2005-3 (1)


1 . Einleitung

Beide Staatsverträge - der FHBB- wie der HPSA-BB-Vertrag - basieren im Kern auf dem Personalrecht des Kantons Basel-Landschaft. Die Einreihungsfrage der Dozierenden wurde bei der Lohnrevision im Jahre 2001 ausgespart, da der Kanton Basel-Landschaft zum damaligen Zeitpunkt keine Fachhochschulen dieser Art kannte. Die Schaffung der Rechtsgrundlage für die Ausrichtung der Löhne war nach einer langen Hängepartie nun zwingend notwendig. Da die erarbeiteten Regelungen Gültigkeit bis zur beabsichtigten Gründung der FHNW haben werden, sollen diese nicht in das Personaldekret aufgenommen werden, sondern es wird ein eigenes Dekret (Fachhochschuldekret) geschaffen.




2. Die Vorlage im Überblick


Die Lücken im Personalrecht bezüglich Fachhochschulen sind zu schliessen. Das vorliegende Dekret regelt die Lohneinreihung sowie die Arbeitszeit der Dozierenden und der Mitarbeitenden des Mittelbaus der FHBB und der HPSA-BB. Für alle übrigen Fragen im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse der Dozierenden sowie bezüglich der Arbeitsverhältnisse aller übrigen Mitarbeitenden der beiden Institutionen bleiben die Bestimmungen des kantonalen Personalrechts massgebend. Die Bewertung der im Kanton Basel-Landschaft bisher nicht vorgekommenen Tätigkeiten führt zu einem neuen Einreihungsplan und entsprechenden Modellumschreibungen. Für die Dozierenden gilt eine Funktionskette in den Lohnklassen 11 bis 7, für die Wissenschaftlichen Mitarbeitenden eine Funktionskette in den Lohnklassen 13 bis 8, wobei die Lohnklasse 8 ausschliesslich ausgewiesenen hochspezialisierten Wissenschaftlern vorbehalten ist. Für die Assistierenden besteht eine Funktionskette in den Lohnklassen 14 und 13. Gemäss Angaben der jeweiligen Fachhochschulen ist bei der FHBB mit einem Mehraufwand von Fr. 126'164.-, bei der HPSA-BB mit einem solchen von Fr. 459'476.- zu rechnen.




3. Die Beratung in der Kommission


Die Personalkommission behandelte diese Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 21. und 28. Februar 2005 in Anwesenheit von Regierungsrat Urs Wüthrich und Personalchef Christoph Bucher.


Folgende Punkte wurden eingehend diskutiert:
- Einreihung Bewegungserziehung
- Ferienregelung
- Besitzstand
- Lohnklassenspektrum 8 - 12 statt 7 - 11
- Kostendach


Bezüglich der umstrittenen Einreihung der Lehrenden im Fach Bewegungserziehung in die Lohnklasse 8 wurde der Kommission dargelegt, dass die neuen Ausbildungsgänge zwar gelehrt werden, bis heute jedoch keine Studentin bzw. kein Student abgeschlossen hat. Diese Ausgangslage bedeute, dass die Voraussetzung für eine Gleichbehandlung mit den Dozierenden zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben sei. Die Personalkommission einigte sich darauf, auf Eingriffe in die technischen Bereiche zu verzichten.


In Bezug auf die Ferienregelung musste die Kommission zur Kenntnis nehmen, dass die FHBB und die HPSA-BB den Dozierenden in der Vergangenheit einen Ferienanspruch von 6 Wochen pro Jahr gewährten. Dazu hält die Personalkommission fest, dass alles, was nicht im Fachhochschuldekret geregelt ist, unter das Personalrecht des Kantons Basel-Landschaft fällt - der Kanton Basel-Landschaft sieht die Jahresarbeitszeit sowie 4,5 oder 6 Wochen Ferien vor.


Im Zusammenhang mit der Frage der Besitzstände wurde den Kommissionsmitgliedern aufgezeigt, dass vor allem die Aufholbewegung der Lehrenden im Fach Soziale Arbeit stark zu Buche schlägt, es gelte zu differenzieren zwischen dem Anteil Besitzstand und dem Anteil Aufholbewegung. Weiter wurde versichert, das vergangene Jahr werde diesbezüglich noch kritisch durchleuchtet. Sollte sich die bisherige Lohnauszahlung als falsch erweisen, müsste zuerst der Fehler korrigiert werden und erst nach der Fehlerkorrektur würde der neue Besitzstand ermittelt.


Die Forderung auf eine Rückstufung der Lohnklassen 7 bis 11 auf 8 bis 12 wurde eingehend diskutiert. Den Kommissionsmitgliedern wurde dargelegt, dass eine Änderung der Einteilung bei nur einer Gruppe von Mitarbeitenden gefährliche Auswirkungen auf das gesamte Lohnsystem hätte. Ganz bewusst sei die Einreihung des Lehrkörpers an den Fachhochschulen gemäss den auch bei allen übrigen Mitarbeitenden angewandten Spielregeln vorgenommen worden.


Im Bewusstsein, dass die konkreten Einstufungen vom Fachhochschulrat vorgenommen würden und das Parlament darauf keinen Einfluss habe, wurde beantragt, unter § 6 "Wahrung des Besitzstandes" die Mehrkosten von rund Fr. 590'000.- als Kostendach zu fixieren.




4. Eintreten und Antrag


Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Den Antrag, unter § 6 "Wahrung des Besitzstandes" ein Kostendach von Fr. 590'000.- festzuschreiben, lehnt die Kommission mit 6 gegen 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Die Kommissionsmitglieder geben jedoch ihrer Hoffnung Ausdruck, dass die jährlichen Mehrkosten von rund Fr. 590'000.- als Kostendach verstanden werden und dieses nicht überschritten wird.




5. Schlussabstimmung


Die Personalkommission beantragt dem Landrat mit 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Landratsbeschluss 2005/003 betreffend Dekret über die Arbeitsverhältnisse der Fachhochschulen zuzustimmen.


Gelterkinden, 21. März 2005


Im Namen der Personalkommission
Die Präsidentin: Christine Mangold




Beilage:
Dekret über die Arbeitsverhältnisse der Fachhochschulen (Fachhochschuldekret) [PDF]
(Von der Redaktionskommission bereinigte Fassung)



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