2004-263


1. Inhalt der Vorlage

Diese Sammelvorlage bezieht sich auf die beiliegende Serie von elf Abrechnungen über Verpflichtungskredite, die dem Landrat zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet werden. Von den abgerechneten Krediten entfallen




2. Prüfung und Verantwortlichkeit


Die Bauabrechnungen werden ab Juli 1997 nicht mehr flächendeckend von der Kantonalen Finanzkontrolle geprüft, wie diese mit Schreiben vom 11.6.1997 mitgeteilt hat. Sie ist aber nach wie vor bereit, komplexe Abrechnungen auf Antrag zu kontrollieren. Für die Richtigkeit der einzelnen Abrechnungen ist ab Juli 1997 die zuständige Dienststelle verantwortlich. Diese legen die Abrechnungen als Direktionsentscheid vor und stellen diesen der Abteilung Wirtschaft und Finanzen der Bau- und Umweltschutzdirektion zur weiteren Verarbeitung in der Sammelvorlage zu. Die Abrechnungen der Bau- und Umweltschutzdirektion werden vor dem Direktionsentscheid zusätzlich durch die Abteilung Wirtschaft und Finanzen geprüft.




3. Kostenübersicht


Aus der beigefügten Kostenübersicht sind alle kostenrelevanten Daten ersichtlich. Es ist rasch erkennbar, bei welchen Objekten der Kostenrahmen über- oder unterschritten worden ist. Die vorliegenden Abrechnungen enthalten - soweit verfügbar - Angaben über Bauzeit bzw. Ausführungszeit sowie Datum der Fertigstellung. Ebenso wurde auf Wunsch der Finanzkommission das Kumulieren der abgerechneten Objekte nach Nominalkredit, Real-kredit und Gesamtkosten weggelassen. Es sind ausschliesslich die Abrechnungen der einzelnen Objekte von Bedeutung. Die kumulierten Zahlen beinhalten an sich keine relevante Aussage ausser dem Eindruck, über welches Volumen man sich gerade unterhält. Aus diesem Grund sei im Textteil doch noch darauf hingewiesen:


Es wird in tabellarischer Übersicht deutlich, wie wenig die über alle vorgelegten Objekte kumulierten Kredite bzw. Kosten aussagen. Abrechnung Nr. 2 betreffend Neubau Kantonale Verwaltung Gutsmatte, Liestal, mit einer Kredithöhe von 64.3 Mio. Franken dominiert die Kredithöhe insgesamt mit rund 63%. Abrechnung Nr. 8 betreffend Luftkampagne belegt eine Abrechnungssumme von gerade noch 0.3%.



4. Bemerkungen zu Verspätungen bei der Vorlage der Abrechnungen


Trotz Aufforderung an alle Direktionen und Dienststellen und trotz Umfragen bei allen Direktionscontrollern werden nach wie vor Kredite gegenüber der Vorgabe von zwei Jahren verspätet abgerechnet. Alle Dienststellen sind angewiesen, ausstehende Objekte aufzuarbeiten und künftig die Frist einzuhalten. Gegenüber früheren Abrechnungen wurden keine ganz groben Verspätungen mehr gefunden. Allerdings sind 4 Abrechnungen betreffend Abschlusszeitpunkt und zweijährige Frist zu kommentieren.


Abrechnung Nr. 1 betreffend Allschwil, Hochwasserschutz Dorf
Einerseits wurden die letzten Arbeiten 1997 ausgeführt. Andererseits bestand damals die Meinung, dass aufgrund der Projektierung die Bauausführung erfolgen könne. 2002 war dann zu erkennen, dass das Projekt derart grundsätzlich überarbeitet werden müsste, dass eine neue LR-Vorlage als die sauberste Lösung erschien. Als logische Konsequenz war dann der bisherige Kredit abzurechnen. So betrachtet handelt es sich eher um einen ungewöhnlichen Projektverlauf als um eine Verspätung.


Abrechnung Nr. 2 betreffend Gutsmatte Liestal
Dieses Projekt konnte trotz Fertigstellung im Jahr 1997 wegen eines Rechtsstreites erst jetzt abgerechnet werden. Es ging dabei immerhin um die Frage, ob über eine Million Franken zu Lasten des Projektes der Gemeinde Liestal für Wasser- und Kanalisationsanschlussbeiträge bezahlt werden mussten.


Abrechnung Nr. 8 betreffend Luftkampagne des Bundes
Dieses Vorhaben unter der Federführung des Bundes kam trotz langjähriger intensiver Bemühungen allerseits nie zur Ausführung. Es wurde kein Franken ausgegeben, der Kredit wird ungebraucht, ersatzlos zurückgegeben.


Abrechnung Nr. 9 betreffend REKLIP
Als Projektabschluss war ursprünglich 1996 vorgesehen. Wegen verspäteter Berichter-stattung der Projektbeteiligten verzögerte sind die Projektabwicklung. Mit dem plötzlichen Hinschied des administrativen Projektleiters haben sich Abschlussarbeiten und Schlussab-rechnung weiter verzögert. Die letzte Zahlung für die Abschlussarbeiten erfolgte 2002.




5. Bemerkungen zu den Kostenabweichungen


5.1 Mehrkosten
In dieser Sammelvorlage schliesst nur eine Abrechnung mit Mehrkosten ab. Es handelt sich um die Abrechnung Nr. 4 (Regionaler Detailplan 'Wasserschutzzone Löli/Pratteln + 11%). Die Begründung der Mehrkosten aus einem Enteignungsverfahren findet sich in der detail-lierten Bauabrechnung (Entscheid Nr. 204 vom 17. März 2004).


5.2 Minderkosten
Die restlichen 10 abgerechneten Kredite schliessen alle mit Minderkosten ab. Projekt Teil-nahme an Luftkampagne des Bundes aus Abrechnung Nr. 8 kam nie zur Realisierung. Die absolut stärksten Unterschreitungen bei den aktuell abgerechneten Krediten sind die Ab-rechnungen:




6. Beiträge Dritter


Die Abrechnungen geben Auskunft darüber, ob von dritter Seite Beiträge zu entrichten sind. Falls eine Beitragsverpflichtung besteht, wird hingewiesen auf:
- Herkunft und Höhe der Beiträge;
- eingegangene Zahlungen Dritter;
- noch ausstehende Beiträge Dritter.




7. Antrag


Dem Landrat wird beantragt, dem beiliegenden Entwurf zu einem Landratsbeschluss zuzustimmen.


Liestal, 26. Oktober 2004


Im Namen des Reigerungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin


Beilagen:
- 11 Abrechnungen über Verpflichtungskredite
- Kostenübersicht zu Bauabrechnungen [PDF]
- Entwurf eines Landratsbeschlusses



Back to Top