2004-270
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Motion von Elisabeth Augstburger: Frische Luft für mehr Genuss
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Autor/in:
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Elisabeth Augstburger (Abt, Aebi, Bachmann, Blatter, Brassel, Degen, Göschke, Halder, Hammel, Helfenstein, Hilber, Hintermann, Huggel, Jermann, Joset, Keller, Maag, Marbet, Meschberger, Morel, Müinger, Nussbaumer, Rohrbach, Rüegg, Schoch, Schuler, Stöcklin, Svoboda, Wiedemann und Ziegler)
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Eingereicht am:
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28. Oktober 2004
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Nr.:
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2004-270
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In Gastgewerbe sind besonders viele Menschen in hohem Mass und sehr oft unfreiwillig dem Tabakrauch anderer ausgesetzt. Die mangelhafte gesetzliche Regelung verbunden mit dem Appell an Toleranz und Eigeninitiative haben bisher nicht zu einem wirksamen Schutz vor Passivrauch geführt. Eine bedeutende Mehrheit der rauchenden wie der nichtrauchenden Bevölkerung spricht sich deshalb für einen Ausbau des Schutzes vor unerwünschtem Passivrauchen aus. Aufgrund vieler Studien aus dem Ausland kann davon ausgegangen werden, dass für die Wirtschaft, insbesondere auch für Gastgewerbebetriebe keine negativen wirtschaftlichen Folgen zu befürchten sind. Von denjenigen Studien, die zu einem anderen Schluss kommen, sind 94 % von der Tabakindustrie gesponsert worden.
In vielen öffentlich zugänglichen Gebäuden, die nicht dem Gastgewerbe zuzuordnen sind, gelten bereits Einschränkungen. Trotzdem ist es aus gesundheitspolitischen Überlegungen nötig, den Schutz der passivrauchenden Menschen über das Gastgewerbegesetz hinaus auszudehnen. Insbesondere in Gebäuden, wo sich auch Kinder und Jugendliche aufhalten, hätte eine allgemeingültige Regelung präventiven Charakter. Rauchfreie öffentliche Räume entsprechen nicht nur dem Bedürfnis der Bevölkerungsmehrheit, diese Forderung stellen auch die WHO Anti-TabakKonvention und das Nationale Programm zur Tabakprävention, das der Bundesrat am 5. Juni 2001 gutgeheissen hat. Dieses sieht u.a. vor, dass die Bevölkerung jederzeit und überall die Möglichkeit haben sollte, rauchfreie Luft zu atmen.
Ich bitte deshalb den Regierungsrat, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen,
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1.
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damit öffentlich zugängliche Bereiche in Innern von Gastgewerbebetrieben rauchfrei werden.
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2.
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damit öffentlich zugängliche Bereiche im Innern von Gebäuden wie Schulen, Turnhallen, Sportanlagen, Verwaltungsgebäuden, Versammlungslokalen, Spitäler usw. rauchfrei werden.
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3.
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Sogenannte"Fumoirs" (von den übrigen Bereichen abgetrennte und mit eigener Lüftung versehene Räume) sind von dieser Regelung ausgenommen.
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4.
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Im weiteren ist zu prüfen, ob für kleine Gastgewerbebetriebe (z. B. Bars) zusätzliche Ausnahmen gelten sollten.
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