2005-28 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Beantwortung der Interpellation „Aufgabenüberprüfung BKSD (im Zusammenhang mit GAP)" von Landrätin Bea Fünfschilling vom 20. Januar 2005
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vom:
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12. April 2005
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Nr.:
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2005-028
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Mit Datum vom 20. Januar 2005 hat Landrätin Bea Fünfschilling die folgende Interpellation eingereicht:
„1. Ausgangslage
Im Rahmen der Generellen Aufgabenüberprüfung GAP in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion sind in der regierungsrätlichen Vorlage lediglich Massnahmen im Bildungsbereich aufgeführt. Die gesamte Verwaltung sowie die Bereiche Kultur und Sport sind vom Sparprogramm nicht betroffen.
2. Fragen an den Regierungsrat
Aufgrun der oben erwähnten Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen:
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1.
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Weshalb ist der gesamte Verwaltungsbereich der BKSD im Gegensatz zu andern Direktionen von den Sparmassnahmen nicht betroffen?
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2.
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Weshalb wurden auch in den Bereichen Kultur und Sport keine Sparmassnahmen vorgeschlagen?
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3.
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Gibt es diese Bereiche betreffende Massnahmen, die in der Kompetenz des Regierungsrates liegen? Wenn ja, welche?
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Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat hat am 23. September 2003 aufgrund der finanziellen Perspektiven 2004-2007 einen Regierungsratsbeschluss verabschiedet, der die Zukunft des Kantons klar quantifiziert. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass 95% des Budgets der BKSD dem Bildungsbereich zufallen und davon wiederum 85% den Löhnen der Lehrerinnen und Lehrer.
1. Verwaltung
Die Fragestellung der Interpellantin zielt in die falsche Richtung. Die Überprüfung der Effizienz und Effektiviät der Verwaltungsstellen entspricht einem Dauerauftrag und wird in der BKSD konseqeunt gelebt. So wurde etwa die Stabsstelle der Bildungsgesetzgebung (Urs Burkhart) nicht wieder besetzt und deren Aufgaben auf andere Mitarbeitende aufgeteilt (Rechtsabteilung, Stabsstelle Bildung, Amt für Volksschulen, Schulleitungskonferenz der Gymnasien, Amt für Berufsbildung und Berufsberatung). In Übereinstimmung mit dem Mandat Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) hat die BKSD eine kritische Standortbestimmung über Aufgabenbreite und Aufgabentiefe vorgenommen.
2. Kultur und Sport
2.1. Kultur
Der Kanton Basel-Landschaft betreibt eine inhaltlich aktive Kulturpolitik mit einem jährlichen Volumen von ca. CHF 25 Mio. Das sind pro Einwohnerin oder Einwohner nicht einmal hundert Franken pro Jahr. Im Vergleich zu anderen Kantonen mit städtischen Agglomerationen ist das angesichts der Bevölkerungszahl des Kantons ein moderates Engagement. Wenn man dazu berücksichtigt, dass Kultur in der Schweiz eigentlich als Sache der Kommunen definiert ist, erkennt man, dass der Kanton in seinem Engagement auch übergeordnet kommunale Leistungen erbringt.
Alle Massnahmen im Kulturbereich sind im Schreiben des Direktionsvorstehers vom 18. Mai 2004 enthalten. Dieses Schreiben haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alle Schulleitungen sowie alle Landrätinnen und Landräte erhalten. Im Kulturbereich wurden die Vorgaben erfüllt.
2.2. Sport
Die Sportförderung im Kanton Basel-Landschaft ist in vielerlei Hinsicht vorbildlich und in der ganzen Schweiz anerkannt, weil sie nicht nur alle Altersgruppierungen (Jugendsport Baselland JSBL, bis 9 Jahre, Jugend +Sport, 10-20 Jahre, Erwachsenen- und Seniorensport), sondern auch den Breitensport wie den Leistungssport umfasst. Mit wenig finanziellen Mitteln konnte dank grossem Engagement viel erreicht werden.
Alle Massnahmen im Sportbereich sind im Schreiben des Direktionsvorstehers vom 18. Mai 2004 enthalten. Dieses Schreiben haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alle Schulleitungen sowie alle Landrätinnen und Landräte erhalten. Im Sportbereich wurden die Vorgaben erfüllt
3. Kompetenz des Regierungsrates
Wie aus den oben stehenden Ausführungen unschwer zu entnehmen ist, gibt es in den Bereichen Kultur und Sport durchaus Vorstellungen zu GAP. Diese liegen in der Kompetenz der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion bzw. des Regierungsrates und wurden im Gesamtrahmen von GAP gemeinsam mit allen anderen Vorhaben und Massnahmen kommuniziert.
Liestal, 12. April 2005
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin
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