2004-250


Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte,

Herr Felix Amrein hat per Ende 2004 alterhalber seinen Rücktritt als Vizepräsident am Strafgericht eingereicht. Wir gelangen daher mit dem Antrag an Sie, eine Ersatzwahl vorzunehmen.


Das Strafgericht besteht gemäss § 4 des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden aus drei Gerichtskammern mit je einem vollamtlichen Präsidium und insgesamt 20 Richterinnen und Richtern. Wahlbehörde für die Mitglieder des Strafgerichts ist gemäss § 31 Abs. 2 lit. c des Gerichtsorganisationsgesetz der Landrat. Für die Mitglieder des Strafgerichtes gelten die Unvereinbarkeitsbestimmungen gemäss § 51 Abs. 2 der Kantonsverfassung.


Gemäss § 33 Abs. 2 lit. a GOG müssen die Vizepräsidien eine abgeschlossene rechtswissenschaftliche Ausbildung besitzen.


Antrag:


://: Der Landrat wird ersucht, für das Strafgericht für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 31. März 2006) eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten zu wählen.


Mit vorzüglicher Hochachtung
Im Namen des Kantonsgerichts


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