2004-247
Parlamentarischer Vorstoss |
|
|
Titel:
|
Interpellation der FDP Fraktion: Amt für Volksschulen
|
|
|
Autor/in:
|
FDP Fraktion
|
|
|
Eingereicht am:
|
23. September 2004
|
|
|
Nr.:
|
2004-247
|
|
Vor rund einem Jahr trat das neue Bildungsgesetz in Kraft. Dies hat nicht nur an den Schulen selber, sondern auch in der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion tief greifende Veränderungen zur Folge. Im Vordergrund steht das aus dem früheren Inspektorat hervorgegangene Amt für Volksschulen, dessen Aufgabenbereiche sich einschneidend verändert haben. So wurde zum Beispiel der ganze Bereich Inspektion der Lehrkräfte inklusive Schulbesuche den Schulleitungen übertragen. Dazu stellen sich folgende Fragen:
a) Im Bildungsgesetz sind die Organisationsstrukturen der BKSD nur in Ansätzen vorgegeben. Wie fügt sich das AVS in die Organisationsstruktur ein?
b) Gibt es als Basis für die neuen Aufgaben des AVS eine Formulierung für den Betriebszweck und sind bei der Schaffung des AVS externe Erhebungen und Vergleiche mit den früheren Aufgaben des Schulinspektorates gemacht worden?
c) Wenn ja, wie sind diese Resultate ausgefallen? Wenn nein, wer hat den Aufgabenbereich des AVS festgelegt?
d) Wie werden die aktuellen Aufgabenbereiche des AVS auf Notwendigkeit und Effizienz überprüft?
e) Wurde zur Feststellung des erforderlichen Stellenplans eine externe professionelle Hilfe in Anspruch genommen? Wenn nicht, wer hat die Beurteilung vorgenommen und wie wurde auf den Ab- bzw. Umbau von Aufgaben reagiert?
f) Wird die Stellendotation bei Pensionierungen überprüft?
g) Hat die Besoldungsrevision von 2001 für die Mitarbeitenden des AVS Veränderungen in der Besoldung aufgezeigt bzw. mussten die Einstufungen angepasst werden?
Back to Top