2004-261 (1)
Bericht Nr. 2004-261 an den Landrat |
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Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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21. Dezember 2004
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Verjährte Gemeindesteuerforderungen, Entschädigung durch den Kanton
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Beim Wechsel des Laufentals zum Kanton Baselland im Jahre 1994 entstand für den Kanton Baselland eine neue Situation, da der Kanton Bern die Gemeindesteuern zum damaligen Zeitpunkt für die Gemeinden einzog.
Entsprechend rasch musste der Kanton Baselland deshalb die Umstellung realisieren.
Dabei kamen irrtümlicherweise vereinzelte Gemeindesteuerrechnungen nicht zum Versand.
Da man den Irrtum erst beim Wechsel zur Gegenwartsbesteuerung per 1.1.2001 bemerkte, war die Verjährungsfrist von fünf Jahren teilweise bereits abgelaufen.
Einige Schuldner haben ihre Forderungen in Kenntnis der Verjährungsfrist bezahlt, andere haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht und die Bezahlung abgelehnt.
Der Rechtsdienst des Regierungsrates stellt fest, dass der Kanton für den Ausfall bei den Gemeinden haftet.
Der Regierungsrat entschloss sich daher, den betroffenen Laufentaler-Gemeinden die Schadenssumme zurück zu erstatten (s. Muster einer Vereinbarung als Beilage der Vorlage).
2. Kommissionsberatung
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 1. Dezember 2004 in Anwesenheit von Regierungsrat Adrian Ballmer, dem Leiter der Finanzkontrolle Roland Winkler sowie dem Vorsteher der Steuerverwaltung Peter Nefzger und René Merz, dem Leiter Steuerbezug.
3. Beratung im Einzelnen
Die Finanzkommission erachtet das Vorgehen des Regierungsrates als angemessen und fair.
Sie kommt zu folgenden Feststellungen und Erwägungen:
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Der Entscheid des Regierungsrates auf die Rückforderung zu verzichten steht im Einklang mit dem PUK EDV-Bericht.
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Das Risiko, dass noch vereinzelt neue Fälle auftauchen ist gering, aber nicht gänzlich auszuschliessen.
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Mit der Einführung von NEST im Jahre 2005 könnten weitere Fälle noch vor der Verjährung entdeckt werden.
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Der Betrag von Fr. 50'000.-- für allfällig noch auftauchende Fälle ist grosszügig bemessen. Es wird davon ausgegangen, dass er nicht ausgeschöpft werden muss.
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Bis 1. Dezember 2004 ist noch ein Fall aufgetreten; dabei geht es um eine Steuerforderung in Höhe von Fr. 2'914.10.
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Sämtliche Gemeinden haben inzwischen die Vereinbarung unterzeichnet.
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4. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 12:0 Stimmen, der Vorlage 2004/261 betreffend Entschädigung für die verjährten Gemeindesteuerforderungen zuzustimmen.
Binningen, 21. Dezember 2004
Im Namen der Finanzkommission
Der Präsident: Marc Joset
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