2005-18
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 20. Januar 2005
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vom:
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18. Januar 2005
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Nr.:
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2005-018
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Bemerkungen:
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1. Rosmarie Brunner: Stellenausschreibung FKD: Fachstelle für Gleichberechtigung von Frau und Mann
Auf Ende des Jahres 2004 las ich im Stellenfant, dass für die Fachstelle für Gleichberechtigung von Mann und Frau eine Stelle (50 % Pensum) neu zu besetzen sei.
Anlässlich der Landratssitzung vom 9. Dez. 05 haben Sie (RR Ballmer) zum Geschäft 2004/31-17 u.a. folgendes gesagt: dass im Auftrag des Parlaments eine Evaluation läuft, der nicht mit einem Budgetantrag vorgegriffen werden sollte.
Fragen:
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1.
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Stimmt dies ?
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2.
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Wann können wir diese Auswertung erwarten?
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3.
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Wäre es nicht sinnvoller gewesen, mit der Ausschreibung zu warten bis dieser Bericht vorliegt?
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4.
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Aus welchem Gründen konnten oder wollten Sie mit dieser Stellenausschreibung nicht warten?
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2. Heinz Aebi: Einweihung der Verlängerung der Regio-S-Bahn S3 bis Porrentruy
Am 12. Dezember 2004 wurde die Verlängerung der Regio-S-Bahn-Linie S3 von Laufen bis Porrentruy eingeweiht. Die Linie S3 führt hauptsächlich durch unseren Kanton und erfährt durch die Verlängerung bis nach Porrentruy im Kanton Jura eine grosse Aufwertung. Die Behörden des Kantons Jura und der Stadt Porrentruy bereiteten den Behördenmitgliedern aus Basel-Stadt und Basel-Landschaft in Porrentruy einen grossartigen Empfang. Im Gegensatz zur Baselstädtischen Regierung war unser Regierungsrat in Porrentruy nicht vertreten und die mitgereiste Landratspräsidentin Daniela Schneeberger hatte offensichtlich kein Mandat zur Vertretung der Regierung.
Fragen:
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1.
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Aus welchen Gründen nahm die Regierung an dieser Einweihung nicht teil?
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2.
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Wieso wurde die Landratspräsidentin nicht mit der offiziellen Vertretung betraut?
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3.
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Ist sich die Regierung bewusst, dass der Kanton Jura direkt an unseren Kanton grenzt und daher zu unseren Nachbarkantonen zählt?
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3. Helen Wegmüller: Übergangslösung Sekundarschulbauten.
Mit RR Schreiben vom 30. September 04 wurden die Gemeinderäte der Basellandschaftlichen Gemeinden informiert, dass der zeitliche Ablauf betreffend Übergangslösung Sekundarschulbauten folgendermassen aussieht.
Verabschiedung der Vorlage durch den RR zuhanden des LR 23.11.04, Behandlung FIKO ev. 5.1 oder 13.1.05, Lesung LR ev. 20.1.05.
So wie es sich zeigt, wird dieser Terminplan nicht eingehalten.
Fragen:
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1.
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Bis wann können die Gemeinderäte mit dem in Kraft setzen der Übergangslösung
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rechnen ?
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2.
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Wie sieht der geänderte Terminplan aus ?
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4. Ruedi Brassel: Angekündigte vorzeitige Pensionierungen unter GAP-Bedingungen
Im Mai 2004 informierte der Regierungsrat erstmals über die Massnahmen, die er im Rahmen der Generellen Aufgabenprüfung vorgesehen hat. Damals wurde auch eine bestimmte Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern davon unterrichtet, dass sie - unter besseren Bedingungen als üblich - vorzeitig in Pension entlassen würden, sofern in Zukunft auf die Erfüllung ihrer bisherigen Aufgabe verzichtet werde. Weil die Termine der in Aussicht gestellten Pensionierungen unerbittlich heranrücken, ein Entscheid über die Massnahmen und die Finanzierung derselben aber noch nicht absehbar ist, stellen sich eine Reihe von
Fragen:
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1.
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Was passiert mit Angestellten, denen als vorzeitiger Pensionstermin der 1.7.2005 angekündigt worden ist, falls im Landrat erst kurz vor oder gar erst nach den Sommerferien 2005 über die dazu nötige Finanzierungsvorlage entschieden werden kann und anschliessend noch die Referendumsfrist abgewartet werden muss?
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2.
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Wie wählt der Regierungsrat jene Angestellten aus, die zu GAP-Bedingungen vorzeitig in Pension gehen sollen?
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3.
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Ist ihre Pensionierung zwingen mit dem Verzicht auf die Erfüllung ihrer Aufgaben verbunden?
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4.
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Wie geht der Regierungsrat mit dem Gebot der Gleichbehandlung aller Angestellten um?
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5.
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Wie gedenkt der Regierungsrat seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und insbesondere jene, die von vorzeitigen Pensionierungen betroffen werden, über die hier aufgeworfenen Probleme zu informieren?
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5. Jürg Wiedemann: Asbestverunreinigung im Schulhaus Breite in Allschwil
Zwischen Weihnachten und Neujahr führte die Sanierungsfirma ABSON im Sekundarschulhaus Breite in Allschwil sehr unsorgfältig Asbestsanierungen durch. Material und Staub, welches mit Asbest vom Typ Chrysotil verunreinigt war, blieb in den Zimmern liegen. Nur durch Zufall und schnelles Eingreifen der Schulleitung konnte am 3. Januar 2005 verhindert werden, dass in den verseuchten Zimmern unterrichtet wurde. In der Zwischenzeit reinigte die Sanierungsfirma diese Zimmer. Carbotech führte gemäss Schreiben der Sanierungsfirma ABSON in den betroffenen Schulzimmern LAF-Messungen durch.
Fragen:
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1.
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Wie hätte die Asbestsanierung gemäss EKAS-Richtlinie 6503 vom April 1991 erfolgen müssen?
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2.
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Welche massgeblichen Vorschriften wurden von wem nicht eingehalten? Sind dabei strafrechtliche Vorschriften missachtet worden? Hat der Verursacher mit Konsequenzen zu rechnen?
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3.
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Welche Massnahmen sind vorgesehen, damit vom verbleibenden Asbest in den Stützpfeilern und Treppen keine Gefahr ausgeht?
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4.
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Wie hoch war die Konzentration der lungengängigen Asbestfasern (Anzahl LAF/m2) nach der Schlussreinigung in den beiden betroffenen Schulzimmern?
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5.
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Kann der Regierungsrat eine Gefährdung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte zu 100% ausschliessen?
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6.
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Gemäss Dr. J. Tremp (AUE) gibt es eine Liste mit öffentlichen und privaten Gebäuden, welche Bauteile enthalten, die mit Asbest verunreinigt sind? Welche Schulhäuser und Kindergärten stehen auf dieser Liste?
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7.
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Wusste die Regierung resp. das AUE zwischen Mai 1997 und September 2003, dass in den Rolladenkästen/Oberlicht über den Fenstern Asbest vorhanden ist? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, weshalb sind im Schreiben der BUD-Direktion / AUE vom 5. Mai 1997 zu Hd. der Gemeindeverwaltung Allschwil auf Seite 2 unter II. BEURTEILUNG DER GEFÄHRDUNG DURCH ASBEST nur die Asbestvorkommen in den Säulenverkleidungen und diejenigen im Bereich Treppen erwähnt?
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Landeskanzlei Basel-Landschaft
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