sollen die lufthygienischen Synergien bei den eingeleiteten Ökologisierungsmassnamen verstärkt werden: Im Rahmen der bestehenden agrarpolitischen Zielsetzungen und Förderprogramme sollen die Reduktionspotentiale bezüglich der Emissionen von Luftschadstoffen (vor allem Ammoniak) durch technische und betriebliche Massnahmen ausgeschöpft werden. Im Vordergrund steht die Förderung von emissionsarmen Gülleausbringtechniken.


Durch diese Massnahmenpakete können die Ziellücken bei den Emissionen von Stickoxiden (NO x ) zu einem Drittel, bei den flüchtigen organischen Verbindungen (NMVOC) zu rund 60% und beim Feinstaub (PM10) nur zu rund 40% geschlossen werden. Das Emissionsziel für Ammoniak (NH 3 ) kann voraussichtlich bis 2010 erreicht werden. Die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM10) können somit nicht flächendeckend eingehalten werden, inbesondere entlang von Hauptverkehrsachsen bleiben die Immissionen übermässig. Die Einhaltung der Grenzwerte für Ozon kann ebenfalls auch nach 2010 nicht garantiert werden. Der kantonale Handlungsspielraum für praktikable und politisch realisierbare Massnahmen ist aber weitgehend ausgeschöpft. Für weitere Verbesserungen der Luftbelastung sind zusätzliche Anstrengungen auf der Ebene des Bundes und der EU notwendig. Die Regierungen beider Basel werden entsprechende Anträge an den Bund stellen.




Beantwortung des Postulats 98/250 von Daniel Wyss betreffend Massnahmen zur Vermeidung von Feinstaub


Am 15.4.1999 hat der Landrat die Motion 98/250 von Daniel Wyss betreffend Massnahmen zur Vermeidung von Feinstaub als Postulat überwiesen. Das Postulat hat folgenden Wortlaut:


Eine schweizweit erstmalige Pilotstudie der Uni Basel weist nach, dass die Luft in der Agglomeration Basel bis zu 60 Prozent zu viel Feinstaubpartikel enthält.


In Gebieten mit hohen Feinstaubkonzentrationen, ist die Lungenfunktion nachweislich schlechter als in weniger belasteten Regionen. Dieser Feinstaub (PM 10 genannt) entsteht grösstenteils aus gasförmigen Vorläufersubstanzen wie Schwefeldioxid.


Dieselfahrzeuge welche einen hohen Ausstoss solcher Feinstaubpartikel haben, könnten mit verbesserten Russfiltern ausgerüstet werden, um diese zu vermeiden.


Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt Massnahmen zu ergreifen, damit der Grenzwert für Feinstaubpartikel nicht mehr überschritten wird.


Feinstaub (PM10) ist ein komplexes physikalisch-chemisches Gemisch. Es besteht aus primär emittierten und aus sekundär gebildeten Komponenten, die durch atmosphärenchemische Reaktionen aus gasförmigen Vorläufersubstanzen entstehen. Die chemische Zusammensetzung von PM10 kann wie folgt charakterisiert werden:

Damit die Immissionsgrenzwerte für PM10 eingehalten werden, müssen also die Emissionen von primärem PM10 und diejenigen der Vorläuferschadstoffe (Stickoxide, Schwefeldioxid, flüchtige organische Verbindungen und Ammoniak) reduziert werden.


Der Luftreinhalteplan 2004 analysiert die Luftbelastung durch PM10, beziffert die Emissionen der wichtigsten Verursachergruppen und ermittelt den Handlungsbedarf zur Erreichung der Immissionsgrenzwerte. Ausgehend von diesen Grundlagen werden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen; bezüglich der PM10-Belastung weisen vor allem folgende ein relevantes Reduktionspotential auf:


Wie bereits weiter oben erwähnt wurde, kann die Ziellücke bei den Emissionen von PM10 auch mit diesen Massnahmen bis zum Zeithorizont 2010 nur zu rund 40% geschlossen werden. Die Immissionsgrenzwerte für PM10 können somit voraussichtlich auch nach 2010 nicht flächendeckend eingehalten werden.

Die Regierungen beider Basel werden sich deshalb beim Bundesrat für eine Fortführung und Verstärkung der Anstrengungen auf internationaler Ebene zur Senkung der PM10-Belastung im Rahmen der UN/ECE (Genfer Konvention) einsetzen.




Antrag


Dem Landrat wird beantragt,

Liestal, 14. September 2004


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin



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