2005-12
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Dieter Völlmin: Standards für den Lastenausgleich zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt
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Autor/in:
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Dieter Völlmin, SVP Fraktion
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Eingereicht am:
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13. Januar 2005
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Nr.:
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2005-012
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Vor wenigen Tagen haben die Regierungen der beiden Kantone Standards für den Lastenausgleich zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt (SLBB) verabschiedet. Dies ist grundsätzlich zu begrüssen. Die Art der Präsentation erweckte zumindest beim Unterzeichneten den Eindruck, es werde etwas allzu spürbar versucht, das Bild eines auch für den Kanton Basel-Landschaft erfolgreichen Verhandlungsergebnisses zu vermitteln. Misst man das Ergebnis jedoch an den eigenen Vorgaben des Regierungsrats, wie sie im Partnerschaftsbericht vom November 2003 definiert sind, stellen sich ernsthafte Zweifel bezüglich der Ausgewogenheit der SLBB. So stellte sich der Regierungsrat im Partnerschaftsbericht (S. 19) ohne Einschränkung auf den richtigen Standpunkt, dass bei der Kostenbeteiligung grundsätzlich auch die Finanzkraft der Trägerkantone als Kriterium zur Anwendung komme. Dieses Kriterium fehlt jedoch in den SLBB, ohne dass dies, soweit ersichtlich, begründet oder auch nur erwähnt wurde. Auch die Abgeltung des Standortvorteils ist so ausgestaltet, dass der Grundsatz einer Abgeltung eher zur Ausnahme wird und überdies sehr gering gewichtet wird.
Ich bitte den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
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1.
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Steht der Regierungsrat nach wie vor zu seinen eigenen Vorgaben im Partnerschaftsbericht 2003 ?
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2.
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Ist der Regierungsrat nach wie vor bestrebt, beim Lastenausgleich die Finanzkraft der Trägerkantone zu berücksichtigen oder hat er dieses Kriterium fallen gelassen?
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3.
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Weshalb fehlt dieses für den Kanton BL wichtige Kriterium in den SLBB? Wurde es überhaupt diskutiert? Ist sich der Regierungsrat der Tatsache bewusst, dass die Ausgestaltung der Regelung über die Abgeltung des Standortvorteils dazu führt, dass eine solche nur in wenigen Fällen überhaupt zur Anwendung kommen kann?
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5.
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Erachtet der Regierungsrat das Restdefizit, welches durch die Beiträge der Trägerkantone gesteuert wird, als geeignete Basis zur Berechnung der Abgeltung des Standortvorteils? Ist der Regierungsrat, um beim von ihm präsentierten Beispiel zu bleiben, tatsächlich der Auffassung, Fr. 900'000.- (dauerhaft 5% des Restdefizits) stellten eine angemessene Abgeltung des Standortvorteils der Uni Basel dar?
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6.
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Ist die Interpretation der SLBB richtig, wonach der Kanton Basel-Landschaft inskünftig bei gemeinsamen Trägerschaften auch für die Kosten ausserkantonaler und ausländischer Nutzer gleichviel wie der Standortkanton bezahlt?
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