2004-249

Sowohl bei der Armee als auch beim Zivilschutz sind seit einigen Jahren Reformen im Gang. Insbesondere der Bestand an Militärdienstleistenden wurde massiv reduziert. Für die Kantone bedeuted dies, dass bisherige Bundesaufgaben wegfallen, kantonale Truppen aufgehoben werden, aber sich auch die Entgelte des Bundes verringern. Die Voraussetzungen der kantonalen Tätigkeit im Bereich Militär und Zivilschutz haben sich jedenfalls in den letzten Jahren beträchtlich verändert bzw. ändern sich weiter.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Konsequenzen sich aus diesen veränderten Rahmenbedingungen für die' entsprechenden kantonalen Verwaltungen im Kanton BL sowie im Nachbarkanton BS ergeben. In BL wurden zwar die früheren Abteilungen Militär und Zivilschutz zusammengeführt, aber die Kosten haben sich nur wenig verringert. Es stellt sich die Frage, ob die bestehenden Strukturen noch zeitgemäss sind und nicht Ressourcen gebunden bleiben, die den kantonalen Staatshaushalt über Gebühr belasten. Insbesondere wäre zu prüfen, ob nicht durch eine Zusammenlegung der Abteilungen für Militär und Zivilschutz der beiden Basel Synergien geschaffen und Kosten eingespart werden könnten.


Die Unterzeichnenden bitten deshalb den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten:

Ein entsprechender Vorstoss wird auch im Grossenrat in Basel eingereicht.



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