2004-273

Jährlich sterben in der Schweiz 400 Nichtrauchende an Krankheiten, die durch das Rauchen anderer ausgelöst worden sind. Das ist nicht akzeptabel. Viele Gemeinden und Betriebe haben die Situation erkannt und reagieren, indem sie ein totales Rauchverbot oder Rauchenden einen separaten Rauchraum zur Verfügung stellen. Im Kanton Tessin ist eine gesetzliche Einschränkung des Rauchens zum Schutz der Nichtrauchenden vor dem Passivrauchen vorgesehen. Auf nationaler Ebene ist ein parteipolitisch breit abgestützter Vorstoss eingereicht worden, der dieselben Ziele verfolgt. In Irland und Malta gelten seit diesem Jahr alle öffentlich zugänglichen Räume als rauchfrei.


Der Zeitpunkt ist gekommen, dass auch der Kanton Basel-Landschaft Stellung bezieht und Nichtrauchende - gut zwei Drittel der Bevölkerung - wirkungsvoll vor den Folgen des Passivrauchens schützt.


Ich bitte deshalb den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, wie in unserem Kanton alle öffentlich zugänglichen Räume (Schulen, Spitäler, Verwaltungsgebäude, Restaurants, Bars etc.) rauchfrei gehalten werden können.



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