2004-239
Parlamentarischer Vorstoss |
|
|
Titel:
|
Motion der SVP-Fraktion: Genehmigung der Stufenlehrpläne und der Stundentafeln der einzelnen Schularten durch den Landrat
|
|
|
Autor/in:
|
SVP-Fraktion
|
|
|
Eingereicht am:
|
23. September 2004
|
|
|
Nr.:
|
2004-239
|
|
Gemäss § 85 lit. b des Bildungsgesetzes beschliesst der Bildungsrat die Stufenlehrpläne und die Stundentafeln der einzelnen Schularten in eigener und abschliessender Kompetenz. In mehrfacher Hinsicht handelt es sich dabei um eine gesetzgeberische Fehlkonstruktion:
Die Gestaltung der Stufenlehrpläne und der Stundentafeln der einzelnen Schularten sind für die Qualität und die Ausrichtung der Bildungspolitik von zentraler Bedeutung. Der Bildungsrat wird einerseits vom Regierungsrat und andererseits von Verbänden ernannt. Zwar wählt der Landrat die Mitglieder des Bildungsrats, dies allerdings auf Vorschlag des Regierungsrats und jeweils in seiner konstituierenden Sitzung zu Beginn der Legislaturperiode. Praktisch kommt diesem Wahlakt keine eigenständige Bedeutung zu. Es ist unter demokratischen Gesichtspunkten völlig unbefriedigend, dass eine so zusammengesetzte Kommission ausserhalb der sonst üblichen Kompetenzordnung eine derart weitreichende Entscheidgewalt hat. Dieses System bringt es auch mit sich, dass über zentrale Fragen der Bildungspolitik kein öffentliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wird. Es ist unverhältnismässig, bei jeder unbedeutenden Gesetzesänderungen weite Kreise zur Vernehmlassung einzuladen, nicht aber bei wichtigen Fragen der Bildungspolitik. So entsteht ein nicht akzeptabler Mangel an Transparenz und demokratischer Kontrolle.
Der Bildungsrat braucht die finanzpolitische Verantwortung für seine Entscheide nicht zu übernehmen. Seine Entscheide fliessen in das Budget ein, für welches wiederum der Landrat die Verantwortung zu übernehmen hat. Zu welcher Konfusion diese geteilte Verantwortung führt, war anlässlich der letztjährigen Budgetdebatte im Zusammenhang mit der Sportstundendiskussion an den Gymnasien zu spüren. Das Verhältnis zwischen der Budgetkompetenz des Landrats und den Kompetenzen des Bildungsrats ist ungeklärt. Faktisch verhält es sich aber so, dass der Bildungsrat beschliesst und dem Landrat kaum eine andere Wahl bleibt, als die Beschlüsse zu finanzieren.
Es wird nicht verkannt, dass der Landrat die hier beschriebene Fehlkonstruktion mit zu verantworten hat. Das soll ihn jedoch nicht daran hindern, diesen Fehlgriff auf jeden Fall dort rasch zu korrigieren, wo eine punktuelle Korrektur erhebliche Verbesserungen zeigt: Die Einführung einer Genehmigungspflicht der Stufenlehrpläne und der Stundentafeln der einzelnen Schularten durch den Landrat stellt sicher, dass das Parlament bei wichtigen bildungspolitischen Fragen inskünftig nicht ausgeschaltet bleibt, ohne dass dadurch die notwendige Flexibilität bei der Weiterentwicklung der Stufenlehrpläne und Stundentafeln dadurch verloren geht.
|
1.
|
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, mit welcher in Abänderung von § 85 und 89 des Bildungsgesetzes Beschlüsse des Bildungsrates über die Stufenlehrpläne und die Stundentafeln der einzelnen Schularten unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Landrat stehen.
|
|
2.
|
Die Behandlungsfrist dieser Motion ist auf höchstens ein Jahr zu verkürzen.
|
Back to Top