Vorlage an den Landrat


4. Ziele

4.1 Gewässerschutzziele, Anforderungen an das gereinigte Abwasser


Die ökologischen Ziele für Gewässer sind im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 und in der Gewässerschutzverordnung vom 28.10.1998 und deren Anhängen festgehalten.


Es geht insbesondere darum, die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen und deren nachhaltige Nutzung zu ermöglichen.




4.2 Projektziele


Die Anlage ist so zu bemessen und auszurüsten, dass die Umweltbelastung zufolge Reinigung und Einleitung des Abwassers unter Beachtung der im folgenden aufgeführten Ziele, Anforderungen und Randbedingungen innerhalb der gesetzlichen Vorschriften gehalten wird. Insbesondere




4.3 Ziele der Vorlage


Mit der vorliegenden Vorlage soll die heute ungenügende Behandlung des Abwasser und des Mischwasser aus dem Einzugsgebiet der Gemeinde Liesberg und Massnahmen zur Verbesserung aufgezeigt werden. Im Weiteren geht es darum, den entsprechenden Kredit zur Realisierung der Massnahmen zu beantragen und somit die Betriebssicherheit und die gesetzeskonforme Reinigungsleistung der Anlage zu gewährleisten.



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