2005-14 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Antwort des Regierungsrates auf die Interpellation 2005/014 von Frau Landrätin Agathe Schuler (Fraktion CVP/EVP) betreffend Folgerungen aus den Resultaten der zweiten PISA-Studie
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vom:
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19. April 2005
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Nr.:
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2005-014
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Frau Agathe Schuler von der Landratsfraktion CVP/EVP reichte am 13. Januar 2005 die Interpellation betreffend Folgerungen aus der zweiten PISA-Studie ein (2005/014). Die Interpellation hat folgenden Wortlaut:
„Die zweite Pisastudie hats gezeigt: Noch immer haben Kinder aus sozial schlechter gestellten Familien in der Schule nicht dieselben Chancen wie Kinder aus besser gestellten Milieus. Sind die benachteiligten Kinder zudem fremdsprachig, ist ihr schlechtes Abschneiden in der Schule programmiert.
Während im Bereich Mathematik die Schweizer Jugendlichen gut abschnitten und signifikant über dem dem OECD-Durchschnitt lagen, gelingt es dem Schweizer Bildungswesen nur ungenügend, Kinder aus sozial benachteiligten und/oder bildungsfernen und/oder fremdsprachigen Kreisen der Bevölkerung im Bereich der Lese- und Sprachkompetenz zu fördern. Möglichkeiten, um die Chancengleichheit von Kindern aus sozial benachteiligten und/oder fremdsprachigen Familien zu verbessern, sind:
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niedrigschwellige Angebote um die Deutschkenntnisse der Kinder schon vor dem Eintritt in eine Bildungsinstitution zu fördern
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frühere Einschulung
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Schaffung einer Basisstufe (Eingangsstufe)
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Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
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1.
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Ist die Schaffung eines Impulsprogramms zur "Förderung der Deutschkenntnisse fremdsprachiger Kinder" schon vor dem Eintritt in eine Bildungsinstitution möglich?
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2.
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Besteht die Möglichkeit im Rahmen des laufenden Impulsprogramms "Familie und Beruf" Angebote zur Förderung der Deutschkenntnisse fremdsprachiger Kinder schon vor dem Eintritt in eine Bildungsinstitution zu initiieren?
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3.
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Kann der Kanton sicher stellen, dass Väter- und Mütterberatungsstellen speziell fremdsprachige Eltern auf die Bedeutung der Spielgruppen für das Erlernen der deutschen Sprache hinweisen?
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4.
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Die Einschulung in das obligatorische Kindergartenjahr erfolgt, wenn ein Kind am 1. Mai das 5. Altersjahr zurückgelegt hat. Frühere Einschulung ist möglich, wird aber tendenziell nur für "begabte" Kinder beantragt. Eine vorzeitige Einschulung würde aber gerade tendenziell benachteiligten Kindern nützen. Wird die Vorverlegung des Einschulungsalters für alle Kinder geprüft? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
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5.
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Wie hoch ist das Einschulungsalter in den andern Schweizer Kantonen?
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6.
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An der HPSABB gibt es neben der Ausbildung für Primarlehrkräfte eine Ausbildung für Lehrkräfte Kindergarten / Primarunterstufe. Wird die Schaffung einer sogenannten Basisstufe anstelle des jetzigen Modells mit Kindergarten und Primarunterstufe als Konsequenz daraus geprüft? Wenn nein, wieso nicht?
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7.
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Wie werden die an der HPSABB ausgebildeten Lehrkräfte für Kindergarten/Primarunterstufe jetzt eingesetzt?
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8.
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Gibt es in andern Kantonen bereits Erfahrungen mit der Basisstufe?"
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A. Einleitende Bemerkungen
In PISA 2003 wurden erstmals die mathematischen Kompetenzen der Jugendlichen umfassend getestet. Wie schon bei PISA 2000 haben die Schülerinnen und Schüler in Mathematik sehr gut abgeschnitten, und es zeigt sich für die Schweiz ein praktisch unverändertes Bild. Hinter drei Ländern findet sich die Schweiz in einer Gruppe von 11 anderen Staaten, deren durchschnittliche Ergebnisse über dem OECD-Durchschnitt liegen und sich statistisch nicht von jenem der Schweiz unterscheiden. Der sozioökonomische Hintergrund der Jugendlichen wirkte sich in der Schweiz nicht stärker auf die Mathematikleistungen aus als in den meisten anderen Ländern. Das Aussmass des Einflusses liegt ziemlich genau im Mittel der OECD-Länder. Gleichwohl ist der Einfluss der Herkunft auch in der Schweiz deutlich vorhanden: Jugendliche mit einem privilegierten sozioökonomischen Hintergrund und solche aus einheimischen Familien erzielen höhere Mathematikleistungen als solche mit einem sozial benachteiligten Hintergrund oder aus ausländischen Familien.
Bei den in PISA 2003 gleichfalls erneut getesteten Lesekompetenzen wird das Ergebnis aus dem Jahr 2000 für die Schweiz weitgehend bestätigt. Die Schweiz liegt erneut im Mittelfeld der OECD-Länder. Der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit geringen Lesekompetenzen ist vergleichsweise hoch, und es besteht wie in praktisch allen Ländern eine signifikante Geschlechterdifferenz zugunsten der Mädchen. Freilich ist zu berücksichtigen, dass die im Anschluss an PISA 2000 von einzelnen Kantonen und im Juni 2003 von der Plenarversammlung EDK beschlossenen Massnahmen noch keine nachhaltigen Auswirkungen auf die Testergebnisse in PISA 2003 haben konnten. Bei PISA 2006 werden die Vergleiche aller Voraussicht nach aufschlussreicher sein.
Da die Mathematik vorwiegend über die Schule vermittelt wird, ist es von besonderem Interesse, neben den persönlichen und familiären Einflüssen auf die Leistungen, auch diejenigen Einflüsse zu analysieren, die mit Merkmalen des Bildungssystems und der Bildungsinstitutionen zusammenhängen. Im Rahmen der schweizerischen Berichterstattung zu PISA 2003 sind u. a. der Zeitpunkt der Einschulung sowie die Wirksamkeit der einzelnen Schulen vor dem Hintergrund ihrer sozialen Zusammensetzung eingehender untersucht worden.
Zeitpunkt der Einschulung
Der Vergleich zwischen der deutschen, romanischen und italienischen Schweiz fördert in der Mathematik statistisch signifikante Unterschiede zu Tage. Die Jugendlichen aus der Deutschschweiz schneiden leicht besser ab als diejenigen aus der französischsprachigen Schweiz, die italienischsprachige Schweiz folgt etwas dahinter. Im Bericht PISA 2003 wird daraus der Schluss gezogen, dass das frühere Einschulungsalter in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz nicht unweigerlich zu besseren Leistungen am Ende der neunten Klasse führe. Vor allem in der italienischen, aber auch in der französischen Schweiz ist allerdings der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Mathematikleistung weniger stark ausgeprägt als in der Deutschschweiz. Diesen beiden Sprachregionen gelingt es offensichtlich besser, Schülerinnen und Schüler aus sozial benachteiligten Verhältnissen zu fördern. Die Gründe dafür könnten einesteils in der früheren Einschulung, andernteils aber auch in der integrierenden Funktion liegen, welche Krippen- und Tagesheime sowie familienergänzende Betreuungsstrukturen im Kindergarten- und Primarschulbereich für Kinder aus benachteiligten Verhältnissen zu erfüllen vermögen. Die diesbezüglichen Angebote sind in der italienischen und romanischen Schweiz vergleichsweise stärker ausgebaut als in der Deutschschweiz.
In Bezug auf die Diskussion rund um das Einschulungsalter ist darauf hinzuweisen, dass im Kanton Basel-Landschaft der Kindergarten heute die erste Bildungsstufe der Volksschule darstellt. Die obligatorische Schulzeit beträgt neu 10 Jahre, faktisch sind es mit dem ersten freiwilligen Kindergartenjahr 11 Jahre. Es ist nach Auffassung des Regierungsrates daher nicht mehr angemessen, mit dem Begriff der Einschulung weiterhin nur die Primarschulunterstufe zu verbinden. Der Kindergarten erfüllt heute im Kanton Basel-Landschaft bei der öffentlichen Bildung für die Kinder eine eminent wichtige Aufgabe. Sie ist im geltenden Stufenlehrplan aus dem Jahr 1998/99 zum einen in den allgemeinen pädagogischen Leitideen und Zielsetzungen umschrieben und zum anderen durch die besonderen, den Kindern zu ermöglichenden Lernerfahrungen, aufgeschlüsselt nach den Bildungsbereichen „Mensch und Umwelt", „Bewegung", „Sprache", „Gestalten" und „Mathematisches Tun", festgelegt.
Hervorzuheben ist ferner, dass im Kanton Basel-Landschaft mit der flächendeckenden Einführung umfassender Blockzeiten die Bildungsprozesse am Kindergarten und an der Primarschulunterstufe weiter verbessert und der Lernerfolg der Schülerinnen und Schülern während der ersten vier Jahre an der Volksschule (einschliesslich des ersten freiwiligen Kindergartenjahres) gemehrt werden sollen. Dies gilt für alle Kinder, gewiss aber auch für die Kinder aus sozial schlechter gestellen Familien. Gerade aus diesem Grund regelt das neue Bildungsgesetz erstmals im Kanton Basel-Landschaft in verbindlicher Weise zusätzlich auch die Förderangebote für Kindergartenkinder mit besonderen Bedürfnissen und hierbei ausgeprägt die Förderung in Deutsch als Zweitsprache, in Logopädie und in Vorschulheilpädagogik.
Die Einführung von umfassenden Blockzeiten am Kindergarten und an der Primarschule ist als eine wichtige Massnahme zu verstehen, um auf der Basis eines vergrösserten Angebots der öffentlichen Bildung und Erziehung der vier- bis achtjährigen Kinder mittel- und längerfristig allen Schülerinnen und Schülern dabei zu helfen, am Ende der obligatorischen Schulzeit in den von PISA untersuchten Bildungsbereichen anspruchsvollere Kompetenzniveaus ihrer Leistungsfähigkeit meistern zu können. Umfassende Blockzeiten, wie sie der Regierungsrat anstrebt und wie sie vom Landrat anlässlich der Beratungen zum neuen Bildungsgesetz gut geheissen worden sind, veursachen im Kindergartenbereich pro Lerngruppe in Richtzahlgrösse wiederkehrende Mehraufwendungen in der Höhe von 5 Jahreslektionen und im Primarschulbereich pro Klassenzyklus in Richtzahlgrösse solche von 6 Jahreslektionen. Diese Mehraufwendungen dienen einesteils der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, andernteils stellen sie, gerade weil sie ausschliesslich dem Unterricht zu Gute kommen, eine zusätzliche Investition zugunsten von mehr öffentlicher Bildungszeit für alle Kindergartenkinder sowie für alle Primarschulkinder an der Unterstufe dar.
Wirksamkeit der einzelnen Schulen vor dem Hintergrund ihrer sozialen Zusammensetzung
Die Ergebnisse in PISA 2003 haben auch aufgezeigt, dass die Differenzen zwischen den durchschnittlichen Leistungen der einzelnen Schulen auf der Sekundarstufe I sehr gross sind. Dies ist allerdings kein Resultat, das überrascht hat. Vielmehr ist es aufgrund der Verbreitung des dreiteiligen Schulmodells insbesondere in der Deutschschweiz zu erwarten gewesen.
Es gilt hervorzuheben, dass es in der Schweiz vereinzelt Schulen mit grundlegenden Anforderungen (im Kanton Basel-Landschaft das Niveau A der Sekundarschule) gibt, die gleich gut oder besser abschneiden als Schulen mit erweiterten Ansprüchen (im Kanton Basel-Landschaft das Niveau E der Sekundarschule). Ebenso gibt es einzelne Schulen mit erweiterten Anforderungen, die gleich gute oder bessere Leistungen zeigen als solche mit hohen Ansprüchen (im Kanton Basel-Landschaft das Niveau P der Sekundaruschule).
Gleichwohl zeigt sich für die Schweiz in PISA 2003 erneut die beunruhigende Dimension der Leistungsunterschiede zwischen den Schulformen auf der Sekundarstufe I mit aller Deutlichkeit. Und zwar auch in Bezug auf die Mathematik: Die Effektivität der Schulen wurde diesmal nicht mit den Lesekompetenzen, sondern mit den Mathematikleistungen beurteilt. Die soziale und kulturelle Herkunft der Schülerinnen und Schüler sowie die soziale und kulturelle Zusammensetzung der einzelnen Schulen erklären 70% der Leistungsunterschiede zwischen den Schulen. Das kooperative Schulmodell auf der Sekundarstufe I kann, so zeigen die schweizerischen Ergebnisse in PISA 2003, zur Verminderung der Segregation und zur besseren Nutzung der vorhandenen Ressourcen beitragen. Dazu heisst es in der schweizerischen Berichterstattung: „Die Förderung der Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen gelingt den Schulen des kooperativen Modells besser als an Schulen des dreiteiligen Modells. Im Vergleich zu den Schulen des dreiteiligen Modells bietet das kooperative Schulmodell den Schülerinnen und Schülern mehr Anreize, ihre Leistungen für eine anspruchsvollere Schullaufbahn zu verbessern, weil die Durchlässigkeit zwischen den Leistungsniveaus gegeben und die soziale Durchmischung der Schule garantiert ist."
Der Regierungsrat erachtet es für wichtig, dass die mit dem neuen Bildungsgesetz in Gang gekommene Zusammenführung der Realschulen/Berufswahlklassen und der allgemeinen und progymnasialen Abteilung zu einer gemeinsamen Sekundarschule für alle Jugendlichen mit den drei Niveaus A, E und P weiter vorangebracht wird. Die Einrichtung eines gemeinsamen Schulrates und einer gemeinsamen Schulleitung in jedem Sekundarschulkreis bildete dabei den ersten Schritt. Die Einführung des neuen Stufenlehrplans mit Treffpunkten samt neuer Stundentafel gilt es in den kommenden vier Schuljahren zu bewerkstelligen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die räumliche Zusammenführung sein, so dass möglichst in jeder Schuleinheit Klassen aller drei Niveaus geführt und - in Anerkennung der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit - die Durchlässigkeit zwischen den drei Niveaus gewährleistet und der Lern- und Schulerfolg aller Jugendlichen angehoben werden können.
Unterricht an den verschiedenen Bildungsstufen der Volksschule
In der Regel wird angenommen, dass die Bildungsprozesse an der Volksschule mit einem stetig anwachsenden Wissens- und Fähigkeitsgewinn der Schülerinnen und Schüler verbunden sind. Hinsichtlich des Lern- und Bildungsertrags, so die Annahme, erwerben die Kinder und Jugendlichen vom Kindergarten zur Primarschule und von der Primarschule zur Sekundarschule alles in allem kontinuierlich mehr Wissen und mehr Fähigkeiten. Dass es sich tatsächlich so verhält, ist allerdings ungewiss.
Ob ein Bildungssystem bzw. die einzelne Schule das Lernen der Schülerinnen und Schüler wirksam unterstützen und fördern kann, hängt ganz entscheidend auch von der Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse bzw. von den Fachdidaktiken ab. So könnten z.B. - im Vergleich zu den Kompetenzen beim Leseverständnis - die weitaus besseren Leistungsfähgikeiten der Schülerinnen und Schüler in der Mathematik am Ende der obligatorischen Schulzeit auch damit zu tun haben, dass der schweizerische Mathematikunterricht von den Lehrpersonen über alle Bildungsstufen der Volksschule hinweg kohärenter gestaltet wird, weil die angewendete Mathematikdidaktik und die dazu gehörenden Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien dies besser ermöglichen als die heute verfügbaren Instrumente für das das bildungsstufen- und fächerübergreifende Currriculum in der Lese- und Schreibförderung.
Hinsichtlich der Qualität des Lehr- und Lernprozesses des Lesens ist für die Schweiz beispielsweise noch nicht hinlänglich erforscht, wie gut die Volksschule den Übergang vom Erwerb der Lesetechnik hin zu deren Gebrauch als Kulturtechnik bzw. als Grundlage für das weitere eigenständige Lernen durch die Schülerinnen und Schüler zu bewältigen vermag. Es könnte durchaus sein, dass viele Kinder bis zur vierten Primarschulklasse die Lesetechnik grosso modo beherrschen, danach aber ein grosser Teil der Schülerinnen und Schüler zu wenig darin gefördert und gefordert wird, die erworbene Kulturtechnik zu gebrauchen. Wenn z.B. ein grosser Anteil des Unterrichts in den beiden letzten Klassen der Primarschule und/oder an der Sekundarschule mündlich erfolgte, die Inhalte vorwiegend darbietend und fragend-entwickelnd in der Klassengemeinschaft behandelt würden und die eigenständige Arbeit mit und an Texten und unterschiedlichen Textsorten zwecks Förderung der Lesekompetenz einen relativ geringen Stellenwert besässen, so könnte der Lese- und Schreibunterricht für die Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der Primarschule zur Sekundarschule auch dysfunktional verlaufen. Das Problem, das viele Schülerinnen und Schüler in Bezug auf ihre Lesekompetenzen am Ende der obligatorischen Schulzeit haben, hätte ihre Ursache somit auch in Verlusten und Diskontinuitäten, die in der zweiten Hälfte der obligatorischen Schulzeit aufträten.
In den kommenden Jahren müssen daher, wie es das EDK-Projekt HarmoS (= Harmonisierung der obligatorischen Schule) vorsieht, auch die stufenübergreifenden Bildungsprozesse in den verschiedenen Bildungsbereichen der öffentlichen Schule genauer untersucht werden. Ohne präziseres Wissen darüber, welche pädagogischen Anstrengungen der Lehrerinnen und Lehrer auf welchen Bildungsstufen und in welchen Bildungsbereichen die Lehr- und Lernprozesse der Kinder und Jugendlichen wirksam unterstützen können, ist und bleibt es schwierig, die richtigen Massnahmen für die angestrebte Qualitätsverbesserung des schweizerischen bzw. der kantonalen Bildungssysteme zu ergreifen.
Wenn es darum geht, die Bildungsqualität und Bildungswirksamkeit der Volksschule im Kanton Basel-Landschaft weiter zu entwickeln, so ist es auf dem Hintergrund der PISA-Ergebnisse 2000 und 2003 und des PISA-Aktionsplans der EDK geboten, den Blick auf die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen sowohl am Kindergarten, an der Primarschule als auch an der Sekundarschule zu richten. Massnahmen, die in erster Linie oder gar ausschliesslich den Frühbereich bzw. die vier- bis achtjährigen Kinder fokussieren, würden zu kurz greifen. Genauso wichtig ist es, zusammen mit den den Strukturen für den Unterricht gleichfalls die bildungsstufenübergreifenden Lehr- und Lernprozesse des Unterrichts selber zu untersuchen. Letzteres ist in der Schweiz in der Vergangenheit zu stark vernachlässigt worden oder jedenfalls zu unsystematisch geschehen.
B. Beantwortung der einzelnen Fragen
Zur 1. Frage: „Ist die Schaffung eines Impulsprogramms zur "Förderung der Deutschkenntnisse fremdsprachiger Kinder" schon vor dem Eintritt in eine Bildungsinstitution möglich?"
Die Stadt Liestal wird ab Schuljahr 2005/06 drei verschiedene Verwendungsweisen von Mundart und Standardsprache an Kindergärten mit einem hohen Anteil an fremdsprachigen Kindern erproben, um vergleichend herauszufinden, wie die vom Erziehungs- bzw. Bildungsrat am 20. November 2002 beschlossene „Weisung zum Gebrauch der deutschen Standardsprache im Kindergarten, an der Primarschule und auf der Sekundarstufe I" auf der Kindergartenstufe am gewinnbringendsten umgesetzt werden kann. Das Projekt hat eine Laufzeit von vier Schuljahren und wird von der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSABB) begleitet und evaluiert. An der Finanzierung beteiligen sich die BKSD (Projekte im Schulsektor), die Stadt Liestal sowie - mit Eigenleistungen - auch die HPSABB.
Zur Zeit sondiert die Schulleitung der Stadt Liestal zusammen mit der Stabsstelle Bildung ausserdem, ob im Jahr 2006 ein zusätzliches Vorhaben mit Pilotcharakter initiiert werden soll, mit dessen Hilfe fremdsprachige Kinder vor dem Eintritt in den Kindergarten beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt werden können.
Von einem breit angelegten Impulsprogramm zur Förderung der Deutschkenntnisse fremdsprachiger Kinder vor ihrem Eintritt in den Kindergarten sieht der Regierungsrat gegenwärtig ab. Vorerst soll gemeinsam mit der Stadt Liestal geprüft werden, mit welchen didaktischen Innovationen auf der Kindergartenstufe und gegebenenfalls mit welchen weiteren Massnahmen im Frühbereich die Deutschkenntnisse fremdsprachiger KInder gefördert und deren für das Lesen- und Schreibenlernen notwendige mündliche Kompetenzen in der Unterrichtssprache verbessert werden können.
Zur 2. Frage: „Besteht die Möglichkeit im Rahmen des laufenden Impulsprogramms "Familie und Beruf" Angebote zur Förderung der Deutschkenntnisse fremdsprachiger Kinder schon vor dem Eintritt in eine Bildungsinstitution zu initiieren?"
Dieses Anliegen wird, soweit dies im Auftragsrahmen des Impulsprogramms „Familie und Beruf" vertretbar ist, in Verbindung mit der Fachstelle Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe aktiv verfolgt. So ist auf Anstoss der Begleitgruppe zum Impulsprogramm und mit Unterstützung des Lotteriefonds beispielsweise eine kantonale Beihilfe für die Reorganisation der Asili im Kanton Basel-Landschaft in die Wege geleitet worden. Die durch den Lotteriefonds unterstützten Sanierungsprogramme auferlegen den Trägerschaften, dass die reorganisierten Asili allen Kindern offen stehen und die fremdsprachigen Kinder auf den Gebrauch der deutschen Sprache bzw. der Unterrichtssprache an der Volksschule (einschliesslich des Kindergartens) vorbereiten. Bei der Bewilligung von neuen Krippen und Tagesheimen, deren Entstehung u. a. durch das Impulsprogramm gefördert wird, achtet die Fachstelle Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe darauf, dass alle Betreuungsinstitutionen in öffentlicher oder privater Trägerschaft den fremdsprachigen Kindern dazu verhelfen, die deutsche Sprache zu erlernen.
Zur Aufgabe des Impulsprogramms „Familie und Beruf", das Ende 2005 ausläuft, gehört es allerdings nicht, unabhängig von der Einrichtung neuer Betreuungsplätze (durch Krippen, Tagesheime, Tagesfamilien) die Schaffung gesonderter Angebote bzw. Programme zur Förderung der Deutschkenntnisse fremdsprachiger Kinder vor ihrem Eintritt in den Kindergarten zu unterstützen.
Zur 3. Frage: „Kann der Kanton sicher stellen, dass Väter- und Mütterberatungsstellen speziell fremdsprachige Eltern auf die Bedeutung der Spielgruppen für das Erlernen der deutschen Sprache hinweisen?"
Der Kanton bzw. die die Gesundheitsförderung Baselland empfiehlt den Beratungsstellen selbstverständlich, alle Eltern, also auch die fremdsprachigen, auf die Angebote für Mutter/Vater-Kind-Turngruppen und Spielgruppen aufmerksam zu machen. In welchem Ausmass allerdings derartige Angebote bewusst und gezielt dafür genutzt werden, die soziale, sprachliche und kulturelle Inte-gration von fremdsprachigen Eltern und Kindern zu fördern, lässt sich nicht klar beantworten.
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es rund 5'000 dreijährige und vierjährige Kinder; rund 100 Frauen bieten Turngruppen für Mütter/Väter und Kinder und etwa 200 Frauen Spielgruppen an. Aufgrund dieser Zahlen ist nicht davon auszugehen, dass alle Kinder vor ihrem Eintritt in den Kindergarten eine Turngruppe und eine Spielgruppe besuchen. Vermutlich sind es auch etliche fremdsprachige Kinder bzw. Eltern, die keinen Gebrauch von diesen beiden Angeboten machen.
Zur 4. Frage: „Die Einschulung in das obligatorische Kindergartenjahr erfolgt, wenn ein Kind am 1. Mai das 5. Altersjahr zurückgelegt hat. Frühere Einschulung ist möglich, wird aber tendenziell nur für "begabte" Kinder beantragt. Eine vorzeitige Einschulung würde aber gerade tendenziell benachteiligten Kindern nützen. Wird die Vorverlegung des Einschulungsalters für alle Kinder geprüft? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?"
Die allermeisten Kinder besuchen das freiwillige und alle Kinder das obligatorische Kindergartenjahr. In das freiwillige Kindergartenjahr nach den grossen Schulsommerferien können diejenigen Kinder eintreten, welche vor dem 1. Mai desselben Jahres das vierte Altersjahr vollendet haben. Die Kinder im freiwilligen ersten Kindergartenjahr sind 4 Jahre 3 Monate bis 5 Jahre 3 Monate alt. Die neue Bildungsgesetzgebung sieht die Möglichkeit zu einem vorzeitigen Übertritt vom Kindergarten an die Primarschule, jedoch keinen vorzeitigen Eintritt in den Kindergarten vor.
Ob nun der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten (am obligatorischen Angebot eines zweijährigen Kindergartens sollte nicht gerüttelt werden) und damit einhergehend auch der Stichtag für den Übertritt aller Kinder an die Primarschule z.B. um ein Jahr oder ein halbes Jahr vorverlegt werden sollen, ist nach Auffassung des Regierungsrats eine Frage, die der Kanton Basel-Landschaft nicht im Alleinggang entscheiden sollte. Der Landrat hat in seiner „Standesinitiative zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme" vom 22. Januar 2002 (2002/011), der er am 28. Februar 2002 mit 68 zu 5 Stimmen zustimmte, nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kantone und der Bund in den kommenden Jahren einen kohärenten Rahmen für das schweizerische Bildungswesen und dessen weitere Entwicklung schaffen sollen. Als Rahmenvorgabe, die von allen Kantonen einzuhalten sei, hat der Landrat explizit auch die Zahl der Bildungsstufen (von der Vorschule bis zur Tertiärstufe), ihre Dauer und das Einschulungsalter genannt.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat am 14. Mai 2004 ihren Entwurf zu einer neuen BIldungsverfassung zuhanden der eidgenössischen Räte publiziert, und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat am selben Tag, gestützt auf eine positive Würdiung des WBK-N-Berichts, mitgeteilt, dass das „Konkordat über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970" bis Ende dieses Jahrzehnts durch eine „Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule" erweitert werden soll. Im Rahmen dieser Vereinbarung sollen laut EDK u. a. auch die Bestimmungen über das Einschulungsalter und die Dauer der obligatorischen Schulzeit neu geregelt und harmonisiert werden.
Zur 5. Frage: „Wie hoch ist das Einschulungsalter in den andern Schweizer Kantonen?"
Das Konkordat über die Schulkoordination der EDK aus dem Jahr 1970 legt in Art. 2 Absatz a das Eintrittsalter in die Primarschule auf das vollendete 6. Altersjahr fest. Stichtag ist der 30. Juni, wobei Abweichungen bis zu 4 Monaten vor und nach diesem Datum zulässig sind. Die allermeisten Kantone halten sich an diese Vorgaben, machen aber vielfach von der Abweichungsmöglichkeit Gebrauch, so dass die jüngsten Kinder beim Übertritt an die Primarschule entweder etwas jünger (vorab in der Romandie und im Tessin) oder aber etwas älter sind (vorab in der Deutschschweiz).
In den 26 Kantonen wird die Mehrzahl der Kinder etwas später in die Primarschule eingeschult, als es der Mittelwert der Konkordatsbestimmungen nahe legt. Nicht an die Konkordatsbestimmungen halten sich die Kantone TI (Eintritt in die Primarschule im Alter von 5 Jahren 7 Monaten bis zu 6 Jahren 7 Monaten) sowie die Kantone AI, AR und GR (zwischen 6 Jahren 7 Monaten und 7 Jahren 7 Monaten). Mit Ausnahme der Kantone JU, NE, OW, TI und VS gewähren alle übrigen Kantone im Einzelfall den vorzeitigen Übertritt in die Primarschule um ein Jahr.
Zur 6. Frage: „An der HPSABB gibt es neben der Ausbildung für Primarlehrkräfte eine Ausbildung für Lehrkräfte Kindergarten / Primarunterstufe. Wird die Schaffung einer sogenannten Basisstufe anstelle des jetzigen Modells mit Kindergarten und Primarunterstufe als Konsequenz daraus geprüft? Wenn nein, wieso nicht?"
Aus dem Umstand, dass die HPSABB eine Ausbildung zur Lehrperson am Kindergarten und an der Unterstufe der Primarschule anbietet, leitet der Regierungsrat noch nicht die Konsequenz ab, dass im Kanton Basel-Landschaft die beiden Kindergartenjahre und die ersten beiden Primarschuljahre zu einer Basisstufe oder zusammen mit dem ersten Primarschuljahr zu einer Grundstufe zusammengeführt werden müssen. Beim Ausbildungsangebot der HPSABB handelt es sich zunächst um eine Doppelqualifikation, welche den diplomierten Lehrpersonen die Möglichkeit bietet, entweider am Kindergarten oder an der Primarschulunterstufe im Kanton Basel-Landschaft zu unterrichten. Ausserdem hat die Doppelqualifikation den Vorteil, dass die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Primarschule vertieft und die Kindergarten- und die Primarschulpädagogik gut aufeinander abgestimmt werden können. Ein Entscheid für oder gegen die Basisstufe oder Grundstufe muss nach Auffassung des Regierungsrates im Rahmen der laufenden Arbeiten an der bereits erwähnten Erweiterung des Schulkonkordats aus dem Jahr 1970 oder allenfalls auch auf der Grundlage des neuen Bildungsrahmenartikels in der Bundverfassung gefällt werden.
Soweit es den Kindergarten und die Primraschule betrifft, steht für den Regierungsrat zur Zeit nicht die Schaffung der Basis- oder Grundstufe im Kanton Basel-Landschaft im Vordergrund. Ihm liegt vielmehr daran, dass gemeinsam mit den 86 Einwohnergmeinden die flächendeckende Einführung von umfassenden Blockzeiten an beiden Bildungsstufen realisiert werden kann. Die Umsetzung umfassender Blockzeiten stellt im Übrigen bei weitem nicht einfach nur eine organisatorische Massnahme dar, sondern schliesst gleichzeitig eine anspruchsvolle Unterrichts- und Schulentwicklungsaufgabe mit ein.
Umfassende Blockzeiten mittels Unterricht vergrössern im Kindergarten und an der Primarschulunterstufe die wöchentliche Unterrichtszeit der Kinder. Die längeren Vormittage bedingen eine andere Rhythmisierung und Phasierung der Bildungsprozesse am Kindergarten und an der Primarschule. Erforderlich sind Lernumgebungen und Lernarrangements, die dem eigenaktiven und selbsttätigen Lernen der Kinder hinreichend Raum und Zeit gewähren. Durch die Erhöhung der wöchentlichen Unterrichtszeit kann gewährleistet werden, dass die stärkere Gewichtung des selbst gesteuerten Lernens und die Erreichung der Lernziele gemäss Stufenlehrplan Kindergarten und Stufenlehrplan Primarschule einander nicht in die Quere kommen. Ausserdem erfolgt bei umfassenden Blockzeiten die zusätzliche Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in der Regel während der regulären Unterrichtszeit. Da dies im Unterschied zu den vormaligen Zeitstrukturen eine viel weiter gehende Verschränkung von Klassen- und Förderunterricht notwendig macht, ist es wünschenswert, dass vermehrt integrative Formen der speziellen Förderung Anwendung finden. Das heisst, es sind von den Lehrpersonen dafür geeignete Teamteaching-Formen herauszubilden. Schliesslich ist es auch unerlässlich, dass die allgemein didaktischen ebenso wie die Bildungsbereichs-Didaktiken weiter entwickelt und an die neuen Zeitstrukturen angepasst werden, so dass der Unterricht mit der ganzen Klasse, dessen Anteil mit umfassenden Blockzeiten ansteigt, unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Lernvoraussetzungen und den Leistungsfähgikeiten der Kinder in guter Qualität gestaltet werden kann.
Der Regierungsrat ist davon überzeugt, dass mit der flächendeckenden Einführung umfassender Blockzeiten sowohl strukturell (Unterrichtsorganisation) als auch pädagogisch (Unterrichtsentwicklung) zentrale Elemente installiert werden, die dem Kanton Basel-Landschaft, sollten die Kantone und der Bund späterhin die Einführung der Basis- oder der Grundstufe für den Bildungsraum Schweiz beschliessen, einen entsprechenden Wechsel erheblich erleichtern werden. Der Regierungsrat legt indessen Wert darauf, dass zusammen mit den Einwohnergmeinden zunächst die vom kantonalen Souverän beschlossenen Neuerungen des Bildungsgesetzes umgesetzt werden, bevor ein weiteres Grossvorhaben an die Hand genommen wird. Für den Kindergarten- und Primarschulbereich sind dies umfassende Blockzeiten sowie ein freiwilliges Mittagstischangebot.
Zur 7. Frage: „Wie werden die an der HPSABB ausgebildeten Lehrkräfte für Kindergarten/Primarunterstufe jetzt eingesetzt?"
Lehrerinnen und Lehrer, die an der HPSABB die Lehrberechtigung für den Kindergarten und für die Unterstufe der Primarschule erlangt haben, können im Kanton Basel-Landschaft als Kindergartenlehrperson sowie als Primarschulunterstufenlehrperson angestellt werden.
Zur 8. Frage: „Gibt es in andern Kantonen bereits Erfahrungen mit der Basisstufe?"
Die Vorreiterrolle bei der Erprobung der Basisstufe (2 Kindergartenjahre und 1. und 2. Primarschulklasse) und der Grundstufe (2 Kindergartenjahre und 1. Primarschulklasse) hat die EDK-Ost übernommen. Im Rahmen eines interkantonalen Entwicklungsprojekts, das von der EDK-Ost angeleitet wird, arbeiten 20 Kantone (inkl. Deutschfreiburg und Deutschwallis) und das Fürstentum Liechtenstein zusammen und sprechen die Schulversuche mit der Basis- und/oder Grundstufe untereinander ab. Nicht alle Kantone, die am Entwicklungsprojekt teilhaben, führen auch eigene Erprobungen durch. Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt das Vorhaben gleichfalls und wirkt seit 2005 mit einer Vertretung in der interkantonalen Projektkommission mit. Im aktuellen Projektverlaufsplan wird eine Beteiligung von insgesamt 170 Klassen prognostiziert. Die Evaluation der Schulversuche soll gleichfalls koordiniert erfolgen und möglichst Ende 2009 abgeschlossen sein. Vorgesehen ist, dass an der Evaluation 100 Versuchsklassen und rund 60 Kontrollklassen beteiligt sein werden.
Die EDK hat im Jahr 2003 ausserdem eine Koordinationsgruppe „Schulanfang" eingesetzt. Sie hat den Auftrag, in regelmässigen Abständen über die Entwicklung im Zusammenhang mit der Flexiblisierung des Schuleintritts und der Neugestaltung der Schuleintrittsphase Bericht zu erstatten. Erstmals hat die EDK-Koordinationsgruppe „Schulanfang" im Juni 2004 über den aktuellen „Stand der Entwicklung hinsichtlich Bildung und Erziehung der vier- bis achtjährigen Kinder" berichtet. Dieser erste Bericht bietet vor allem eine Einführung ins Thema. Er stellt dar, welche Kantone sich in welcher Weise am interkantonalen Entwicklungsprojekt beteiligen, und stellt die Schlüsselfragen zusammen, die in Bezug auf die nationale Koordination des Bildungswesens bei der Erprobung der Basis- bzw. Grundstufe geklärt und insbesondere evaluiert werden müssen.
Dem Bericht der EDK ist zu entnehmen, dass es aufgrund des aktuellen Stands des Projekts verfrüht wäre, bereits über Erfahrungen sprechen zu wollen, welche die Einführung einer Basis- oder Grundstufe im schweizerischen Bildungssystem ganz allgemein für angezeigt erscheinen lassen. Über diesbezügliche politische Weichenstellungen auf gesamtschweizerischer und kantonaler Ebene wird erst nach Fertigstellung des Schlussberichts des Entwicklungsprojekts, dessen Publikation für das Jahr 2009 terminiert ist, debattiert und beschlossen werden können.
Liestal,
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin
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