2004-260

Der Schweizerische Verein für technische Inspektionen (SVTI) kritisierte an einer Info-Veranstaltung im vergangenen Sommer: "Es ist nicht einsehbar, dass bestehende Anlagen, welche teilweise seit über 30 Jahren in Betrieb sind, nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen müssen. Nur schon die Verpflichtung zur Einführung von Kabinen-Abschlusstüren würde helfen, Unfälle mit gequetschten oder abgetrennten Gliedmassen oder gar mit tödlichem Ausgang zu verhindern."


Obwohl täglich tausende von Menschen einen Aufzug benutzen, wissen die wenigsten, dass viele Lifte nicht regelmässig kontrolliert werden (müssen). Denn die Aufzugsverordnung von 1999 regelt einzig die Sicherheit und Kontrolle neuer Installationen. Früher in Betrieb gesetzte Lifte sind nicht betroffen denn alle, also auch alte Liftanlagen periodisch zu kontrollieren, ist Sache der Kantone. Aber nur Genf und Zürich haben dafür eine gesetzliche Grundlage. Das schlägt sich in den Unfallstatistiken nieder: Im Vergleich zu den übrigen Kantonen hat z.B. Zürich eine beeindruckende Reduktion des Unfallrisikos aufzuweisen. Und das für wenig Geld: Die periodische Kontrolle von Liften kostet pro Tag und Anlage nur rund 33 Rappen. Es besteht auch im Baselbiet dringender Handlungsbedarf, damit die Sicherheit bestehender Aufzugsanlagen besser gewährleistet werden kann.


Ich bitte daher den Regierungsrat, zu prüfen, ob es möglich und sinnvoll ist, eine gesetzliche Grundlage für die regelmässige Kontrolle von Aufzugsanlagen zu erarbeiten.



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