2004-261 (1)


1. Ausgangslage

Beim Wechsel des Laufentals zum Kanton Baselland im Jahre 1994 entstand für den Kanton Baselland eine neue Situation, da der Kanton Bern die Gemeindesteuern zum damaligen Zeitpunkt für die Gemeinden einzog.
Entsprechend rasch musste der Kanton Baselland deshalb die Umstellung realisieren.
Dabei kamen irrtümlicherweise vereinzelte Gemeindesteuerrechnungen nicht zum Versand.
Da man den Irrtum erst beim Wechsel zur Gegenwartsbesteuerung per 1.1.2001 bemerkte, war die Verjährungsfrist von fünf Jahren teilweise bereits abgelaufen.
Einige Schuldner haben ihre Forderungen in Kenntnis der Verjährungsfrist bezahlt, andere haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht und die Bezahlung abgelehnt.


Der Rechtsdienst des Regierungsrates stellt fest, dass der Kanton für den Ausfall bei den Gemeinden haftet.
Der Regierungsrat entschloss sich daher, den betroffenen Laufentaler-Gemeinden die Schadenssumme zurück zu erstatten (s. Muster einer Vereinbarung als Beilage der Vorlage).




2. Kommissionsberatung


Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 1. Dezember 2004 in Anwesenheit von Regierungsrat Adrian Ballmer, dem Leiter der Finanzkontrolle Roland Winkler sowie dem Vorsteher der Steuerverwaltung Peter Nefzger und René Merz, dem Leiter Steuerbezug.




3. Beratung im Einzelnen


Die Finanzkommission erachtet das Vorgehen des Regierungsrates als angemessen und fair.


Sie kommt zu folgenden Feststellungen und Erwägungen:




4. Antrag


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 12:0 Stimmen, der Vorlage 2004/261 betreffend Entschädigung für die verjährten Gemeindesteuerforderungen zuzustimmen.


Binningen, 21. Dezember 2004


Im Namen der Finanzkommission
Der Präsident: Marc Joset



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