2004-277
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation der SVP Fraktion: Verkehrserziehung im Kanton Basel-Landschaft
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Autor/in:
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SVP Fraktion
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Eingereicht am:
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28. Oktober 2004
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Nr.:
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2004-277
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Die Anzahl der in der Schweiz getöteten Verkehrsteilnehmerinnen und -Teilnehmer ist im letzten Jahr bekanntlich, das erste Mal seit vielen Jahren, angestiegen.
Die Medien berichten in letzter Zeit vermehrt über sog. „Raserunfälle", die gemäss Verlautbarungen der zuständigen Behörde (Verkehrsabteilung BL), auch in unserem Kanton überhand nehmen. Ein unrühmliches Beispiel bildete das erste September Wochenende 2004, mit 10 Toten. Eine Verwilderung ist offenbar erkennbar. Bürgerinnen und Bürger auch in unserem Kanton sind verunsichert.
Aus diesen Festestellungen ergeben sich folgende Fragen an den Regierungsrat:
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1.
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Ist der schweizerische Trend der gestiegenen Unfallzahlen, die auf Raserei zurückzuführen sind, auch im Kanton Basel-Landschaft erkennbar?
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2.
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Trifft die Feststellung, zu, dass auch Kanton Basel-Landschaft die Zahl der Rasenden stetig zunimmt?
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3.
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Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass es nicht genügt, fehlbare Lenkerinnen und Lenker zu bestrafen, sondern dass notorische Verkehrssünder zwangsweise nachzuschulen sind?
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4.
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Das eidgenössische Strassenverkehrsgesetz (SVG) sieht für notorische Verkehrsdelinquenten eine obligatorische Verkehrserziehung vor (SVG Art. 25, Abs 3e und VZV Art. 40). Wie wird diese übergeordnete Rechtsvorgabe im Kanton Baselland umgesetzt?
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5.
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Kann es sich der Regierungsrat vorstellen, einen Teil der Busseneinnahmen im Strassenverkehr zielgerichtet für zusätzliche Massnahmen zur Verkehrserziehung einzusetzen?
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6.
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In absehbarer Zeit soll für Neulenker die Erteilung des Führerausweises in zwei Phasen erfolgen. Dabei soll unter anderem ein Teil der Weiterbildung auf einer abgesperrten Piste stattfinden. Hat sich der Regierungsrat schon Gedanken gemacht, wo eine solche Piste möglich ist und wie er gedenkt die Kontrolle dieser Kurse durchzuführen?
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