2005-33


1. Urs Hess: Bewilligungspraxis von neuen Arztpraxen

Der Bundesrat verfügte einen Ärztestopp für die ganze Schweiz, damit die Steigerung der Gesundheitskosten gedämpft werden können ( jede zusätzliche Arztpraxis kostet die Krankenkassen ca. Fr 500'000.- pro Jahr) Dieser Beschluss ist immer noch in Kraft. Der Regierungsrat kann im Bedarfsfall eine Sonderbewilligung für eine zusätzliche Arztpraxis erteilen. Da immer wieder solche Sonderbewilligungen durch den Regierungsrat erteilt werden stellen sich folgende Fragen:




2. Jürg Wiedemann: Gehören überwiesene Motionen in die Schublade?


In der Basler Zeitung vom 27.01.2005 wird RR Erich Straumann im Artikel "Dieses Werbeverbot ist erst der Anfang" folgendermassen zitiert: "Doch den habe ich jetzt in der Schublade versorgt" . Mit dem Wort "den" meint RR Erich Straumann den Vorstoss von Elisabeth Augstburger "Frische Luft für mehr Genuss", welchen der Landrat am 13. Januar 2005 überwiesen hat. Diese Aussage impliziert, dass der Regierungsrat beabsichtigt, diese für ihn unliebsame Motion nicht umzusetzen oder mindestens möglichst lange hinauszuzögern.


Fragen:




3. Jürg Degen: Polizeiensatz der Baselbieter Polizei während des WEF 2005 in Davos, Bern und Basel


Vom 26. bis am 30. Januar fand das World Economic Forum WEF 2005 in Davos statt. Laut Web-Site des Bundes erhielt die Kantonspolizei Graubünden für die Sicherheit deises Anlasses Unterstützung aus allen schweizerischen Polizeikorps. Sämtliche Kantone der Schweiz stellten zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und für Personen- und Objektschutz personelle und materielle Mittel zur Verfügung. Zusätzlich waren Polizeikräfte aus dem Fürstentum Liechtenstein und aus Deutschland im Einsatz.


Fragen:




4. Urs Hintermann: Unterhalt Sekundarschulhäuser / Miete ehemalige Realschulhäuser


Mit Schreiben vom 23.12.2004 teilt die BKSD den Gemeinden mit, dass
- für Sekundarschulhausbauten Niveau E und P neben den Annuitätszahlungen nur Unterhaltsbeiträge in Höhe von 43 CHF pro m2 und Jahr bezahlt werden;
- für die ehemaligen Realschulhäuser (Sekundarschule Niveau A) ab sofort keine Akontozahlungen mehr bezahlt werden.


Als Begründung wird angeführt, dass einerseits die Rechtsgrundlage fehlt und andererseits keine Budgetmittel vorhanden seien. Wie den Vernehmlassungsunterlagen zur Übergangslösung vom 12.10.2004 entnommen werden kann, ist seitens Kanton unbestritten, dass die tatsächlichen Unterhaltsbeiträge bei etwa 80 CHF/m2 liegen. Und dass der Kanton Miete bezahlen muss, wenn er die Gemeindeschulhäuser (ehem. Realschule) benutzt, bedarf wohl keines Rechtsgutachtens.


Fragen:

Liestal, 1. Februar 2005


Landeskanzlei Basel-Landschaft



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