2004-267
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Sonderbeitrag an die Universität Basel ausserhalb des Universitätsvertrag zur Deckung des Finanzbedarfs im Rahmen des Budgets 2005
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vom:
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26. Oktober 2004
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Nr.:
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2004-267
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Bemerkungen:
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Vorlage
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1. Zusammenfassung
Die Universität Basel befindet sich in einer Zwangslage, da sie trotz umzusetzender Abbau- und Sparmassnahmen für das Jahr 2005 eine Finanzierungslücke von 11.4 Mio. Franken aufweist. Sie setzt sich zusammen aus einem strukturellen Defizit von 9.7 Mio. Franken und einem budgetierten Betriebsdefizit von 1.7 Mio. Franken. Das strukturelle Defizit wird 2005 nicht mehr wie in den Vorjahren durch Sonderfinanzierungen des Kantons Basel-Stadt gedeckt. Die Verhandlungen zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Hinblick auf eine gemeinsame Trägerschaft der Universität sind zwar weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen. Weitere einschneidende Abbaumassnahmen zur Senkung des Budgetdefizits würden die Umsetzung der im Portfoliobericht entworfenen Strategie und die Wettbewerbsfähigkeit der Universität Basel ernsthaft gefährden. Um eine solche Weichenstellung vor Abschluss der Verhandlungen und vor der Einigung über den definitiven Finanzrahmen der Universität zu vermeiden, beabsichtigt der Regierungsrat die Bereitstellung eines Sonderbeitrags von 3 Mio. Franken zur Finanzierung wichtiger Projekte im Rahmen des Budgets 2005. Dies geschieht im Sinne einer gestaffelten Übergangsfinanzierung im Hinblick auf eine gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel und zusätzlich zu der finanziellen Leistung, die der Kanton Basel-Landschaft gemäss Universitätsvertrag insbesondere auch mit der teuerungsbedingten Anpassung des Globalbeitrags erbringt. Verbunden damit ist die Erwartung, dass Regierungsrat und Parlament des Kantons Basel-Stadt der Universität einen Sonderbeitrag für 2005 in mindestens gleicher Höhe genehmigen und dass die Universität ihr Budgetdefizit durch geeignete Massnahmen im Personalbereich (Nachvollzug der personalpolitischen Massnahmen für das Staatspersonal Basel-Stadt) um 2 Mio. Franken reduziert. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den entsprechenden Sonderbeitrag an die Universität zu genehmigen und das Budget 2005 um 3 Mio. Franken zu erhöhen.
2. Ausgangslage: Budgetdefizit und drohende Abbaumassnahmen an der Universität
Seit längerem ist bekannt, dass die Universität Basel unter Berücksichtigung des heute angebotenen Leistungsumfanges strukturell unterfinanziert ist. Die erfreulich stark steigenden Studierendenzahlen und die sehr erfolgreiche Einwerbung von Forschungsmitteln zeugen von der Attraktivität und Exzellenz der Universität Basel in verschiedenen Fachbereichen. Diese Faktoren verursachen jedoch neben Mehreinnahmen auch Mehrkosten im Bereich von Infrastruktur und Betrieb. Zu einem Zeitpunkt, zu dem die Anforderungen an die Universitäten im nationalen und internationalen Wettbewerb steigen und wo im Interesse des Wirtschaftsstandorts dezidierte Investitionen in Kernbereiche von Lehre und Forschung nötig wären, muss die Universität Basel bei struktureller Unterfinanzierung zur blossen Erhaltung des Status Quo auch im Budget 2005 universitätsweite Sparmassnahmen durchsetzen und auf die eigentlich notwendigen Investitionen in die Zukunft verzichten. Im Rahmen der Portfolioüberprüfung hat der Universitätsrat ab 2005 Abstriche beim Leistungsangebot der Universität und interne Umlagerungen beschlossen und den Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft dazu einen Bericht und Antrag für die Leistungsvereinbarung 2005-08 unterbreitet.
Trotz der im Budget und Portfoliobericht vorgesehenen Abbau- und Sparmassnahmen beträgt das budgetierte Defizit der Universität für das Jahr 2005 rund 11.4 Mio. Franken. Die Finanzierungslücke setzt sich zusammen aus einem strukturellen Defizit von 9.7 Mio. Franken und einem budgetierten Betriebsdefizit von 1.7 Mio. Franken. In den Vorjahren konnte das bereits in ähnlicher Höhe vorhandene strukturelle Defizit jeweils durch Sonderbeiträge von Basel-Stadt an die Universität gesenkt werden. Für das Budgetjahr 2005 hat Basel-Stadt keine einseitigen Sonderbeiträge an die Universität mehr vorgesehen, obwohl der Universitätsrat in seinem „Bericht und Antrag zum Globalbeitrag des Kantons Basel-Stadt an das Universitätsbudget 2005" die Fortführung der baselstädtischen Sonderbeiträge im Umfang von 9.7 Mio. Franken beantragt, als unverzichtbare Voraussetzung für ein verantwortbares Budgetdefizit der Universität in der Höhe von 1.7 Mio. Franken.
Die Verhandlungen zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Hinblick auf eine gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel sind zwar weit fortgeschritten (siehe dazu Kap. 3), jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Universität ist dadurch in einer schwierigen Lage, da sie keine Klarheit über die finanziellen Rahmenbedingungen für die nächsten Jahre hat. Bei einer Weiterführung der Globalbeiträge auf dem Status Quo müsste sie umgehend einschneidende Abbaumassnahmen über die im Portfoliobericht genannten Massnahmen hinaus einleiten, um das Budgetdefizit zu senken. Dies würde die Umsetzung der im Portfoliobericht entworfenen Strategie ernsthaft gefährden, wenn nicht sogar verunmöglichen.
Der Regierungsrat erwartet grundsätzlich auch für das Budget 2005, dass Basel-Stadt in Übereinstimmung mit der Budgetierung des Universitätsrates und in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis dem Antrag der Universität zur Weiterführung der Sonderbeiträge nachkommt. Der Regierungsrat will jedoch sicherstellen, dass die Universität handlungsfähig bleibt und dass der Universitätsrat insbesondere die nötige Akzeptanz für die unverzügliche Umsetzung der Portfolio-Massnahmen erhält. Mit Rücksicht auf die politischen Rahmenbedingungen beantragt der Regierungsrat daher dem Landrat, für das Budget 2005 der Universität ebenfalls einen Sonderbeitrag zu genehmigen, dies insbesondere auch zur Sicherstellung der Finanzierung existenziell wichtiger Projekte (siehe Aufstellung in Kap. 4). Die Massnahme erfolgt im Sinne einer gestaffelten Übergangsfinanzierung im Hinblick auf eine gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel und zusätzlich zu der finanziellen Leistung, die der Kanton Basel-Landschaft gemäss Universitätsvertrag insbesondere auch mit der teuerungsbedingten Anpassung des Globalbeitrags erbringt. Damit verbunden ist die Erwartung, dass Basel-Stadt mit einem Sonderbeitrag 2005 in mindestens gleicher Höhe zur Reduktion des Budgetdefizits beiträgt und dass die Universität ihr Budgetdefizit mit geeigneten Massnahmen im Personalbereich um (Nachvollzug der personalpolitischen Massnahmen für das Staatspersonal Basel-Stadt) 2 Mio. Franken senkt.
3. Stand der Verhandlungen mit Basel-Stadt im Hinblick auf eine gemeinsame Trägerschaft der Universität
Die regierungsrätliche Verhandlungsdelegation hat sich zum Ziel gesetzt, die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel ab 2007 wirksam werden zu lassen. Bisher hat sie sich diesbezüglich auf ein vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft vorgeschlagenes Berechnungsmodell für die gemeinsam zu tragenden Kosten geeinigt. Verhandelt wird nun über die Kriterien, nach denen die Nettokosten aufgeteilt werden. Dies geschieht in enger Anlehnung an die übergeordneten Verhandlungen zur Intensivierung der Partnerschaft zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, in denen die Kantone zur Zeit einheitlich anwendbare Grundsätze und Kriterien für die Zusammenarbeit gemeinsam entwickeln. Diese sollen auf der Interkantonalen Rahmenvereinbarung beruhen, welche die Kantone im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) entwickelt haben. Die Dossiers Universität und regionale Spitalplanung (Dienstleistung sowie Lehre und Forschung) werden prioritär behandelt.
Eine gemeinsame Trägerschaft bedingt eine Neuformulierung des Universitätsvertrags und des Leistungsauftrags für die Universität. Eine entsprechende Vorlage wollen die Regierungen im Herbst 2005 in die Vernehmlassung geben und anschliessend den Parlamenten zur Beratung und Genehmigung vorlegen.
4. Sonderbeitrag für das Budgetjahr 2005
Die Komplexität der verschiedenen Verhandlungsdossiers zur Intensivierung der Partnerschaft zwischen den beiden Kantonen hat zur Folge, dass die Verhandlungen zur Universität trotz hoher Priorität noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die Universität ist jedoch dringend auf Massnahmen zur Senkung des Budgetdefizits und auf Klarheit über den Finanzrahmen für die folgenden Jahre angewiesen. Die bisherige Grundlage der Abgeltungen an die Universität - der Universitätsvertrag - lässt eine Erhöhung des basellandschaftlichen Globalbeitrags ohne Änderung des Staatsvertrags nicht zu.
Der Regierungsrat erachtet jedoch die Senkung des Budgetdefizits für die weitere Entwicklung der Universität für dringend notwendig. Die politischen Gremien beider Kantone sind gefordert, der Universität deutliche Signale zu geben, dass sie die vorgeschlagenen Stossrichtungen des Universitätsrats unterstützen. Nur so kann die Universität langfristig ihre Schwerpunkte stärken und die Qualität des Bildungs-, Kultur- und Wirtschaftsstandorts sichern. Der Regierungsrat beabsichtigt daher, im Sinne einer gestaffelten Übergangsfinanzierung im Hinblick auf die gemeinsame Trägerschaft insbesondere die Finanzierung folgender Projekte und Fachbereiche der Universität mit einem Beitrag von insgesamt 3 Mio. Franken sicherzustellen:
1. Übernahme der Sondermittel für den Nationalen Forschungsschwerpunkt Nanoscale Sciences ins ordentliche Budget: Der seit 2001 im Departement Physik der Universität Basel angesiedelte renommierte NFS Nanowissenschaften wurde im Hinblick auf die nächste Finanzierungsperiode von internationalen Experten des Schweizerischen Nationalfonds evaluiert. Er erhielt dabei das Prädikat „Weltklasse". Der Schweizerische Nationalfonds verlangt im Gegenzug zu den Mitteln, die vom Bund und den weiteren Projektpartnern einfliessen, auch Cash-Eigenleistungen der Universität Basel. Das gesamte Projektvolumen des NFS beträgt 16 Mio. Franken pro Jahr. 750'000 Franken pro Jahr an Eigenleistungen wurden bisher aus dem Erneuerungsfonds finanziert und müssen für die nächste Projektperiode (ab 2005) im ordentlichen Budget verankert werden.
2. Ausbau der Lehre im Pharmazentrum Basel - ETH Zürich und Auffangen der Kürzung des SUK-Kooperationsbeitrags: Das Pharmazentrum hat grossen Erfolg in der Lehre und zieht sehr viele Studierende an. Es sind mittlerweile fast 300 und die Zahl nimmt zu, da der fünfjährige neue Studiengang noch nicht einen vollen Turnus durchlaufen hat und sich somit noch füllt. Der Grund für den Erfolg liegt im grossen Engagement der Professoren für die Lehre und in der attraktiven Forschung. Die Universität muss dringend Assistenzen schaffen (rund 200'000 Franken pro Jahr) und ab 2005 die Kürzung von Bundesmitteln für die Projektzusammenarbeit mit der ETHZ aus dem eigenen Budget auffangen (300'000 Franken pro Jahr).
3. Integration der Pflegewissenschaften ins ordentliche Budget: Die Pflegewissenschaften erhielten in der Aufbauphase erhebliche Drittmittel und nur einen vergleichsweise geringen Beitrag aus dem Universitätsbudget. Das Institut ist in diesem Jahr mit internationalen Experten evaluiert worden und hat dabei hervorragende Ergebnisse erzielt. Wegen dieses Erfolges und zur Fortführung der sehr guten Zusammenarbeit mit den Spitälern sollen die Pflegewissenschaften definitiv im Angebot der Universität verankert werden, was Kostenfolgen von ca. 500'000 Franken pro Jahr nach sich zieht.
4. Mehrkosten für den Betrieb des Zentrums für Biomedizin: In diesem Jahr konnte das Departement für klinisch-biologische Wissenschaften (DKBW) das von der Novartis geschenkte und mit erheblichem Aufwand sanierte Gebäude an der Mattenstrasse beziehen, welches neu „Zentrum für Biomedizin der Universität" heisst. Dies bringt eine bedeutende Qualitätssteigerung des Forschungsumfelds für das DKBW, aber auch Mehrkosten (Raumaufwand für Energie, Reinigung, Telefonie etc., Personalaufwand für Hauswartung und Labor- bzw. Haustechnik-Betreuung), welche 2005 ins Budget zu integrieren sind (rund 550'000 Franken pro Jahr).
5. Assistenzstellen für die Lehre in der Juristischen Fakultät : Die Juristische Fakultät weist seit Jahren einen dringenden Nachholbedarf im Personalbereich aus, damit die Qualität der Lehre gesichert werden kann. Die Betreuungsverhältnisse (Anzahl Studierende je Dozent bzw. Dozentin) schneiden im Vergleich mit andern Juristischen Fakultäten sehr schlecht ab. Mit der Einführung der Bachelor-/Masterstudiengänge ab Studienjahr 2004/05 verschärft sich diese unbefriedigende Situation noch. Nötig wäre eine sofortige Erhöhung der Mittel für die Juristische Fakultät um mindestens 1.2 Mio. Franken pro Jahr, im Budget eingestellt sind 0.6 Mio. Franken.
Die Genehmigung des Sonderbeitrags von 3 Mio. Franken erfolgt unter der Voraussetzung, dass Basel-Stadt ebenfalls einen Sonderbeitrag 2005 zugunsten der Universität in mindestens gleicher Höhe beschliesst. Die Ausscheidung der Kostenströme in der Medizinischen Fakultät (klinische Medizin) wird einen zusätzlich erweiterten Handlungsspielraum für die Universität schaffen. Der Regierungsrat erwartet deshalb, dass im Verlauf des Budgetjahres die Abgrenzung der universitären Aufgabenbereiche der Medizinischen Fakultät von jenen der klinischen Dienstleistung transparent vollzogen ist, damit die finanziellen Mittel gemäss Aufgaben und Kompetenzen zwischen der Universität und dem Kanton Basel-Stadt (Sanitätsdepartement) aufgeteilt werden können.
Unter der Voraussetzung, dass die beantragten Sonderbeiträge genehmigt werden, ergeben sich für 2005 folgende Finanzierungsanteile der beiden Kantone an die Universität:
Beiträge von Basel-Stadt und Basel-Landschaft an die Universität für das Jahr 2005, ohne Teil Klinische Medizin
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Beiträge Basel-Stadt,
in Mio. Fr. |
Beiträge Basel-Landschaft,
in Mio.Fr. |
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Verfügbarer Beitrag für Finanzierung
des laufenden Betriebs |
62.8
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80.1
(davon 9.1 zweckgebunden Erneuerungsfonds) |
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a.o. Beitrag an Pensionskassen-Deckungskapital
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10.8
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Immobilienfonds
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7.0
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7.0
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Sonderbeitrag 2005
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3.0
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3.0
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Zwischentotal
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83.6
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90.1
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unentgeltliche Leistungen
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5.1
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unentgeltliche Leistungen
gem. Immobilienvertrag (Gebrauchsleihe) |
51.0
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Vgl. Bericht und Antrag zum Globalbeitrag des Kantons Basel-Stadt an das Universitätsbudget 2005, zu Handen des Regierungsrates und des Grossen Rates verabschiedet vom Universitätsrat am 18. August 2004, S. 13-16.
5. Antrag
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass Massnahmen zur Abwendung des hohen Defizits der Universität vor dem Abschluss eines neuen Universitätsvertrags wichtig und dringlich sind.
Dem Landrat wird beantragt, gemäss den Ausführungen in dieser Vorlage und gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.
Liestal, 26. Oktober 2004
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin
Beilage:
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Entwurf Landratsbeschluss
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