2005-11
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Martin Rüegg: Schwerverkehrskontrollen. Ergebnisse? Weitere Massnahmen?
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Autor/in:
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Martin Rüegg, SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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13. Januar 2005
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Nr.:
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2005-011
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Strassenverkehrssicherheit ist ein Thema, das zum Schutz der Menschen hohe Priorität haben und das mit gebührender Sorgfalt und den notwendigen finanziellen Ressourcen angegangen werden muss. Dies gilt ganz besonders auch für den Schwerverkehr. Im Rahmen des Verlagerungsgesetzes führen die Kantone seit dem 1. Januar 2001 im Auftrag des Bundes zusätzliche Schwerverkehrskontrollen durch. Dazu wurden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Um die Kontrollen durchzuführen, sind den Kantonen seit dem Jahr 2001 in einem Sonderkredit zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt worden.
Die Verstösse gegen die geltenden Vorschriften scheinen nach Medienmeldungen ein erhebliches Ausmass aufzuweisen. Zudem scheint auf vielen LKW-Fahrern ein erheblicher Druck seitens der Arbeitgeber zu lasten, die Vorschriften nicht einzuhalten. Das stellt nicht nur ein Sicherheitsrisiko auf den Strassen dar, sondern hat offensichtlich im Güterverkehr auch einen wettbewerbsverzerrenden Aspekt. Die Konkurrenz seitens ausländischer Strassentransportunternehmungen ist gross und es kommt zu Fällen von Sozial-, Lohn- und Sicherheitsdumping.
Die Schweiz hat nach dem Unfall im Gotthardtunnel die Initiative ergriffen, die Sicherheit auf den Strassen in Bezug auf die Lastwagen zu optimieren. Diese Initiative ist zu begrüssen, erfordert aber konsequente Massnahmen, vor allem auf der Ebene Kantone. In diesem Sinne bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Fragen an den Regierungsrat
Die Verstösse gegen die geltenden Vorschriften scheinen nach Medienmeldungen ein erhebliches Ausmass aufzuweisen. Zudem scheint auf vielen LKW-Fahrern ein erheblicher Druck seitens der Arbeitgeber zu lasten, die Vorschriften nicht einzuhalten. Das stellt nicht nur ein Sicherheitsrisiko auf den Strassen dar, sondern hat offensichtlich im Güterverkehr auch einen wettbewerbsverzerrenden Aspekt. Die Konkurrenz seitens ausländischer Strassentransportunternehmungen ist gross und es kommt zu Fällen von Sozial-, Lohn- und Sicherheitsdumping.
Die Schweiz hat nach dem Unfall im Gotthardtunnel die Initiative ergriffen, die Sicherheit auf den Strassen in Bezug auf die Lastwagen zu optimieren. Diese Initiative ist zu begrüssen, erfordert aber konsequente Massnahmen, vor allem auf der Ebene Kantone. In diesem Sinne bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Fragen an den Regierungsrat
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1.
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Bringen die Schwerverkehrskontrollen aus Sicht des Regierungsrats die erwartete nachhaltige Wirkung und tragen sie dazu bei, das angestrebte Ziel, die Steigerung der Verkehrssicherheit, zu erreichen?
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2.
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Ist der Regierungsrat gewillt, 2005 die Anstrengungen im Bereich der Sicherheit im Schwerverkehr zu intensivieren und wenn ja, mit welchen Mitteln?
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3.
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Genügen die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel, um wirkungsvoll kontrollieren zu können?
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4.
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Gemäss Art. 10 Abs. 3 des Bundesgesetzes über eine Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz) entrichtet der Bund an die Kantone Beiträge an die Schwerverkehrskontrolle mit dem Ziel, die Schwerverkehrskontrollen zu intensivieren. Würde es der Regierungsrat unterstützen, wenn ein höherer Anteil der LSVA-Gelder für diesen Zweck zur Verfügung stände?
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5.
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Wie viele Fahrzeuge wurden im Jahr 2003 kontrolliert? Wie gross ist die Zunahme der kontrollierten Fahrzeuge in den letzten sechs Jahren?
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6.
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Gibt es festgestellte Unterschiede im Regel verletzenden Verhalten bei Fahrzeugen mit schweizerischen bzw. ausländischen Kontrollschildern?
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7.
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Wie gross ist der Anteil der kontrollierten Fahrzeuge in Prozent aller Fahrzeuge im Güterverkehr, die den Kanton durchqueren?
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8.
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Wie viele Ausnahmebewilligungen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot werden erteilt? Wie viele davon sind Einzelbewilligungen und wie viele Dauerbewilligungen?
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9.
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Im Rahmen der intensivierten Schwerverkehrskontrollen werden folgende Punkte überprüft:
- die Sicherheit des Fahrzeuges; - der Chauffeur, sein genereller physischer Zustand, die Fahrzeit und die Ruhezeit; - die Verkehrsregeln (die Masse und - wenn immer möglich - die Gewichte sowie die Einhaltung des Sonntags- und Nachtfahrverbotes); - gefährliche Güter; - die Vorschriften über die LSVA; - der Führerschein, der Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder. In welchen Bereichen sind wie viele Übertretungen feststellbar? |
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10.
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Wie beurteilen Sie das Rapportwesen des Kantons? Setzen Sie die standardisierte, vereinheitlichte
Tabelle des Bundesamtes für Strassen im Jahre 2003 ein? |
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11.
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Wie sieht die polizeiliche Vorgehenstaktik bei Kontrollen aus?
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12.
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Wie beurteilen Sie die Strategie der "dauernden Sichtbarkeit" (engmaschiger, nicht berechenbarer
Kontrollmodus)? |
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13.
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Wie beurteilen Sie die Ziele, die das Astra im Rahmen der Entwicklung der neuen Strassen-Verkehrssicherheitspolitik formuliert hat, z.B.:
- Sensibilisierungs- und Informationskampagnen; - obligatorische Weiterbildung für die Führerausweiskategorien C, C1, D, D1; - 0,0 Promille Alkohol für Berufschauffeure; - intensivierte Polizeikontrollen und auch so genannte Abschnittskontrollen (Trajectory Control); - Durchsetzen des Mindestabstandes; - akustische/optische Warnbeläge und Sicherheitsmarkierungen; - Verkehrsleitsysteme auf Autobahnen; - Überholverbote für Lastwagen auf hoch belasteten Autobahnen; - Verbesserung der Beleuchtungsvorschriften/Sichtbarkeit; |
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14.
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Sind Ihnen Fälle von Lohndumping seitens ausländischer Strassentransportunternehmungen bekannt? Wenn ja, wie viele?
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Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich dem Regierungsrat schon jetzt recht herzlich.
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