2004-246 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Beantwortung der Interpellation 2004/246 von Landrat Jürg Degen, Itingen, "zu den Auswirkungen des Entlastungsprogramms 2004 des Bundes auf den öffentlichen Verkehr in der Region"
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vom:
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3. November 2004
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Nr.:
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2004-246
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 23. September 2004 reichte Landrat Jürg Degen, Itingen, die Interpellation 2004/246 zu den Auswirkungen des Entlastungsprogramms 2004 des Bundes auf den öffentlichen Verkehr in der Region mit folgendem Wortlaut ein:
"Der Bundesrat hat Ende Juni das weitere Vorgehen für das Entlastungsprogramm 2004 (EP 04) festgelegt. Unter anderem wurde beschlossen, dass der Verkehr wiederum einen erheblichen Sparbeitrag zur Sanierung des Bundeshaushalts leisten muss, wobei das Schwergewicht der Einsparungen beim Regionalen Personenverkehr liegen soll. Die Kürzungen der Abgeltungen den Betrieb von regionalen Bus- und Bahnlinien sollen gemäss Bundesrat nur vorübergehender Natur sein und im Jahr 2006 30 Mio. bzw. im Jahr 2007 40 Mio. Franken betragen. Ausserdem soll die Rückerstattung der Mineralölsteuer wegfallen, die den Regionalen Personenverkehr mit 25 Mio. Franken pro Jahr treffen werde.
Aufgrund dieser Ausgangslage bitte ich die Regierung um die schriftliche Fragenbeantwortung:
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1. Welche Auswirkungen hätten diese Kürzungen auf das Angebot im Öffentlichen Verkehr für den Kanton Basel-Landschaft? Müssen ÖV-Angebote aufgrund dessen überprüft oder gar reduziert werden? Oder ist der Regierungsrat grundsätzlich gewillt, die Ausfälle zu kompensieren?
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2. Wie sind die Auswirkungen auf die durch den Kanton Basel-Stadt bzw. die von den BVB betriebenen Tram- und Bus-Strecken?
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3. Wie hoch ist der Ausfall der Bundesgelder in Franken für Basel-Landschaft konkret zu beziffern: - beim Regionalen Personenverkehr?
- durch Verzicht auf die Rückerstattung der Mineralölsteuer? Wie könnte der Ausfall der Bundesgelder in einzelnen Bereichen aufgefangen werden? 4. Mit welchen Massnahmen wird sich die Regierung gegen diese Beitragskürzung im Öffentlichen Verkehr wehren? - wie wird mit den anderen Nordwestschweizer Kantonen BS, AG und SO zusammengearbeitet, um Sparmassnahmen mit Auswirkungen auf das ÖV-Angebot in der Region zu verhindern oder mindestens zu reduzieren? - sind konkrete Aktionen mit regionalen VertreterInnen von National- und Ständerat vorgesehen? |
Die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs wird in den nächsten Jahren durch eine Reihe von geplanten, aber noch nicht beschlossenen Bundesbeschlüssen betroffen sein; es sind dies das Entlastungsprogramm 04, der Neue Finanzausgleich des Bundes und die Bahnreform 2. Alle diese Massnahmen werden - bei Beibehaltung des heute bestehenden Angebots im öffentlichen Verkehr - den Abgeltungsbedarf der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, der durch die Kantone zu tragen ist, beträchtlich erhöhen. Angesichts dieser Ausgangslage und der angespannten Finanzlage des Kantons hat der Regierungsrat die Bau- und Umweltschutzdirektion aufgefordert, in ihrer Vorbereitung des 5. Generellen Leistungsauftrages 2006 - 2006 ein Massnahmenpaket zur Einsparung von CHF 2'200'000.-- im öffentlichen Verkehr zu schnüren und dem Regierungsrat zur Prüfung zu unterbreiten. Die Zielsumme des Regierungsrates ist damit beträchtlich höher als jene des Bundesrates für das Entlastungsprogramm 04. Die Auswirkungen werden sich überlagern, jedoch nicht kumulieren. Die Vorlage zum nächsten Generellen Leistungsauftrag wird dem Landrat ca. im März 2005 unterbreitet werden. Der Landrat wird dann Gelegenheit haben, das Streckennetz, die Linienführung, die Tarifpolitik sowie die Grundzüge des Betriebsangebotes und des Finanzprogramms zu bestimmen.
Zu den einzelnen Fragen:
Frage 1: Welche Auswirkungen hätten diese Kürzungen auf das Angebot im Öffentlichen Verkehr für den Kanton Basel-Landschaft? Müssen ÖV-Angebote aufgrund dessen überprüft oder gar reduziert werden? Oder ist der Regierungsrat grundsätzlich gewillt, die Ausfälle zu kompensieren?
Das vom Bundesrat beschlossene Entlastungsprogramm führt zu einer Reduktion der Bundesbeiträge an den regionalen Personenverkehr und zu einer Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer. Die genauen finanziellen Auswirkungen für die Kantone sind noch nicht beziffert, da die Berechnungsweise noch umstritten ist. Angesichts der Finanzlage kann der Kanton Basel-Landschaft diesen Betrag nicht ohne weiteres kompensieren (vgl. Vorbemerkungen zur Fragenbeantwortung).
Frage 2: Wie sind die Auswirkungen auf die durch den Kanton Basel-Stadt bzw. die von den BVB betriebenen Tram- und Bus-Strecken?
Aufgrund der Tatsache, dass im Kanton Basel-Stadt ein wesentlich kleinerer Anteil des öffentlichen Verkehrs als Regionaler Personenverkehr (RPV) anerkannt ist und zudem der Bund einen kleineren Anteil der Kosten des RPV übernimmt, ist unser Nachbarkanton durch das Entlastungsprogramm in absoluten Zahlen weniger betroffen als der Kanton Basel-Landschaft. Nach Kenntnis des Regierungsrats hat sich der Kanton Basel-Stadt noch nicht festgelegt, welche Massnahmen im Falle einer Umsetzung des Entlastungsprogramms im vorgesehenen Ausmass zu treffen wären (Auskunft der zuständigen Fachabteilung).
Frage 3: Wie hoch ist der Ausfall der Bundesgelder in Franken für Basel-Landschaft konkret zu beziffern: - beim Regionalen Personenverkehr?
- durch den Verzicht auf die Rückerstattung der Mineralölsteuer?
Wie könnte der Ausfall der Bundesgelder in einzelnen Bereichen aufgefangen werden?
Beim Regionalen Personenverkehr (RPV) entgehen dem Kanton Basel-Landschaft gemäss Modellrechnungen des Bundesamtes für Verkehr CHF 450'000.-- (2006) bzw. CHF 600'000.-- (2007). Wie unter Antwort zu Frage 1 erwähnt, ist die Berechnungsweise umstritten, da die vom Bund hochsubventionierten Kantone am meisten zum Entlastungsprogramm beitragen müssen. Bei der Rückerstattung der Mineralölsteuer muss für BL mit einem zusätzlichen Abgeltungsbedarf von ca. CHF 1'400'000.-- jährlich gerechnet werden.
Der Ausfall der Bundesgelder kann entweder durch höhere finanzielle Abgeltungsleistungen des Kantons und der Gemeinden oder dann durch Abbaumassnahmen beim Angebot und/oder Tariferhöhungen beim öffentlichen Verkehr aufgefangen werden.
Frage 4: Mit welchen Massnahmen wird sich die Regierung gegen diese Beitragskürzungen im Öffentlichen Verkehr wehren?
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wie wird mit den anderen Nordwestschweizer Kantonen BS, AG und SO zusammengearbeitet, um Sparmassnahmen mit Auswirkungen auf das ÖV-Angebot in der Region zu verhindern oder mindestens zu reduzieren?
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sind konkrete Aktionen mit regionalen VertreterInnen von National- und Ständerat vorgesehen?
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Die Bau- und Umweltschutzdirektion als zuständige Direktion hat über die Konferenz der kantonalen ÖV-Direktoren (KÖV) auf den Bund eingewirkt. Dem engagierten und fundierten Protest der Organisationen und Verbände des (öffentlichen) Verkehrs ist zu verdanken, dass der Bund die Sparvorgaben insbesondere im Regionalverkehr gegenüber den ersten Vorstellungen erheblich reduziert hat. Die KÖV lehnt weiterhin die definitive Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer ab, während sie die befristete Kürzung im Regionalverkehr bereit wäre zu akzeptieren, sofern der Bund den öffentlichen Verkehr nicht zusätzlich durch Mineralölsteuer belastet. In diesem Sinne hat auch der Regierungsrat gegenüber der Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) interveniert und die KDK gebeten, in ihrer Stellungnahme an den Bundesrat die Aufhebung der Mineralölsteuerrückerstattung dezidiert abzulehnen.
Die Nordwestschweizer Kantone haben sich untereinander koordiniert, insbesondere um dem Bundesamt für Verkehr die Auswirkungen der ursprünglich angedachten, wesentlich einschneidenderen Kürzungen im Regionalverkehr dazulegen. Eine Delegation der Regierungskonferenz der Nordwestschweizer Regierungen hat sich überdies am 28. September 2004 mit den Nordwestschweizer Mitgliedern des Ständerats getroffen, um das gesamte Thema "Finanzierung des öffentlichen Verkehrs" dazulegen.
Liestal, 2. November 2004 Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin
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