2004-238 (1)


1. Ausgangslage

S-Bahnen sind ein Wirtschaftsgenerator und unter anderem massgebend für den Wirtschafts-Standort sowie den Lebensraum des Kantons Basel-Landschaft. Die ausgebaute Regio-S-Bahn wird dazu beitragen, dass die Region Basel ihre heutige bedeutende Stellung behält. Fahrplanangebot, Fahrzeuge und Bahninfrastruktur bilden zusammen ein System. Das neue sprintstarke Rollmaterial kann seine Vorteile nur dann voll ausschöpfen, wenn die Bahnhofanlagen angepasst werden. Die Investitionen in neues Rollmaterial und in Bahnhofanlagen dienen nicht nur der Angebotssicherung sondern zusätzlich auch der Sicherheit der Fahrgäste, der Hindernisfreiheit behinderter Personen und dem Komfort aller Fahrgäste.


Das vorliegende Investitionsprogramm umfasst die noch nicht erfolgten Anpassungsarbeiten an den Perronanlagen der bestehenden Haltepunkte und die Einrichtung von drei neuen Bahnhöfen (Basel Dreispitz, Pratteln Längi und Rheinfelden Augarten). Die neuen Haltepunkte eröffnen ganz neue Erschliessungen von Quartieren, Stadtteilen und Zentren, welche heute gewissen Bahngästen verschlossen sind und verstärken die Netzwirkung des öffentlichen Verkehrssystems. Die SBB verbessert gleichzeitig das Erscheinungsbild aller Stationen. Zusätzlich werden an zehn Haltepunkten des Kantons Projekte der kombinierten Mobilität realisiert werden; sie werten die Bahnhöfe vermehrt zu ÖV-Drehscheiben des Kantons auf.


Alle Vorhaben zusammen umfassen ein Bauvolumen von CHF 103,1 Mio. Davon übernehmen die SBB AG CHF 33,5 Mio. und der Kanton Basel-Landschaft CHF 47,7 Mio. (inkl. Reserven). Die übrigen Kantone der Nordwestschweiz beteiligen sich mit CHF 21,9 Mio. am Investitionsprogramm.




2. Die Arbeit der Bau- und Planungskommission


Die Kommission hat die Vorlage an drei Sitzungen beraten. Am 18. November 2004 erfolgte die Gesamtvorstellung der Inhalte durch Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel und durch eine Vertretung des Amtes für Raumplanung (Herren H.G. Bächtold, H.C. Bächtold und R. Stingelin). Als Rahmen ist zu berücksichtigen, dass in den kommenden Monaten dem Landrat vier Vorlagen zum Ausbau und Betrieb des öffentlichen Verkehrs vorgelegt werden:


Die ersten beiden Vorlagen liegen zur Beratung beim Landrat, der Generelle Leistungsauftrag befindet sich in der verwaltungsinternen Vernehmlassung und die Vorlage zum Ausbau des Bahnhofes Dornach-Arlesheim folgt im 2. Semester 2005.

Zur S-Bahn-Vorlage wurde im Sommer 2004 bei den betroffenen S-Bahn-Gemeinden eine Vernehmlassung durchgeführt.


An den Sitzungen vom 2. und 16. Dezember 2004 nahmen Vertretungen der SBB (Herren G. Dreier Gesamtprojektleiter, U.-M. Koch und Frau C. Wasmuth) teil und machten Ausführungen zu einzelnen Projekten und zum vorgesehen Zeitplan der Realisierung mit dem Hinweis, dass aus Sicht der SBB der späteste Baubeginn März 2005 ist und damit unter Berücksichtigung der Referendumsfrist bis Januar 2005 sämtliche Entscheide der politischen Behörden vorliegen sollten.


Die Infrastrukturarbeiten werden von den SBB gemäss geltendem kantonalem Submissionsgesetz vergeben. Die Plangenehmigungen sind eingereicht und die Verfahren laufen. Für drei Stationen sind die Verfügungen bereits erteilt und werden für die übrigen Ausbauten nach heutigem Wissensstand rechtzeitig vorliegen. Die Kommission ist an der Sitzung vom 2. Dezember 2004 einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Sie hat aber noch zusätzliche Abklärungen für die Beratung der Vorlage verlangt.




3. Detailberatung


Die Detailberatung der Vorlage erfolgte an der Sitzung vom 16. Dezember 2004 in der Kaserne Liestal.


Dabei wurden insbesondere folgende Punkte diskutiert:

Zu Pkt. 1. "Läufelfingerli"
Punkt 1 beinhaltet den zukünftigen Betrieb der Strecke Sissach - Olten via Läufelfingen ("Läufelfingerli").
Aufgrund der GAP-Vorgaben wurde diese Linie überprüft und rückläufige Benutzerzahlen registriert. Mit Busverbindungen könnte eine optimalere Erschliessung der Siedlungsgebiete im Homburgertal erfolgen und gleichzeitig rund CHF 800'000 jährlich eingespart werden. Die Kommission beantragt deshalb, den Entscheid über die Weiterführung des Betriebes und den Infrastrukturausbau beim "Läufelfingerli" erst in Zusammenhang mit dem Entscheid über die Vorlage zum Generellen Leistungsauftrag für den öffentlichen Verkehr im Verlaufe dieses Jahres zu fällen. Bis dahin sollen die Entscheidungsgrundlagen erarbeitet werden. Dieser Beschluss führt zu einer Reduktion der Gesamtkosten in der Vorlage (Siehe Beschlussanträge Punkte 1, 2 und 4).

Zu Pkt. 2. Bahnhöfe "Längi und Dreispitz"
Die Vorlage beinhaltet die Erstellung und Inbetriebnahme von zwei neuen Haltestellen: Basel Dreispitz und Pratteln-Längi. Die Kommission ist überzeugt, dass beide Haltestellen für die zukünftige Entwicklung des Kantons Basel-Landschaft wichtig sind. Beide ÖV-Haltestellen erschliessen attraktive Wirtschafts- und Sportstandorte: die Haltestelle Dreispitz das St. Jakob und Pratteln-Längi Salina Raurica. Dem Kostenteiler der Haltestelle Dreispitz (SBB 20%, BS 40%, BL 40%), bei der nicht wie üblich das Territorialprinzip angewendet werden soll, wurde nach ausführlicher Diskussion zugestimmt. Diese S-Bahn-Haltestelle liegt 200 Meter von der Kantonsgrenze BS/BL entfernt und dient insbesondere den Pendlern und Benutzern aus dem Kanton Basel-Landschaft, aus dem Laufen- und Leimental.


Zu Pkt. 3. Beiträge der Gemeinden Sissach, Lausen und Liestal
Im gesamten Projekt müssen nur die drei Gemeinden Sissach, Lausen und Liestal Beiträge an die Ausbauten leisten. Im Gegenzug werden sogar beim Bahnhof "Dreispitz" exterritorial (Gebiet Basel-Stadt) Beiträge von Baselland geleistet. Diese Situation gab zu intensiven Diskussionen Anlass.

Zu Pkt. 4 Finanzierung
Zur Finanzierung: Die Mehrkosten von CHF 3,3 Mio. für die Abschreibungen und die Mehrkosten werden im Generellen Leistungsauftrag ÖV 2006 - 2009 berücksichtigt.


Reserven
Die Investitionskosten haben eine Schätzgenauigkeit zwischen ± 10 bis ± 20 % (je nach Planungsstand der Projekte). Damit allfällige Projektverteuerungen aufgefangen werden können soll eine Reserve gebildet werden.
Die Kommission erachtet es als sinnvoller keine separate Reserve zu bilden. Sie beantragt statt dessen, den Verpflichtungskredit zu erhöhen und mit einem Kostendach zu versehen (siehe Beschlussantrag Punkt 1).


Jahrestranchen
Es war vorgesehen, bereits im Jahre 2004 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die in der Vorlage ausgewiesenen Jahresquoten haben einen entsprechenden Betrag für das Jahr 2004 enthalten. Weil nun aber erst im Jahr 2005 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, sind die Jahresquoten anzupassen (siehe Beschlussantrag Punkt 6).
Die betrieblichen Mehrkosten von jährlich CHF 3,3 Mio. für die Abschreibung und Verzinsung des neuen Rollmaterials (bei Vollausbau) werden im Rahmen der jährlichen Abgeltungen der ungedeckten Kosten getragen. Sie sind im Entwurf des Generellen Leistungsauftrags im Bereich des öffentlichen Verkehrs 2006-2009 berücksichtigt.




3. Die abgeänderten Beschlussanträge


Änderungen durch die Kommission erfolgten in den Anträgen 1, 2, 4 und im Antrag 6 aufgrund der Anpassung der veränderten Jahrestranchen. Punkt 1 und 2 der Vorlage wurden vereint unter Weglassung der Reserven. Punkt 5 wurde in Zusammenhang mit der Mindestbeteiligung der drei Gemeinden neu formuliert. Die Punkte 3 und 7 bis 10 haben keine Änderung sondern lediglich eine Umnummerierung erfahren.


Die Bau- und Planungskommission stimmte Punkt 5 des Landratsbeschlusses mit 11:0 bei einer Enthaltung zu; alle andern Punkte des abgeänderten Landratsbeschlusses wurden einstimmig genehmigt.


Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat in der Schlussabstimmung einstimmig mit 12:0 Stimmen, dem abgeänderten Landratsbeschluss betreffend einem Beitrag an den Ausbau der Regio-S-Bahn Basel 2005 zuzustimmen.


Liestal, 14. Januar 2005


Für die Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Peter Holinger


Beilage: abgeänderter Entwurf des Landratsbeschlusses



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