2005-29
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Jacqueline Halder: betreffend Deponie Roemisloch
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Autor/in:
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Jacqueline Halder, SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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20. Januar 2005
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Nr.:
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2005-029
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Am 18. Januar 2005 hat die elsässische Grenzgemeinde Neuwiller zum Schutze des Gemeinwohls und gestützt auf ihre polizeirechtlichen Kompetenzen die Chemie- und Pharmakonzerne Novartis und Ciba SC aufgefordert, die Chemiemülldeponie Roemisloch im Gemeindebann von Neuwiller sofort zu sichern und entsprechende Vorbereitungen für eine Totalsanierung zu treffen. In der Deponie Roemisloch haben die Firmen der Basler chemischen Industrie in den 1950er Jahren 1'000-2'000 Tonnen hochgiftigen Chemiemüll wild abgelagert.
Neuwiller, dessen Vorgehen vom Gemeinderat der schweizerischen Nachbargemeinde Allschwil explizit unterstützt wird, stützt sich dabei auf eine unabhängige Studie von Professor Walter Wildi, Geologe an der Universität Genf und Experte der jurassischen Kantonsregierung bei der Sanierung der Deponie Bonfol. Wildi kommt in seiner Begutachtung der bisherigen Untersuchungstätigkeit der Basler chemischen Industrie zum Schluss,:
Neuwiller, dessen Vorgehen vom Gemeinderat der schweizerischen Nachbargemeinde Allschwil explizit unterstützt wird, stützt sich dabei auf eine unabhängige Studie von Professor Walter Wildi, Geologe an der Universität Genf und Experte der jurassischen Kantonsregierung bei der Sanierung der Deponie Bonfol. Wildi kommt in seiner Begutachtung der bisherigen Untersuchungstätigkeit der Basler chemischen Industrie zum Schluss,:
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Die Chemiemülldeponie Roemisloch stellt eine grosse Gefahr für Mensch und Umwelt dar, weil sie nicht stabil ist und somit krebsfördernde Substanzen in den Roemislochbach gelangen. Das mit Chemikalien belastete Wasser aus dem Roemisloch gelangt anschliessend in den Neuwillerbach, der als Mülibach Allschwil durchquert.
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Wann aus dem Roemisloch krebsfördernde Subtanzen austreten, ist schwierig vorauszusagen, da es sich um eine wilde Deponie handelt und die Schadstoffaustritte abhängig vom jeweiligen Grundwasserstand sind. Die Austritte aber finden in Schüben statt. Das heisst, es können ganz plötzlich kurzfristig hohe Schadstoffkonzentrationen auftreten.
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Die Schweizerische Altlastenverordnung (AltV) nennt klare Kriterien, nach denen die Risiken, die von einer Deponie ausgehen, zu beurteilen sind. Gemäss der durchgeführten Studie ist diese Deponie sanierungsbedürftig, weil die Konzentrationswerte für die zwei in der AltV aufgeführten Stoffe Anilin und 4-Chloranilin, die im Roemisloch gefunden werden, um ein mehrfaches überschritten sind, als die AltV erlaubt.
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Novartis, Ciba und Syngenta, die sich in der Interessengemeinschaft Deponiesicherheit Region Basel (IG DRB) zusammengeschlossen haben, liessen auch auf die Studie Wildi, verlauten, dass die Deponie Roemisloch „keine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt" darstelle. Im übrigen liege für die Gemeinde Neuwiller „ein unterschriftsreifer Sanierungsvertrag" vor."
Ich bitte die Regierung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
Ich bitte die Regierung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
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1.
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Ist das Roemisloch gemäss Schweizerischer Altlastenverordung unter Einbezug der Analyseergebnisse aus den Jahren 2001 und 2002 sanierungsbedürftig?
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2.
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Wenn ja, was bedeutet diese Sanierungsbedürftigkeit konkret? Etwa, dass diese Deponie eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt? Wenn nein, warum nicht?
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3.
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Ist die Regierung bereit, bei Sanierungsbedürftigkeit Druck auszuüben, damit endlich etwas geschieht?
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4.
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Meine Spaziergänge führen mich immer wieder zum Roemisloch. Seit ca. Ende Juni 2003 führt das Bächlein am Ausgang der Deponie kein Wasser mehr. Dies ist heute noch so. Die IG DRB behauptet aber, bei den Messungen „der Gewässer" sei keine Belastung festgestellt worden. Wie konnten Novartis und Ciba 2004 umfangreiche Messungen durchführen, wenn im Bach kein Wasser fliesst und keine neuen Grundwasseraufschlüsse (Piezometer) erstellt worden sind?
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5.
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Im AUE-Bericht Risikobewertung Mülibach steht, das Wasser habe Trinkwasserqualität. In diesem Bericht der Firma BMG steht aber auch, dass bei der Interpretation der Daten beachtet werden müsse, „dass die relevanten organischen Stoffe nicht regelmässig gemessen wurden." Die von BMG errechnete mittlere Belastung des Mülibachs sei deshalb „nur als grobe Annäherung an die wahren durchschnittlichen Schadstoffgehalte zu betrachten (BMG, 2003, S.6). Kann die Regierung diese Einschränkung im BMG-Bericht bestätigen und ist sie damit einverstanden, dass diese Einschränkung die Aussage, der Mülibach habe Trinkwasserqualität, stark relativiert?
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6.
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Stellt diese Deponie weiterhin keine Gefahr für das geplante Amphibienschutzgebiet im Mülitäli dar?
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7.
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Kann die Regierung bestätigen, dass es sich beim „unterschriftsreifen ersten Sanierungsvertrag" der IG DRB um die Beseitigung des Tümpels, der sich nach starken Regenfällen regelmässig am Fusse der Deponie bildet, handelt und nicht um die Sanierung der Deponie selber?
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