2005-25

1. Ausgangslage
In der GAP-Vorlage unter 3.2 Finanz- und personalpolitische Grundsätze sind die der Generellen Aufgabenprüfung zugrunde liegenden Kriterien aufgeführt. Angegeben werden z.B. die kritische Hinterfragung der Leistungen; keine blossen Kürzungen von einzelnen Budgetpositionen; echte Einsparungen, nicht zeitliche Verschiebungen; dauerhafte Entlastungen; Mehrerträge; Stellenabbau nur im Zusammenhang mit Abbau von Leistungen; natürliche Abgänge und interne Umbesetzungen im Vordergrund. Umgelegt auf den Bildungsbereich verfehlen die vorgeschlagenen Sparmassnahmen diese Ziele weitgehend. Weitere offene Fragen:

Neben der Auswahl der oben aufgeführten unfriedigenden Beispiele fällt auf, dass die Verwaltung, insbesondere das mit etwa dreissig Personen dotierte Amt für Volksschulen AVS, in der GAP-Vorlage kein Thema ist, obwohl einige in die Verantwortung des AVS fallende Aufgabenbereiche, insbesondere Orientierungsarbeiten, spezielle Förderung, Nachhilfe Basis/Plus, Beurteilung, Beförderung, Zeugnis BBZ und Evaluation dringend überprüft werden sollten. In der AVS Information Nr. 3 Schuljahr 2004/05 ist im Rahmen des Tätigkeitsberichtes die Absicht erwähnt, nach Ablauf des Schuljahres 2005/06 "eine externe Evaluation der gesamten Dienststelle vornehmen zu lassen, sofern die dazu benötigten erheblichen finanziellen Mittel im Budget 2006 zur Verfügung gestellt werden".

Die FDP Fraktion ist der Ansicht, dass eine externe Betriebsprüfung Bestandteil der Generellen Aufgabenprüfung hätte sein müssen, insbesondere in Berücksichtigung der neuen Strukturen und Verantwortungsbereiche, die das neue Bildungsgesetz in der BKSD und vor allem im Amt für Volksschulen zur Folge hatte. Eine erst im Jahre 2006 geplante "Evaluation" genügt nicht.


2. Antrag

Die FDP Fraktion bittet den Regierungsrat, im Rahmen der Generellen Aufgabenprüfung schon im laufenden Schuljahr eine unabhängige, externe Betriebsprüfung des Amtes für Volksschulen einzuleiten. Die Auswahl der beauftragten Firma ist vom Regierungsrat zu treffen.

Die Beratung des Postulats im Landrat ist vor der GAP-Debatte vorzusehen.



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