2005-12

Vor wenigen Tagen haben die Regierungen der beiden Kantone Standards für den Lastenausgleich zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt (SLBB) verabschiedet. Dies ist grundsätzlich zu begrüssen. Die Art der Präsentation erweckte zumindest beim Unterzeichneten den Eindruck, es werde etwas allzu spürbar versucht, das Bild eines auch für den Kanton Basel-Landschaft erfolgreichen Verhandlungsergebnisses zu vermitteln. Misst man das Ergebnis jedoch an den eigenen Vorgaben des Regierungsrats, wie sie im Partnerschaftsbericht vom November 2003 definiert sind, stellen sich ernsthafte Zweifel bezüglich der Ausgewogenheit der SLBB. So stellte sich der Regierungsrat im Partnerschaftsbericht (S. 19) ohne Einschränkung auf den richtigen Standpunkt, dass bei der Kostenbeteiligung grundsätzlich auch die Finanzkraft der Trägerkantone als Kriterium zur Anwendung komme. Dieses Kriterium fehlt jedoch in den SLBB, ohne dass dies, soweit ersichtlich, begründet oder auch nur erwähnt wurde. Auch die Abgeltung des Standortvorteils ist so ausgestaltet, dass der Grundsatz einer Abgeltung eher zur Ausnahme wird und überdies sehr gering gewichtet wird.

Ich bitte den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:


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